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| Reverse Charge? |
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Geschrieben von: Manuela - 19.05.2026, 15:39 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Liebe Forums-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer,
ein österreichischer DJ erbringt seine Leistung in Österreich für ein spanisches Unternehmen mit UID-Nummer.
Ist die Rechnung des DJ mit 20 % Umsatzsteuer oder mit RC auszustellen?
Herzlichen Dank und lG, Manuela
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| Vorweihnachtlicher Umtrunk auf dem Firmengelände – alkoholbedingter Sturz – Arbeitsunfall? |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 18.05.2026, 17:42 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Auf dem Firmengelände eines Transportunternehmens fand an einem Freitag nachmittag ein vorweihnachtlicher Umtrunk statt.
Bei diesem erwischte der Arbeitnehmer deutlich zu viel und er beschloss deshalb, die Nacht im Führerhaus seines LKW zu verbringen.
Als er zum Führerhaus hochklettern wollte, kam er (wohl auch als Folge seiner massiven Alkoholisierung) zu Sturz, der für ihn tödlich endete.
Seine Witwe kämpfte um die Anerkennung dieses Ereignisses als Arbeitsunfall, um eine Witwenrente gemäß § 215 Abs. 1 ASVG von der AUVA zu erhalten.
Der Fall landete vor dem Höchstgericht.
So entschied der OGH:
Lesen Sie mehr dazu im nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs, für den Sie das WIKU Premium-Passwort benötigen:
https://www.wikutraining.at/blog/1441
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| Schenkung von GmbH Anteilen - Grundstücke im BV |
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Geschrieben von: PELA - 17.05.2026, 17:57 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Hallo BÖB Forum!
Damit im obigen Fall keine Grunderwerbssteuer anfällt, sollten nur 90% der Anteile verschenkt werden an den Sohn, wenn der Vater bis dato 100% Anteile hat.
Wie sieht es aber aus wenn der Sohn bis dato 49% der Anteile hält, und der Vater 51% und diese nun verschenken möchte. Kann auch in diesem Fall 10% der Anteile beim Vater bleiben um die Grunderwerbssteuer zu umgehen, und nur 41% Anteile dem Sohn geschenkt werden?
Danke!
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| Einreichung Firmenbuch |
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Geschrieben von: guthjo80 - 15.05.2026, 15:15 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Hallo! Suche Steuerberater für die Einreichung einer KleinstGmbH ins Firmenbuch. Körperschaftsteuererklärung veranlagt.
Guth Johann für Johann Pein & Söhne GmbH
Test1
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| Entgeltfortzahlung nach Ende DV |
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Geschrieben von: chr2 - 13.05.2026, 13:39 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (4)
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Sehr geehrter Hr. Kurzböck!
Entgeltfortzahlung im Krankenstand ja oder nein?
KV Zimmereigewerbe Stmk
Dn war vom 27.11.2023 bis 23.12.2025 angemeldet (Winterpause)
Im Oktober 2025 hat er dem DG mitgeteilt, dass er wahrscheinlich im Jänner sein Knie operieren lassen muss und ein längerer Krankenstand wird.
Es war aber kein Grund für die Auflösung des DV, sondern die Winterpause. Dann wurde die OP verschoben und der DN hat dem Dienstgeber gebeten, ob er im Februar nicht für leichte Arbeiten kommen kann. DG hat ihn dann mit 2.2.2026 angemeldet und beendet wurde das DV einvernehmlich mit 20.2.2026, da er nicht arbeiten konnte.
Jetzt kam ein Schreiben der Arbeiterkammer, dass der DG zur Entgeltfortzahlung im Krankenstand vom 23.2.2026 bis 28.4.2026 verpflichtet ist.§2 in Verindung mit §5 EFZG
Lt. ÖGK ist der Krankenstand für diesen Zeitraum ok und es wurde auch ein Krankengeld bezahlt.
Muss der DG das Entgeltfortzahlung bezahlen, da der DG wusste, dass der DN sich einer Operation unterziehen wird ?
Die Krankmeldung war nach Beendigung des DV. Und dass er im Krankenstand war, wurde erst durch das Schreiben der AK bekannt.
Mit allen Mitarbeitern wurde eine einvernehmliche Lösung per 23.12.2025 gemacht. Die anderen Mitarbeiter starteten wider am 12.1.2026.
Vielen Dank im Voraus.
mfg
Christa Pail
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