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| Mehrstunden vor Mutterschutz während Gleitzeit auszahlen |
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Geschrieben von: julia_14 - 21.03.2025, 08:51 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Guten Morgen,
ich habe eine Mitarbeiterin die Teilzeit arbeitet, schwanger ist und in vorzeitigen Mutterschutz geht.
Ebenso hat sie eine Gleitzeit - Periode = KalJahr.
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
1. Kann ich übertragenes Zeitguthaben im Jänner auszahlen, da sie mit 31.03. in vorzeitigen Mutterschutz geht und sie dieses GH daher nicht mehr aufbrauchen kann?
(Dieses Zeitguthaben muss mE bei der AuE Wochengeld ausgeklammert werden, da es periodenfremd ist.)
2. Aufgrund von betrieblichen Erfordernissen, hat die DN im Jänner Februar und März Mehrstunden geleistet. - Kann ich diese im jeweiligen Monat auszahlen und
in die AuE für das Wochengeld einrechnen? Da die Stunden den Zeiträumen zuzuordnen sind, oder ist das problematisch? (vor allem für das Wochengeld)
3. Während einer GL-Periode kann man normalerweise nur echte Ü-St. auszahlen, also welche die zB außerhalb des GL-Rahmen sind. Wenn ich Mehrstunden auf Wunsch der DN auszahle, sind sie dann mit den 25% Zuschlag auszuzahlen? ME wenn ja wird jedoch alles pflichtig in SV und LST abgerechnet.
4. Muss ich dafür eine schriftliche Vereinbarung aufsetzten, dass vorzeitig Guthaben ausgezahlt wird?
Vielen Dank für die Hilfe und das Feedback vorab.
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| Essenszusteller als echte Dienstnehmer |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 20.03.2025, 16:55 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Weil es gerade zur aktuellen Diskussion passt: ein aktuelles VwGH-Erkenntnis auf den Punkt gebracht.
Freilich könnte man argumentieren, dass man sich ja den konkreten Einzelfall ansehen muss und die Bedingungen der Arbeitserbringung unter die Lupe nehmen muss.
Aber es gleicht ein Fall beinahe dem anderen oder unterscheidet sich nicht wesentlich davon.
Die Vereinbarung von freien Dienstverhältnissen - wenn es denn "ernst" gemeint ist - geht dann recht häufig auch mit Qualitätsverlust einher (aus organisatorischer Sicht).
Umgekehrt wollen Unternehmen, dass organisatorisch alles klappt (verständlich). Das ist dann wie ein Medikament, das möglicherweise "Nebenwirkungen" aufweist (Nebenwirkung = organisatorische Eingliederung = echtes Dienstverhältnis).
Daher wird sich auch die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Vereinbarung freier Dienstverhältnisse insgesamt stellen.
https://www.wikutraining.at/blog/700
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| Kollektivvertrag BAU Angestellte - KM Geld (beitrags- und steuerfrei)? |
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Geschrieben von: berni9 - 19.03.2025, 08:14 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Guten Tag,
derzeit hat ein Klient von uns eine GPLB. Der Prüfer möchte beitrags- und steuerfreies KM-Geld den Abgaben unterziehen. Folgende 2 Sachverhalte:
- ein Dienstnehmer (Aufnahmeort ist Firmensitz) wird immer wieder zu BAUSTELLEN (Errichtung neuer Bauwerke) zugeteilt. Eine Baustelle dauert im Schnitt 2-6 Monate.
Kann hier das KM-Geld abgabenfrei ausbezahlt werden, wenn er die Dienstreise vom Wohnort aus auf die (bzw. auf die eine oder andere) Baustelle antritt?
(Entfernungssockel)?
- andere Dienstnehmer arbeiten grundsätzlich im Büro (Firmensitz): machen aber 2-3x pro Woche Baustellenfahrten, da werden 2-3 Baustellen angefahren für Kontrollgänge, Baubesprechungen, Fotos,... (Baustellendokumentation wird dann wieder am Firmensitz erledigt), wie wäre hier die Abrechnung der KM-Gelder in der SV bzw. LST zu bewerten?
danke
Bernadette
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