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  Wirksame Zustellung in DataBox (FinanzOnline) trotz fehlender E-mailVerständigung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.03.2024, 08:52 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

BFG vom 28.11.2023, RV/7103814/2023

§ 5b FOnV 2006


1. Entscheidend für die Zustellung ist alleine der Zeitpunkt, in dem die Daten in der DataBox (FinanzOnline) einlangen (hier: elektronische Zustellung eines Arbeitnehmerveranlagungsbescheides).

2. Die zusätzliche Verständigung des Empfängers per E-Mail ist eine reine Serviceleistung, an die keine Rechtsfolge geknüpft ist.

3. Daher berührt das Ausbleiben einer Mitteilung auch an eine gültige E-Mailadresse des FinanzOnline-Teilnehmers nicht die Wirksamkeit einer Zustellung in die DataBox (hier: durch die ausgebliebene Verständigung wurde auch die Beschwerdefrist gegen den Arbeitnehmerveranlagungsbescheid verpasst, in dem die Ausgaben für eine "auswärtige Berufsausbildung für ein Kind" vom Finanzamt abgelehnt wurden).

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  Mitarbeiterbeteiligung am Gewinn
Geschrieben von: Enibas - 12.03.2024, 12:01 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Hallo liebes Forum!

Da in unserem KV Handel heuer keine abgabenfreie Mitarbeiterprämie möglich ist, suchen wir nach passenden Alternativen.

Nun bin ich auf die Mitarbeiterbeteiligung am Gewinn gekommen. Ist zwar "nur" lohnsteuerfrei aber scheint eine gute Lösung
zu sein wenn die Konzernvorgaben erfüllt werden.

Dazu ergeben sich für mich folgende Fragen:

1.) Kann ich als Unternehmen heute (also rückwirkend) sagen, ich beteilige meine Mitarbeiter zum Wert X (maximal 3.000) am Gewinn 2023? 
    Oder muss ich das bereits im laufenden Geschäftsjahr für die Auszahlung im nächsten machen?

2.) Ist es möglich diese Gewinnbeteiligung für jedes Jahr einmalig und individuell abzuschließen? 
     Also ergibt sich daraus für den Mitarbeiter dann keine laufende jährliche Forderung danach?
     Ergibt sich im Gegenzug für den Dienstgeber keine Verpflichtung diese jedes Jahr auszubezahlen?

3.) Als Auszahlungskriterium € 3.000,-- für Vollzeitmitarbeiter und aliquot für die Teilzeitmitarbeiter?

Danke vorab für Eure Antworten!

lg
Enibas

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  Beitragsrechtliche Fragen zur Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung - aus der jüngsten MVB-Besprechung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.03.2024, 10:37 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Ich habe vor einigen Wochen an die ÖGK zwei Fragen zur neuen Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung übermittelt.

Diese Fragen wurden mittlerweile beantwortet und lauteten:

Sind alineare Gewinnausschüttungen als beitragspflichtiges Entgelt zu betrachten oder beitragsfrei?

sowie

Einem Angestellten eines Start-Up-Unternehmens wird das Angebot einer begünstigten Start-Up-Beteiligung unterbreitet. Im Gegenzug dazu wird vereinbart, dass das überkollektivvertragliche Entgelt um brutto € 300,00 monatlich abgesenkt wird und es wird auch danach noch mindestens dem KV-Wert entsprechen. Ist eine solche Konstruktion möglich?

Die Antworten auf diese Fragen finden Sie in der Ausgabe Nr. 6/2024 der WIKU Personal aktuell (diese erscheint Anfang April 2024). Wenn Sie das Premium-Abo der WIKU Personal aktuell haben und damit auch Ihr Premium-Passwort, so können Sie - bei Interesse - die Antworten auf diese Fragen schon jetzt lesen (siehe beiliegendes Dokument).



Angehängte Dateien
.pdf   Aktuelle ÖGK-Rechtsansichten zu Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen.pdf (Größe: 68,45 KB / Downloads: 9)
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  Dienstreisen innerhalb von Wien eines in Wien lebenden Monteurs (KV Handelsarbeiter) für eine in Wien ansässige Firma – abgabenfreier Taggeldanspruch
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.03.2024, 10:00 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Ein Kälteanlagentechniker, auf dessen Dienstverhältnis der Kollektivvertrag für die Arbeiter und Arbeiterinnen im Handel anzuwenden war, wohnte in Wien und war für seinen in Wien ansässigen Arbeitgeber tätig.
 
Dabei führte er Reparaturen jeweils vor Ort direkt bei den Kälteanlagen der Kunden des Arbeitgebers in Wien und Umgebung durch.
 
Eisig wurde es dann auch zwischen dem Arbeiter und dem Arbeitgeber, weil Letzterer sich weigerte, dem Arbeiter für seine Vor-Ort-Einsätze das im Kollektivvertrag vorgesehene Taggeld zu bezahlen.
 
Die Argumente seines Arbeitgebers lauteten sinngemäß: "Dienstreisen in Wien geht gar nicht für ein Taggeld" über "es handelte sich ja um ein ständiges eingegrenztes Gebiet und als Außendienstmitarbeiter ist DAS ja der Dienstort" bis hin zu "ein Taggeld muss man nur bezahlen, wenn auswärts genächtigt wird".
 
Wie gesagt: anzuwenden war der Kollektivvertrag für die Arbeiter im Handel.
 
Die vorliegende OGH-Entscheidung, die vor wenigen Tagen gefällt wurde, wird möglicherweise einen wertvollen Beitrag dafür leisten, so manches Missverständnis, das immer wieder hier anzutreffen ist, zu beseitigen.
 
In der Ausgabe Nr. 6/2024 der WIKU Personal aktuell finden Sie wieder den "Auf-den-Punkt-gebracht"-Artikel dazu. Diese Ausgabe erscheint Anfang April 2024.
 
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  Unbare Entnahme
Geschrieben von: bernadette - 12.03.2024, 08:02 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (6)

Hallo,

was passiert mit einer "unbaren" Entnahme gem. § 16 Abs. 5 Z 1 + Z 2 UmgrStG, wenn der Gesellschafter, für den der Passivposten eingestellt wurde, seine Anteile seinen Söhnen übergibt? Seit 2006 gilt ja die Ausschüttungsfiktion, bis 2005 noch nicht und in diesem Fall gilt die Regelung bis 2005.

Muss der Gesellschafter jetzt die Kapitalertragssteuer zahlen für die unbare Entnahme? Oder nur, wenn er die Anteile verkauft?

Hatte jemand von Euch diesen Fall schon mal?

LG Bernadette

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  Ankauf Anlagegut aus Deutschland
Geschrieben von: Maria - 11.03.2024, 21:20 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (3)

Hallo!

ich hätte eine Frage bezüglich Kauf eines Anlagegutes von einer Privatperson.

Es wird von einem Unternehmer für seine Tätigkeiten ein gebrauchter Bagger aus Deutschland angekauft. Da der Verkäufer aus D eine Privatperson ist liegt kein steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb vor. 

Muss hier 20% Umsatzsteuer mit der UVA gemeldet werden?

Wer kann mir hier bitte weiterhelfen wie die richtige Vorgehensweise ist.

Danke für eure Rückmeldungen.

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  Inhaberwechsel bei Notariat - Betriebsübergang
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.03.2024, 18:21 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Inhaberwechsel bei Notariat - Betriebsübergang


EuGH vom 16.11.2023, C-583/21 bis C-586/21

Richtlinie 2021/23/EG



So entschied der EuGH:



1. Nach Ansicht des EuGH ist der Wechsel des Notars einem Inhaberwechsel gleichzusetzen; in einer solchen Situation schützt die Richtlinie (Betriebsübergangs-Richtlinie) die Arbeitnehmer dadurch, dass deren Ansprüche gewahrt werden, und zwar trotz der Tatsache, dass spanische Notare vom Staat zum Inhaber der betreffenden Notarstelle ernannt werden.

2. Der Wechsel des Inhabers führt nicht zwangsläufig zu einer Änderung der Identität eines Notariats.

3. Gerade die Bewahrung dieser Identität ist nämlich entscheidend für einen Übergang im Sinne der Richtlinie.

4. In einem Notariat kommt es vor allem auf die menschliche Arbeitskraft an, so dass es seine Identität über den Übergang hinaus bewahren kann, wenn ein wesentlicher Teil der Belegschaft von dem neuen Notar übernommen wird, was es diesem ermöglicht, die Tätigkeiten des Notariats fortzuführen.

5. Nach Auffassung des EuGH scheint dies hier der Fall zu sein, da der neue Notar dieselbe Tätigkeit wie sein Vorgänger ausübt und einen wesentlichen Teil der von seinem Vorgänger beschäftigten Belegschaft übernommen hat. Ferner hat er die Ausstattung und die Räumlichkeiten des Notariats übernommen.

6. Somit müssen auch jene Arbeitnehmer übernommen werden, auf die der neue Inhaber verzichten wollte.

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  Beitragsfreie Fahrtkostenersätze - aus der jüngsten MVB-Sitzung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.03.2024, 11:03 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Im Zuge einer kürzlich ergangenen MVB-Besprechung bei der ÖGK wurden folgende zwei Fragen zum Thema "Beitragsfreie Fahrtkostenersätze" erörtert:

Darf bei einem beitragsfreien Fahrtkostenzuschuss an Mitarbeitende nur auf die fiktiven Kosten einer Jahreskarte abgestellt werden oder sind auch jene (etwas höheren) einer Monatskarte beitragsfrei?

Müssen für die Beitragsfreiheit die fiktiven Kosten des Massenbeförderungsmittels gekürzt werden, wenn der Mitarbeiter nicht an allen Arbeitstagen in das Unternehmen fährt (z.B. Urlaub, Krankenstand, Feiertage)?

Die Antworten auf beide Fragen gibt es in der Ausgabe Nr. 6/2024 der WIKU Personal aktuell (erscheint Anfang April 2024).

Wer das Premium-Abo der WIKU Personal aktuell hat, kann sich die beiden Antworten gerne schon heute ansehen (siehe beiliegendes Dokument).



Angehängte Dateien
.pdf   Aktuelle ÖGK-Rechtsansichten zu beitragsfreien Fahrtkostenersätze.pdf (Größe: 55,05 KB / Downloads: 8)
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  Abzug von Gleitzeitschulden bei Beendigung der Beschäftigung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.03.2024, 10:11 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (2)

Ein Arbeitnehmer war als Zusteller bei einem großen österreichischen Logistikunternehmen beschäftigt.
 
Da er seine Arbeiten immer sehr flott erledigt hatte, baute er mit der Zeit auch ein entsprechendes Zeitminus auf.
 
Im Zuge der einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses (über Wunsch des Arbeitnehmers) wurde ihm dieses Zeitguthaben (insgesamt 120 Stunden) in Abzug gebracht, wogegen der Arbeitnehmer Klage erhob.
 
Der OGH hatte diesen Fall vor wenigen Tagen zu entscheiden und befasste sich dabei mit dem Schicksal von Zeitschulden im Allgemeinen sowie im Besonderen bei der Gleitzeit und ganz speziell mit der vorliegenden Kombination.
 
Ich denke, dass diese höchstgerichtliche Entscheidung so manche "Zeitverantwortliche" ins Schwitzen bringen wird.
 
In der Ausgabe Nr. 6/2024 der WIKU Personal aktuell bringe ich diesen Fall "auf den Punkt".
 
Schon heute können Sie gerne - wenn Sie das Premium-Abo haben - den Vorabartikel dazu lesen. 



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  Jahresgehalt
Geschrieben von: LeukermoserELM - 10.03.2024, 17:22 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Ich hoffe, Sie können mir bei einer Klärung helfen, die für mich derzeit von Bedeutung ist.
In einem Vertrag, den ich kürzlich eingesehen habe, wird der Begriff "Jahresgehalt" verwendet.
Da dieser Begriff auf verschiedene Weisen interpretiert werden kann, würde ich gerne eine genauere Definition erfahren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Könnte mir jemand erläutern, was genau unter einem "Jahresgehalt" zu verstehen ist und welche Bestandteile typischerweise in diese Berechnung einfließen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und die Teilung Ihres Fachwissens.

Beste Grüße.

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