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| Urlaubsverjährung: OGH übernimmt "EuGH-Frühwarnsystem" |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.08.2023, 14:09 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Urlaubsverjährung: OGH übernimmt "EuGH-Frühwarnsystem"
OGH 27.06.2023, 8 ObA 23/23z
§ 4 Abs. 5 UrlG
So entschied der OGH:
1. Damit ein Urlaub auch tatsächlich verjähren kann (wenn objektiv die Verjährungsfrist sich dem Ende zuneigt oder gar schon abgelaufen ist), bedarf es der Aufforderung durch den Arbeitgeber, die an den Arbeitnehmer gerichtet sein muss, den Urlaub zu konsumieren.
2. Zusätzlich muss der Arbeitgeber auf die sonst drohende Verjährung hinweisen.
3. Dass einem Arbeitnehmer Urlaub gewährt worden wäre, wenn er ihn gegenüber dem Arbeitgeber beansprucht hätte, führt deshalb noch nicht zur Verjährung des nicht verbrauchten Urlaubsanspruchs.
4. Der insgesamt zur Verfügung stehende Zeitraum nach § 4 Abs. 5 UrlG (das Urlaubsjahr selber, in dem der Urlaub entstanden war sowie die daran anschließende dreijährige Verjährungsfrist) sind somit für sich alleine noch nicht unionskonform. Es bedarf zusätzlich "im Falle der Fälle" der bereits dargestellten Aufforderung, den Urlaub zu konsumieren sowie des Hinweises auf die sonst drohende Urlaubsverjährung.
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| Jobrad |
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Geschrieben von: BERNI - 10.08.2023, 10:12 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Grüß euch,
ein Dienstnehmer hat ein Jobrad (Leasing durch Dienstgeber) - im Oktober beginnt dieser Dienstnehmer Bildungskarenz und ist nur mehr geringfügig bei diesem Dienstgeber tätig.
läuft da der Abzug bzgl. Jobrad weiter oder kann da auch vom Abzug ausgesetzt werden bis der Dienstnehmer vom Bildungskarenz retour kommt?
danke
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| Insolvenzentgelt nach den österreichischen Regelungen trotz Homeoffice in Deutschland |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.08.2023, 16:48 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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OGH 29.03.2023, 8 ObS 1/23i
§ 1 Abs. 1 IESG
So entschied der OGH:
War ein Arbeitnehmer bei einem in Österreich ansässigen Unternehmen beschäftigt, leistete er aber ca. die Hälfte seiner Arbeitszeit in seinem Homeoffice in Deutschland, so hatte er im Zuge einer Insolvenz seines Arbeitgebers dennoch Anspruch auf Insolvenzentgelt nach den österreichischen Regelungen.
Der Umstand, dass in Deutschland noch zusätzlich ein freiberuflicher Vertriebsmitarbeiter tätig war, änderte an dieser Beurteilung ebensowenig etwas, wie die Tatsache, dass der Arbeitnehmer nicht der österreichischen, sondern der deutschen Sozialversicherung unterlag.
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| Pflegekarenzgeld gebührt auch in Bezug auf Angehörige, die im EU-/EWR-Ausland leben |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.08.2023, 15:53 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Pflegekarenzgeld gebührt auch in Bezug auf Angehörige, die im EU-/EWR-Ausland leben
VwGH vom 20.12.2022, Ra 2021/08/0061
§ 21c Abs. 3 BPGG
So entschied der VwGH:
1. Betreute eine in Österreich beschäftigte Arbeitnehmerin ihren Vater, der in Polen lebte, im Rahmen einer Familienhospizkarenz, so stand ihr das beantragte Pflegekarenzgeld zu.
2. Selbst wenn man der Ansicht ist, dass Österreich im hier zu beurteilenden Fall für die Gewährung des Pflegegeldes nicht zuständig gewesen wäre (was nach Ansicht des VwGH nicht sicher ist), so hat dies für die Beurteilung eines allfälligen Anspruchs auf Pflegekarenzgeld keine Auswirkung.
3. Aufgrund dieses höchstgerichtlichen Entscheids ist klargestellt, dass die Familienhospizbegleitung von Angehörigen im EU-/EWR-Ausland keinen Ausschluss vom Pflegekarenzgeld bedeuten darf.
WIKU-Anmerkung:
Analoges wird dann wohl auch für die Pflegekarenz gelten müssen.
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