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Unbare Entnahme |
Geschrieben von: bernadette - 12.03.2024, 08:02 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (6)
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Hallo,
was passiert mit einer "unbaren" Entnahme gem. § 16 Abs. 5 Z 1 + Z 2 UmgrStG, wenn der Gesellschafter, für den der Passivposten eingestellt wurde, seine Anteile seinen Söhnen übergibt? Seit 2006 gilt ja die Ausschüttungsfiktion, bis 2005 noch nicht und in diesem Fall gilt die Regelung bis 2005.
Muss der Gesellschafter jetzt die Kapitalertragssteuer zahlen für die unbare Entnahme? Oder nur, wenn er die Anteile verkauft?
Hatte jemand von Euch diesen Fall schon mal?
LG Bernadette
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Ankauf Anlagegut aus Deutschland |
Geschrieben von: Maria - 11.03.2024, 21:20 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (3)
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Hallo!
ich hätte eine Frage bezüglich Kauf eines Anlagegutes von einer Privatperson.
Es wird von einem Unternehmer für seine Tätigkeiten ein gebrauchter Bagger aus Deutschland angekauft. Da der Verkäufer aus D eine Privatperson ist liegt kein steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb vor.
Muss hier 20% Umsatzsteuer mit der UVA gemeldet werden?
Wer kann mir hier bitte weiterhelfen wie die richtige Vorgehensweise ist.
Danke für eure Rückmeldungen.
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Inhaberwechsel bei Notariat - Betriebsübergang |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.03.2024, 18:21 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Inhaberwechsel bei Notariat - Betriebsübergang
EuGH vom 16.11.2023, C-583/21 bis C-586/21
Richtlinie 2021/23/EG
So entschied der EuGH:
1. Nach Ansicht des EuGH ist der Wechsel des Notars einem Inhaberwechsel gleichzusetzen; in einer solchen Situation schützt die Richtlinie (Betriebsübergangs-Richtlinie) die Arbeitnehmer dadurch, dass deren Ansprüche gewahrt werden, und zwar trotz der Tatsache, dass spanische Notare vom Staat zum Inhaber der betreffenden Notarstelle ernannt werden.
2. Der Wechsel des Inhabers führt nicht zwangsläufig zu einer Änderung der Identität eines Notariats.
3. Gerade die Bewahrung dieser Identität ist nämlich entscheidend für einen Übergang im Sinne der Richtlinie.
4. In einem Notariat kommt es vor allem auf die menschliche Arbeitskraft an, so dass es seine Identität über den Übergang hinaus bewahren kann, wenn ein wesentlicher Teil der Belegschaft von dem neuen Notar übernommen wird, was es diesem ermöglicht, die Tätigkeiten des Notariats fortzuführen.
5. Nach Auffassung des EuGH scheint dies hier der Fall zu sein, da der neue Notar dieselbe Tätigkeit wie sein Vorgänger ausübt und einen wesentlichen Teil der von seinem Vorgänger beschäftigten Belegschaft übernommen hat. Ferner hat er die Ausstattung und die Räumlichkeiten des Notariats übernommen.
6. Somit müssen auch jene Arbeitnehmer übernommen werden, auf die der neue Inhaber verzichten wollte.
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Jahresgehalt |
Geschrieben von: LeukermoserELM - 10.03.2024, 17:22 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Ich hoffe, Sie können mir bei einer Klärung helfen, die für mich derzeit von Bedeutung ist.
In einem Vertrag, den ich kürzlich eingesehen habe, wird der Begriff "Jahresgehalt" verwendet.
Da dieser Begriff auf verschiedene Weisen interpretiert werden kann, würde ich gerne eine genauere Definition erfahren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Könnte mir jemand erläutern, was genau unter einem "Jahresgehalt" zu verstehen ist und welche Bestandteile typischerweise in diese Berechnung einfließen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und die Teilung Ihres Fachwissens.
Beste Grüße.
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Steuerfreie Mitarbeiterprämie 2024 |
Geschrieben von: Hendrich Günter - 08.03.2024, 15:18 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Die ehemalige Teuerungsprämie (2022 + 2023) wurde vom Gesetzgeber für 2024 in die Mitarbeiterprämie umgewandelt. Diese darf jedoch nur dann steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden, wenn dies im KV eindeutig - natürlich als freiwillige Mitarbeiterprämie nach gesetzl. Vorgaben - aufgenommen wird.
Leider ist in unserem KV Information und Consulting noch keine dementsprechende Regelung erfolgt.
Das bedeutet, ich kann meinen Mitarbeiterinnen keine solche steuer, SV-freie Prämie auszahlen?
Doris L. aus NÖ
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Verbot der Kürzung von Sonderzahlungen im Güterbeförderungsgewerbe umfasst auch entgeltsfreie Zeiten als Folge von Arbeitsunfällen |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.03.2024, 09:46 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Verbot der Kürzung von Sonderzahlungen im Güterbeförderungsgewerbe umfasst auch entgeltsfreie Zeiten als Folge von Arbeitsunfällen
OGH vom 11.01.2024, 8 ObS 6/23z
Art. XIII Punkt 6 KV für das Güterbeförderungsgewerbe
So entschied der OGH:
1. Auch wenn gemäß Art. XIII Punkt 6 des Kollektivvertrages für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe die Kürzung von Sonderzahlungen aus Anlass entgeltsfreier Zeiten nur infolge Krankenstandes oder Unglücksfalls verbietet, so ist diese Bestimmung so zu verstehen, dass sie auch bei arbeitsunfallbedigten längeren entgeltsfreien Dienstverhinderungen „greift“.
2. Insoweit ist auch ein Arbeitsunfall als „Unglücksfall“ zu werten.
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