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| Nachtarbeitszuschlag Gastronomie |
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Geschrieben von: Pfeiffer - 26.03.2025, 09:25 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
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Guten Tag,
der KV für Hotel- und Gastgewerbe sieht für Nachtarbeiten in der Zeit zwischen 0:00 und 06:00 Uhr einen Nachtarbeitszuschlag von EUR 9,00 je angefangene 2 Stunden vor.
Wenn ein DN also beispielsweise von 18:00 bis 0:10 arbeitet, hat er laut KV Anspruch auf EUR 9,00 Nachtarbeitszuschlag. Aus meiner Sicht sind diese EUR 9,00 sv- und steuerfrei zu behandeln. Oder liege ich hier falsch?
Mir liegen Abrechnungen aus einem in der Branche (Hotel und Gastro) durchaus bekannten System vor, in denen dieser Nachtarbeitszuschlag nur für die angefangene Stunde sv- und steuerfrei und für die zweite Stunde pflichtig behandelt werden.
Wie ist das aus eurer Sicht korrekt?
Freue mich schon auf Feed-Back.
BG
Alexander Pfeiffer
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| AVRAG Betriebsübergang |
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Geschrieben von: Ilke - 24.03.2025, 09:50 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Sehr geehrter Herr Kurzböck, liebes Forum,
der Mehrheitsgesellschafter einer KG möchte gerne die Anteile des Minderheitsgesellschafters kaufen und dann den Betrieb umstrukturieren.
Ob dabei Personen gekündigt werden, ist noch abzuklären. Hier spielt insb eine Rolle, ob die Bestimmungen des AVRAG in diesem Fall anwendbar sind.
§ 3 Abs 1 AVRAG sagt:
"Geht ein Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Inhaber über (Betriebsübergang), so tritt dieser als Arbeitsgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein."
Unseres Erachtens nach greift das AVRAG im vorliegenden Fall nicht, da die KG ja unverändert fortbesteht. Es ändern sich lediglich die Gesellschafter, die unterschiedliche Ansichten hinsichtlich der Strategie der Gesellschaft haben.
Sehen Sie das auch so?
Vielen Dank und liebe Grüße!
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