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  Die Begleitvideos für die Ausgabe Nr. 1/2024 der WIKU Personal aktuell
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.01.2024, 18:58 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die Ausgabe Nr. 1/2024 erreicht Sie allerspätestens in den Morgenstunden des 19.01.2024.


Die Begleitvideos dazu können Sie schon heute ansehen:

WPA 01-2024 - Begleitvideo Abo Premium (Passwort erforderlich) on Vimeo


WIKU Personal aktuell - Ausgabe 01-2024 - Kurzfassung on Vimeo

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  All-In-Verträge: eine aktuelle Aktion gegen "All-In" und ein "All-In-Rechner" sowie eine kurze WIKU-Analyse dazu
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.01.2024, 15:54 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

All-In-Verträge: eine aktuelle Aktion gegen "All-In" und ein "All-In-Rechner" sowie eine kurze WIKU-Analyse dazu

Der All-In-Rechner der Gewerkschaft:

https://www.gpa.at/meine-situation/ich-h...in-vertrag

Gewerkschaft aktuell gegen "All-In-Verträge":

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_...nkt-werden

Anmerkung: 

In einem Punkt möchte ich klarstellen, dass es keine generelle Verpflichtung für Arbeitgeber zur Deckungsprüfung gibt (auch wenn dies immer wieder - allerdings aus verständlichen Gründen - von Arbeitnehmervertretungen so dargestellt wird). Diese Verpflichtung kann zwar über einen Kollektivvertrag (zB. Angestellte im Handel und auch dort nicht wirklich bei allen) verankert sein, ist aber nicht als "grundgesetzliche" Verpflichtung zu sehen.

Es wird zwar "breit kommuniziert", dass diese Arbeitgeberverpflichtung generell besteht, aber dem ist nicht so. Es liegt vielmehr am Arbeitnehmer oder an den Prüforganen, rückständiges Entgelt zu reklamieren. So sieht eigentlich die Rechtslage aus.

Allerdings ist es  ein Qualitätsmerkmal für die Personalarbeit einer Firma und gibt auch "Bonuspunkte" bei einer GPLB, wenn diese Deckungsprüfungsberechnung verlässlich durchgeführt wird, weshalb deren Durchführung uneingeschränkt zu empfehlen ist.

Und in Wahrheit gibt es ja häufig zwei Deckungsprüfungsberechungen: eine, um die Ansprüche zu verifizieren und gegebenenfalls nachzufordern sowie eine, die darüber entscheidet, ob man sich im Bereich der "strafbaren Unterentlohnung" bewegt oder nicht.

Auch aus diesem Grund bin ich kein Fan von "All-In-Vereinbarungen", weil sie in Wahrheit häufig sehr intransparent sind. Deckungsprüfungsberechnungen bedeuten ja eine "Lohnverrechnung im Hintergrund", im Zuge welcher die Ansprüche so ermittelt werden, als hätte man kein All-In, um festzustellen, ob sich die Vereinbarung auch wirklich ausgeht. In Wahrheit hat man doppelte (und manchmal auch dreifache Arbeit).

Wenn man ganz ehrlich ist: "All-In-Verträge" sind im Grunde genommen ein Relikt aus den 80ern und 90ern des vorigen Jahrhunderts und kein Merkmal moderner Personalarbeit.

Sie aber generell zu verteufeln, wäre aus meiner Sicht auch schlecht. Wenn man bedenkt, wie unübersichtlich in der Praxis manchmal im KV geregelte Ansprüche sind, die dazu eine monatliche Entlohnung sehr variabel erscheinen lassen und man sich mitunter schwertut, mit einem fixen Betrag als Arbeitnehmer monatlich zu rechnen, tut es möglicherweise gut, einen solchen (also fixen) Betrag zu haben, den man als "sicher" werten kann.

Fakt ist: über eine Überarbeitung der Spielregeln für "All-in" sollte man diskutieren dürfen. Der Kompromiss, der für die Zeit ab Anfang 2016 gefunden wurde, war sehr dürftig und sollte "verbessert" werden.

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  Sozialpartnerempfehlung für freie Kulturarbeit
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.01.2024, 15:36 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Historischer Schulterschluss: Österreichs erste Sozialpartnerempfehlung für freie Kulturarbeit | ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund, 18.01.2024 (ots.at)

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  Aktualisierte WIKU-Fachbroschüre: Mein Personalverrechnungstrainer 2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.01.2024, 14:42 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Das Lehrbuch "Mein Personalverrechnungstrainer" wurde auf den Rechtsstand 1.1.2024 aktualisiert.
 
Dabei gibt es einen ausführlichen Theorieteil mit Demobeispielen (knapp unter 1000 Seiten und 350 Demobeispiele, Autor: Wilhelm Kurzböck) sowie einen ausführlichen Praxisteil (Autor des Praxisteils: Roland Pühringer) mit über 180 Seiten gelöster und kommentierter Beispiele.
 
In beiden Unterlagen finden Sie fachliche Überprüfungsfragen, wie sie zur mündlichen Prüfung gestellt werden könnten.
 
Die Printversion (beider Unterlagen zusammen) kostet € 149,60 (inklusive USt, zuzüglich Versandspesen).
 
Wenn Sie unser neues PDF-Fachbroschüren-Abo (das "kleine Fachbroschüren-Abo") haben, so ist Ihnen diese Unterlage in der PDF-Version bereits zugesandt werden.
 
Alternativ (oder zusätzlich) können Sie auch das WIKU-Digitalpaket dazu bestellen und erhalten dabei die Schulungsunterlagen in PDF-Form, die Folienhandzetteln in PDF-Form sowie den Zugang zu den Schulungsvideos (mit über 24 Stunden Laufzeit). Die Videos werden mindestens für drei Jahre abrufbar sein, können aber auch bei Bedarf lokal heruntergeladen werden. Das Digitalpaket kostet € 426,00 (inkl. Umsatzsteuer).
 
Wenn Sie unser neues Digitalpakete-Abo (das "große Fachbroschüren-Abo) haben, so sind Ihnen sowohl die Videos als auch die Unterlage als pdf bereits zugesandt worden.
 
Über Ihre Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
 
Hier finden Sie den Zugang zu einem kurzen Erklärvideo betreffend die Unterlage (Laufzeit knapp 4 Minuten):
 
Produktvideo - mein Personalverrechnungstrainer 2024 on Vimeo
 
Wer noch eine Leseprobe möchte, die auch das Inhalts- und Stichwortverzeichnis umfasst, findet sie hier im Anhang.
 
Wer sich für das kleine oder das große Fachbroschüren-Abo interessiert (wozu das Premium-Abo der WIKU Personal aktuell Voraussetzung ist), findet hier nähere Informationen:
 
http://wikutraining.at/bilderwiku/2024%2...gesamt.pdf



Angehängte Dateien
.pdf   Leseprobe - Praxisteil 2024.pdf (Größe: 1,94 MB / Downloads: 2)
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  Neue WIKU-Fachbroschüre: Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung - die Highlights 2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.01.2024, 11:52 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

In unserem WIKU-Shop kann man die nächste Fachbroschüre bestellen.
 
Sie umfasst 217 Seiten, weist ein umfangreiches Inhalts- und Stichwortverzeichnis auf und behandelt alle wichtigen Neuerungen-Themen, die man zum Jahreswechsel in der Personalverrechnung kennen sollte.
 
Ausführliches Inhalts- und Stichwortverzeichnis helfen Ihnen beim Wiederauffinden der Themen.
 
Sie können die Schulungsunterlage als "reine Printunterlage" beziehen und zwar zum Preis von € 40,70 (inklusive USt), zuzüglich Versandspesen.
 
Wenn Sie unser neues PDF-Fachbroschüren-Abo (das "kleine Fachbroschüren-Abo") haben, so ist Ihnen diese Unterlage in der PDF-Version bereits zugesandt werden.
 
Alternativ (oder zusätzlich) können Sie auch das WIKU-Digitalpaket dazu bestellen und erhalten dabei die Schulungsunterlage in PDF-Form, die Folienhandzetteln in PDF-Form sowie den Zugang zu den Schulungsvideos (mit über 3 Stunden Laufzeit). Die Videos werden mindestens für drei Jahre abrufbar sein, können aber auch bei Bedarf lokal heruntergeladen werden. Das Digitalpaket kostet € 216,00 (inkl. Umsatzsteuer).
 
Wenn Sie unser neues Digitalpakete-Abo (das "große Fachbroschüren-Abo) haben, so sind Ihnen sowohl die Videos als auch die Unterlage als pdf bereits zugesandt worden.
 
 
Über Ihre Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
 
Hier finden Sie den Zugang zu einem kurzen Erklärvideo betreffend die Unterlage (Laufzeit knapp 4 Minuten):
 
Produktvideo - Highlights 2024 on Vimeo
 
Wer noch eine Leseprobe möchte, die auch das Inhalts- und Stichwortverzeichnis umfasst, findet sie hier:

Neue WIKU-Fachbroschüre: Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung - die Highlights 2024 - PV Forum (ars.at)
 
Wer sich für das kleine oder das große Fachbroschüren-Abo interessiert (wozu das Premium-Abo der WIKU Personal aktuell Voraussetzung ist), findet hier nähere Informationen:
 
http://wikutraining.at/bilderwiku/2024%2...gesamt.pdf

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  www.entsendung.at (Andreas Walch) Begünstigte Auslandstätigkeit bleibt
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.01.2024, 09:40 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

www.entsendung.at (Andreas Walch) Begünstigte Auslandstätigkeit bleibt

Newsletter vom 16.01.20224

Im Entwurf zum Wartungserlass für die Lohnsteuerrichtlinien 2023 wurde bei den erschwerenden Umständen die Toleranzregelung der Finanzverwaltung gestrichen, wonach bei Bauarbeiten im engeren Sinne immer die Erschwernis gegeben ist.

Zu den Bauarbeiten im engern Sinne zählt u.a. Montagearbeiten, Wartung, Instandhaltung, Inbetriebnahme von Anlagen. Geplant war, dass die Auslegung gesetzeskonform zu erfolgen hat, sprich dass die Erschwernis nur dann gegeben ist, wenn eine SEG-Zulage nach §68 EStG zusteht.

Diese geplante Änderung konnte im Zuge der Begutachtung vermieden werden, sprich es bleibt - bis auf weiteres - wie bisher.

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  Ende eines Dienstverhältnisses (Vergleiche, Verzichte und freiwillige Abgangsentschädigungen)
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.01.2024, 09:34 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Ende eines Dienstverhältnisses (Vergleiche, Verzichte und freiwillige Abgangsentschädigungen)

Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 4/2023

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Zuwendungen einer Privatstiftung als steuerpflichtiger Arbeitslohn beim Dienstgeber
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.01.2024, 09:22 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Zuwendungen einer Privatstiftung als steuerpflichtiger Arbeitslohn beim Dienstgeber

BFG vom 19.09.2023, RV/2101175/2020
§ 78 Abs. 1 EStG 1988

So entschied das Bundesfinanzgericht:

1. Bei der Interpretation einer Gesetzesnorm ist auf den Wortsinn und insbesondere auch auf den Zweck der Regelung, auf den Zusammenhang mit anderen Normen sowie die (aus den Gesetzesmaterialien hervorgehende) Absicht des Gesetzgebers abzustellen.

2. Der erste Satz in § 78 Abs. 1 EStG 1988 hat durch das 2. AbgÄG 2014 keine Änderung erfahren. Der in diesem Satz verwendete Begriff „Lohnzahlung“ ist daher auch nach der neuen Rechtslage (ab 1.1.2015) als Zufluss (§ 19 EStG 1988) von Arbeitslohn (§ 25 EStG 1988) zu verstehen.

3. Mit der Gesetzesänderung in § 78 Abs. 1 EStG 1988 durch das 2. AbgÄG wurde das Ziel verfolgt, eine Gleichstellung mit der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten gewährten Arbeitslöhnen zu erreichen.

4. Bei den Zuwendungen von der Privatstiftung an die Dienstnehmer der Arbeitgeberin handelt es sich nämlich (unstrittig) um ein Entgelt iSd § 49 Abs. 1 ASVG (so auch: VwGH vom 29. August 2022, Ra 2020/08/0192 = WPA 18/2022, Artikel Nr. 429/2022).

5. Die Wortfolge „im Rahmen des Dienstverhältnisses“ im zweiten Satz des § 78 Abs. 1 EStG 1988, neue Rechtslage, trägt (nur) dem Umstand Rechnung, dass Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer auch auf sonstigen – nicht im Dienstverhältnis wurzelnden – Beziehungen beruhen können (vgl. dazu beispielsweise VwGH vom 19. Dezember 2013, Zl. 2011/15/0158 = WPA 3/2014, Artikel Nr. 71/2014 ==> Zahlungen des Arbeitgebers für die Duldung von Werbeaufklebern auf dem privaten Arbeitnehmer-KFZ, wenn diese Zahlungen auch Personen angeboten wird, die nicht Dienstnehmer:innen des Unternehmens sind) und dass in diesen Fällen – unverändert – keine Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer besteht.

6. § 78 Abs. 1 EStG 1988 knüpft die Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer (nur) an zwei Voraussetzungen: die Entgelte von dritter Seite müssen in einem Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen und der Arbeitgeber muss bzw. müsste von diesen Zahlungen Kenntnis haben.

Praxisanmerkung:
In diesem Verfahren wurde auch automatisch DB- und DZ-Pflicht mit der Lohnsteuer(abzugs)pflicht festgestellt.

In diesem Zusammenhang darf für die LV-Praxis auf die Rz 58 der KommSt-Informationen hingewiesen werden, welche auf die „Veranlassung durch den Dienstgeber“ abstellt. Mag auch eine Lohnsteuerabzugspflicht bestehen, weil der Arbeitgeber von der Zahlung der dritten Seite Kenntnis hat(te), eine DB-/DZ-/KommSt-Pflicht besteht nur dann, wenn die Zahlung durch den Arbeitgeber veranlasst wurde (siehe dazu auch die Feststellungen, wonach die Entgeltsfortzahlung nach dem Epidemiegesetz nicht diesen Ab-gaben unterliegt, weil diese in Wahrheit durch den Bund veranlasst ist und vom Arbeitgeber durchgeführt wird).

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  BMF-Information vom 17.01.2024 zur neuen Grenzgängerregelung betreffend das DBA Deutschland
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.01.2024, 18:39 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

BMF-Information vom 17.01.2024 zur neuen Grenzgängerregelung betreffend das DBA Deutschland

https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern...hland.html

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  Zuschuss zur Entgeltfortzahlung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.01.2024, 09:51 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Zuschuss zur Entgeltfortzahlung

Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 4/2023

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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