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  Änderungen des Epidemiegesetzes im Bundesgesetzblatt verlautbart
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.03.2022, 15:10 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Jene Änderungen des Epidemiegesetzes, die ich kürzlich hier als lohnverrechnungsrelevant bekanntgegeben habe, wurde nun im Bundesgesetzblatt verlautbart (BGBl. I Nr. 21/2022, ausgegeben am 17.03.2022).

Zur Erinnerung:

Epidemiegesetz

§ 49 Abs. 4 Epidemiegesetz:
Wurde ein Antrag auf Rückerstattung jenes Entgelts, welches während der Quarantäne dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin fortbezahlt wurde (Verdienstentgang nach § 32 Epidemiegesetz), zwar innerhalb der dreimonatigen Frist, jedoch bei einer unzuständigen Behörde eingebracht und wurde dieser Antrag aus Gründen, die in der Behördensphäre gelegen sind, nach Ablauf der Frist der zuständigen Behörde weitergeleitet, so gilt der Antrag dennoch als zeitgerecht eingebracht.
Er musste allerdings allerspätestens mit 17.03.2022 eingebracht worden sein.

§ 49 Abs. 6 Epidemiegesetz
Es können nun auch die anteiligen Sonderzahlungen nachträglich von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Rückerstattung angefordert werden.
Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
betrifft nur Quarantänemaßnahmen, die bis 30.09.2021 aufgehoben wurden,
Rückerstattungsantrag betreffend die anteiligen Sonderzahlungen muss bis spätestens 30.09.2022 bei der zuständigen Behörde eingebracht worden sein.
Eine bereits eingetretene Rechtskraft einer Rückerstattung ohne anteilige Sonderzahlungen ist nicht hinderlich.

Zum Bundesgesetzblatt und zu den Materialien geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/21/20220317

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  WIKU-Personal aktuell Nr. 4-5/2022, die Begleitvideos - aktuelle Webinare - aktualisierte WIKU-Fachliteratur
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.03.2022, 18:46 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

1. Die Begleitvideos zur Ausgabe Nr. 4-5/2022 der WIKU-Personal aktuell:

Die Ausgabe Nr. 4-5/2022 (Doppelausgabe) der WIKU-Personal aktuell geht Ihnen im Laufe des 21.03.2022 per e-mail zu (wenn Sie dieses Magazin auch abonniert haben).

Hier finden Sie das Begleitvideo für Abo classic (ist frei zugänglich, auch für Noch-Nicht-Abonnent*innen):

https://vimeo.com/689713547

Hier finden Sie das ausführliche Begleit- und Erklärvideo für Premium-Abonnent*innen der WPA (mit Passwort zugänglich):


https://vimeo.com/689725888



Noch keine Abonnentin bzw. noch kein Abonnent bzw. Sie wollen von "Classic" auf "Premium" upgraden? Informationen dazu finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html

Sie betreuen auch die Personalverrechnung in der Arbeitskräfteüberlassung? Dann ist eventuell das vierteljährlich erscheinende Spezialmagazin WPA AKÜ für Sie eine zusätzliche interessante Informationsquelle:

http://wikutraining.at/seitenwiku/akue_w...tuell.html

Beachten Sie bitte, dass das von mir betreute Fachforum für alle Interessierte zugänglich ist. Wer das Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell hat, erhält dort auch von mir persönlich Support.

Das Fachforum findet man hier:

https://pv-forum.ars.at/

Informationen zu meinem Fachsupport dort gibt es hier:

https://pv-forum.ars.at/post/was-kann-da...1322128042


2. Die nächsten WIKU-Live-Webinare:

2.1. Jour fixe Personalverrechnung für dahoam

28.03.2022 von 9 bis 11 Uhr

29.03.2022 von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30


Im Rahmen dieses Webinares deckt alle interessanten Neuerungen des ersten Quartals 2022 ab. Mit dabei ist eine ausführliche Analyse der Änderungen im Rahmen der Altersteilzeit, die durch ein aktuelles VwGH-Erkenntnis hervorgerufen wurden. Dabei besprechen wir auch den neuen AMS-Erlass dazu, der - sagen wir - der Lohnverrechnung ein paar gröbere Änderungen einbrockt. Im Übrigen arbeiten wir im Hintergrund an einer Vereinfachung der Altersteilzeit. Mal sehen, ob das auch klappt.

Aktuelles zu den Themen Kontrollsechstel, Sachbezüge (Elektro-KFZ), Arbeitnehmergewinnbeteiligung (Jahreslohnzettel und steuerliche Berücksichtigung der SV-Dienstnehmeranteile) dürfen nicht fehlen. Ebenso mit dabei ist ein brandaktuelles VwGH-Erkenntnis (noch nicht veröffentlicht) zum Thema "Abgabenfreiheit von Reisekostenersätzen". Ein Fall, bei dem ich mithelfen durfte, ein zweitinstanzliches Erkenntnis für den Arbeitgeber zu seinen Gunsten "umzudrehen" und das interessante Informationen für die Detailbeurteilung der Reisekostenersätze seit der Reisekosten-Novelle 2008 mit sich bringt.

Weiters bearbeiten wir ein paar praktische Fragen, bei denen es um die Frage des schädlichen/unschädlichen Zuverdienstes betreffend das Kinderbetreuungsgeld geht.


2.2. Ausgewählte Fragen zu Dienstverhinderungen aus Sicht der Personalverrechnung:

8. April 2022 von 9 bis 11 Uhr

Dieses traditionell sehr gut besuchte Webinar befasst sich mit speziellen Fragen rund um Themen wie Krankenstand, Urlaub, sonstige Dienstverhinderungen.

Für die Teilnahme je Veranstaltung stellen wir den Betrag von € 120,00 (inklusive 20 % USt) je Teilnehmer*in in Rechnung.

Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung sowie 1 bis 2 Tage vor der Veranstaltung den Zoom-Teilnahmelink und die Schulungsunterlage übermittelt.

Nach der Veranstaltung übermitteln wir Ihnen die Teilnahmebestätigung sowie den Aufnahmelink dieser Veranstaltung, der mindestens für 1 Jahr gültig sein wird.

Über Ihre Anmeldung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at


3. Aktualisierte WIKU-Schulungsunterlagen:

3.1. Dienstreise Intensivtraining

Stand: 1.1.2022

als Printunterlage zum Preis von € 36,30 inklusive USt, zuzüglich Versandspesen

als Digitalpaket (Schulungsunterlage sowie Folienhandzetteln als pdf sowie Zugang zu insgesamt 3,25 Stunden Vortragsmaterial; der Zugang ist mindestens 1 Jahr gültig und kann ohne Begrenzung genützt werden) zum Preis von € 198,00 (inklusive 20 % USt).


3.2. Lehrbuch „Mein Personalverrechnungstrainer 2022“

Stand: 1.1.2022

als Printunterlage (Theorieteil und Übungsteil) zum Preis von € 135,30 inklusive USt, zuzüglich Versandspesen

als Digitalpaket (Schulungsunterlagen sowie Folienhand-zetteln als pdf sowie Zugang zu insgesamt 25 Stunden Vortragsmaterial; der Zugang ist mindestens 1 Jahr gültig und kann ohne Begrenzung genützt werden) zum Preis von € 390,00 (inklusive 20 % USt).

Über Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at


3.3. Personalverrechnung in der Arbeitskräfteüberlassung

Stand: 1.1.2022

Intensivtraining (Beispiele und Lösungen) als Printun-terlage zum Preis von € 36,30 inklusive USt, zuzüglich Ver-sandspesen

Standard- und Nachschlageunterlage als Printunterla-ge zum Preis von € 36,30 inklusive USt, zuzüglich Ver-sandspesen.

Beide Printunterlagen zusammen kosten € 67,10 (inklusive USt, zuzüglich Versandspesen).

als Digitalpaket (beide Schulungsunterlagen sowie Folienhandzetteln als pdf sowie Zugang zu insgesamt 3,5 Stunden Vortragsmaterial aus der Intensivtrainingsunterlage): € 198,00 (inklusive Umsatzsteuer).

Über Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at

Weitere Infos zu unseren Schulungsunterlagen finden Sie unter www.wikutraining.at

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  Stelleninserat aus Wien: Personalverrechner*in dringend gesucht!
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.03.2022, 12:27 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die Steuerberatungskanzlei Blazek & Plajer sucht dringend Verstärkung im Team der Personalverrechnung.

Das Inserat dazu finden Sie beigelegt.



Angehängte Dateien
.pdf   C454053_inserat_220309.pdf (Größe: 199,26 KB / Downloads: 2)
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  Die Lohnsteuer in Frage und Antwort in der Version 2021-22 - ein MUSS für jedes Lohnbüro
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.03.2022, 14:19 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die Lohnsteuer in Frage und Antwort in der Version 2021-22 - ein MUSS für jedes Lohnbüro

https://www.verlagoesterreich.at/die-loh...3704684813

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  Cyber Schaden Frage Sachbezug:
Geschrieben von: ERJ - 17.03.2022, 17:49 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Bei einem Klienten ist folgender Fall passiert.
Mitarbeiterin, relativ neu im Unternehmen, bekommt ein Mail, vermeintlich vom GF. Er bittet um Kontaktaufnahme via WhatsApp und verlangt Kommunikation in Englisch. Kommunikation in Englisch ist im Unternehmen nicht unüblich allerdings ist das Mail so schlecht geschrieben, dass man sofort hätte erkennen müssen - da kann was nicht stimmen. Mailadresse des Absenders beinhaltet zwar den Namen des GF aber dann geht es schon weiter mit "flj454k@gmail.com"

Mitarbeiterin nimmt Kontakt auf. Vermeintlicher GF verlangt den Kauf von Itunes und Apple Wertkarten und Übermittlung der Codes via WhatsApp.
Mitarbeiterin macht das, kauft mit ihrer persönlichen Kreditkarte um € 1.000,-- und übermittelt die Codes. Vermeintlicher GF will mehr. Mitarbeiterin kauft weiter bis zu ihrem Kreditkartenlimit und fragt dann noch Kollegen um dessen Kreditkarte. Der war nicht so naiv...... Es kommt zur Anzeige.

Dass das grob fahrlässig war steht für mich ausser Zweifel. Es gibt IT Richtlinien und es gab eine Awareness Schulung.

Da der Firma kein Schaden entstanden ist, die Firma ihr aber den Schaden freiwillig ersetzen wird, stellt sich mir jetzt die Frage des Sachbezugs.

Ist das Sachbezug und damit noch um einiges teurer für die Firma?

Danke im Voraus!

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  Arbeitgeberkündigungen während der Kurzarbeit oder der Kurzarbeits-Behaltezeit
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.03.2022, 20:07 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Arbeitgeberkündigungen während der Kurzarbeit oder der Kurzarbeits-Behaltezeit

OGH 8 ObA 50/21t vom 29. November 2021

OGH 9 ObA 91/21d vom 15. Dezember 2021

§ 37b AMSG

So entschied der OGH:

1. Arbeitgeberkündigungen, die während einer Kurzarbeit ausgesprochen werden, sind weder aufgrund der gesetzlichen Regelungen in § 37b AMSG noch auf der Grundlage der Betriebsvereinbarungen bzw. Einzelvereinbarungen, die auf Basis der Sozialpartnervereinbarungen getroffen wurden, rechtsungültig.

2. Dies gilt auch dann, wenn die (hier gekündigte) Arbeitnehmerin diese Einzelvereinbarung mituntertfertigt hat.

3. Es hätte im Vertragstext der ausdrücklichen Formulierung bedurft, dass ausgesprochene Dienstgeberkündigungen während der Kurzarbeit oder während der daran anknüpfenden Behaltezeit rechtsunwirksam wären, um dieses gewünschte Ergebnis zu erzielen.

4. Stattdessen steht bzw. stand in den Vorlagen der Sozialpartnervereinbarung lediglich der Hinweis, wann es zu Auffüllverpflichtungen kommen muss (zur Wahrung des Beschäftigtenstandes) und wann nicht.

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  Aufzeichnung eines Webinares der WKO zum Thema "Grundlagen Arbeitsvertragsrecht in der Praxis" mit Fokus auf KV "Information und Consulting"
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.03.2022, 17:24 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Aufzeichnung eines Webinares der WKO zum Thema "Grundlagen Arbeitsvertragsrecht in der Praxis" mit Fokus auf KV "Information und Consulting"


Über den nachstehenden Link gelangen Sie zur Aufzeichnung eines spannenden Webinars mit Mag. Wolfram Hitz zum Thema "Grundlagen Arbeitsvertragsrecht in der Praxis", bei welchem der besondere Fokus auf dem KV "Information und Consulting" lag.

Mit dabei sind auch die Vortragsunterlagen als Download sowie ein Praxis-FAQ:

https://www.wko.at/branchen/information-...raxis.html

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  Alleinverdiener vs. Mehrkindzuschlag
Geschrieben von: Buchhaltung.m - 16.03.2022, 14:57 - Forum: Steuern - Keine Antworten

Hallo 

entweder denke ich falsch oder kompliziert:

Kunde hat in 2021 einen Monat gearbeitet - sonst AMS /ÖGK gemeldet, seine Frau war 2021 ebenfalls durchgehen AMS - 4 Kinder - hat er ein Recht auf Alleinverdiener??? 

Zweiter Fall: Frau Alleinerziehend - das dritte Kind ist Ende August 2021 auf die Welt gekommen - steht ihr der Mehrkindzuschlag zu (im Internet steht nur Familieneinkommen - ich hätte in dem Fall gesagt kein Mehrkindzuschlag) und ich finde im Internet nirgendwo wie lange in einem Jahr für die drei Kinder, die Familienbeihilfe bezogen werden soll (wie zb. Alleinverdiener über 6 Mo)

Dankeschön

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  Krankenversicherungsschutz für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.03.2022, 11:58 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Eine aktuelle Verordnungs-Änderung ermöglicht geflüchteten Menschen aus der Ukraine Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (24.2.22 – 31.12.23):

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/104/20220311

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  Frist zur Antragstellung auf Verdienstentgang nach EpiG
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.03.2022, 11:43 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Frist zur Antragstellung auf Verdienstentgang nach EpiG

Information der WKO vom 16.03.2022

Gemäß § 49 (1) EpiG beträgt die Frist zur Antragstellung 3 Monate ab dem Tag der Aufhebung der behördlichen Maßnahme (z.B. ab Aufhebung der Absonderung). Der Antrag ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen, in deren Bereich die Maßnahme getroffen wurde.

Achtung: Bei postalisch aufgegebenen Anträgen genügt es, wenn der Antrag am letzten Tag der Frist bei der Post aufgegeben wird.

Bei elektronischen Eingaben muss der Antrag innerhalb der Amtsstunden der Behörde einlangen, die von Behörde zu Behörde unterschiedlich sind (VwGH 17.11.2015, Ra 2014/01/0198).

Das ist vor allem für jene bedeutsam, die zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet sind (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer).

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