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Tod eines Dienstnehmers |
Geschrieben von: Irene S. - 11.06.2022, 21:57 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Liebe Forumsteilnehmer,
ein DN wäre ab 01.06. in Pension gewesen, daher Beendigung des DV per 31.05., leider ist er aber fünf Tage vor Ende des DV verstorben. Die Abrechnung UND Auszahlung war aber aus organisatorischen Gründen zum Zeitpunkt des Todes schon durchgeführt. Die Abmeldung muss ja auf alle Fälle mit dem Todestag erstellt werden. Spricht etwas dagegen, die Abrechnung für das volle Monat zu belassen (Wunsch des Dienstgebers)? Bei der Abrechnung wurde auch ein offener Urlaub ausbezahlt, d. h. die Verlängerung der Pflichtversicherung erstreckt sich noch bis in den Juli. Ist das ein Problem für die Verlassenschaft?
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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 23-2022 |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 10.06.2022, 08:09 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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A) Glasbe- und -verarbeitende Industrie - KV-Abschluss per 1.5.2022
Erhöhung der Mindestlöhne um 5,0%
Erhöhung der IST-Löhne um 4,8%
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 5,0%; im ersten Lehrjahr um 10%
Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 5,0%
Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 3,9%
Erhöhung der innerbetrieblichen Zulagen um 4,8%
B) Konditoren Steiermark - KV-Abschluss per 1.7.2022
Erhöhung der KV-Löhne (ohne Lehrlinge) im Durchschnitt um 4,9%
Erhöhung der Lehrlingseinkommen im Durchschnitt um 4,9%
Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
C) Konditoren VLB - KV-Abschluss per 1.5.2022
Erhöhung der KV-Löhne um durchschnittlich 3,9 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um € 20,00
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USt bei Fahrtkosten |
Geschrieben von: Silvia - 10.06.2022, 07:02 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Einen schönen guten Tag,
eine Klientin von mir (Dienstleisterin, USt-pflichtig) erhält von Ihren Kunden immer wieder die Rückmeldung, dass für die Fahrtkosten (überwiegend Kilometergeld) auf ihrer Honorarnote keine Umsatzsteuer zu verrechnen ist. Da sie überwiegend an Private und Vereine fakturiert kann ich gut verstehen, dass die Kunden sich die USt von den Fahrtkosten sparen wollen.
Ich bin jedoch der Meinung, dass diese Fahrtkosten sehr wohl der USt unterliegen (das Schicksal der Hauptleistung teilt die Nebenleistung).
Bitte um Eure Info.
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Skisaisonkarte für Bergbahn - nach Ansicht der Finanzverwaltung kein begünstigtes ÖFFI-Ticket |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.06.2022, 17:05 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Übernimmt der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer ausgelegten Kosten für eine Saisonkarte betreffend eine Bergbahn, so stellt dies nach (schriftlich geäußerter) Ansicht der Finanzverwaltung keinen begünstigten Öffiticketersatz dar, auch wenn dieses Verkehrsmittel am Wohn- oder Arbeitsort des Arbeitnehmers verkehren sollte.
Die Begründung ist nicht wirklich überzeugend, weil hier von Anreiz des Transportes zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Rede ist (wie wir wissen reicht es ja völlig aus, dass die relevante Karte entweder am Arbeits- oder am Wohnort Gültigkeit hat), aber es bliebe theoretisch fraglich, ob es sich hier tatsächlich um ein öffentliches Verkehrsmittel handelt oder nicht. Dieser Frage ging man "aus dem Weg".
Wird also eine derartige Karte vom Arbeitgeber kostenlos oder kostengünstig zur Verfügung gestellt, so ist von einem Vorteil aus dem Dienstverhältnis auszugehen.
Ersetzt der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer ausgelegten diesbezüglichen Kosten, so liegt insoweit ein abgabenpflichtiger Geldbezug vor.
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Urlaubszuschuss KV Werbung |
Geschrieben von: Pfeiffer - 09.06.2022, 08:00 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Liebe Forumsteilnehmer,
im KV für Werbung- und Marktkommunikation stehen als Auszahlungstermine für 13. und 14. Monatsgehalt "Am 1. Juli ...50 % des 13. und 50 % des 14. Monatsgehaltes auszuzahlen".
Und weiter: "Den während des Kalenderjahres eintretenden oder austretenden ... gebührt der aliquote Teil ... entsprechend der im Kalenderjahr zurückgelegten Dienstzeit."
Demnach ist einem am 1.6. eingetretenen DN am 1.7. 50 % eines zwölftels von UZ und WR auszuzahlen. Also bei Brutto 2.400,00 wären das 50% von 2.400/12 x 2.
Korrekt?
Wie ist hier die gängige Praxis?
Beste Grüße
Alexander Pfeiffer
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Umsatzsteuer |
Geschrieben von: Sandra Nindl - 08.06.2022, 10:15 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Ein Klient erbringt Leistungen in Fortbildung.
Das Fortbildungswochenende findet in Ö statt.
Also Leistungsort ist Österreich.
Es nehmen auch deutsche Unternehmer mit UID Nummer teil.
Kann mein Klient diesen Teilnehmern eine Rechnung ohne Steuer ausstellen oder muss bei Allen die Ö UST verrechnen?
Danke für die Hilfe!
Sandra
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