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  KV Handel, Jubiläum 10 oder 15 Dienstjahre
Geschrieben von: Tiarel - 01.02.2023, 11:32 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Liebes Forum, 

im KV Handel steht hinsichtlich der Jubiläen, für die es ab 2020 einen zusätzlichen Urlaubstag gilt, folgendes: 

"Der Anspruch für das 10jährige und das 15jährige Jubiläum gilt für Dienstjubiläen, die ab dem 1.1.2020 entstehen."

Für mich bedeutet das, dass ein Mitarbeiter der im Jahr 2013 eingetreten ist, dieses Jahr Anspruch auf einen zusätzlichen Tag Urlaub hat und nicht (wie leider einige meiner Kollegen denken) dass diese Regelung nur für Mitarbeiter gilt, die ab dem 01. 01. 2020 eingetreten sind (d.h. frühestens mit 2030 in den Genuss eines zusätzlichen Urlaubstages kommen können). 

Vielen Dank

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Information Erweiterte Öffnungszeiten / Fremdenverkehrsbetriebe
Geschrieben von: Tilli - 01.02.2023, 10:27 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Sehr geehrter Herr Kurzböck!
 
Ich habe einen Saison Freizeit Betrieb in St. Kanzian am Klopeiner See mit einen Shop in diesem Merchandising Artikel, Reisepräsente, Spielzeug, Getränke usw verkauft werden. Im Zuge eine GPLA haben wir den Betrieb an den KV Handel angelehnt und rechnen seit dem auch so ab. Eine Mitarbeiterin (Leitende Angestellte) hat Ihre Arbeitszeit hauptsächlich an Sonn- und Feiertagen geleistet aber größten Teil nur die Normalarbeitszeit erbracht. Sie fordert jetzt aber nach Beendigung des Dienstverhältnisses die Zuschläge für die Arbeiten an den Sonn- und Feiertagen.
 
Die Orte für die Ausnahmen der erweiterten Öffnungszeitenzuschläge sind in der Kärnten LadenschlussVO 1983 enthalten. Darüber hinaus gibt es noch besondere Öffnungszeiten für Sommer- und/oder Wintersaisonorte (Kärntner Öffnungszeiten-VO mit der Anlage A und B). Laut der beigefügten Tabelle fallen aber für diese Zeiten keine Zuschläge an, so lange Sie in die NAZ fallen und bis 20:00 enden.
 
Können Sie mir bitte sagen ob ich damit auch richtig liege?
 
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...r=20000219


Dankeschön für Ihre Bemühungen
Freundliche Grüße
Tanja Egarter

 
 
 
 
Tanja Egarter



Angehängte Dateien
.pdf   KV HAndel Zuschläge - Öffnungszeiten und KV.pdf (Größe: 276,08 KB / Downloads: 2)
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  Vertragsübernahme – Wiedereinstellungszusage oder doch Arbeitgeberwechsel – nahtlose Fortsetzung einer beendeten Beschäftigung – Abfertigung ALT
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 31.01.2023, 16:53 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

VwGH vom 19.10.2022, Ra 2020/15/0063
 § 67 Abs. 3 EStG 1988

Sachverhalt:

  • Aus Anlass einer „Übernahme ins Vertragsbedienstetenrecht“ kam es zu einvernehmlichen Auflösungen der Dienstverhältnisse mit Religionslehrerinnen und Religionslehrern durch den Arbeitgeber (= die Kirche).
  • Dabei wurden auch die Abfertigungen nach altem Recht ausbezahlt und begünstigt besteuert, sonst wurden keinerlei Beendigungsansprüche bezahlt. Zudem wurden die betroffenen Dienstnehmer:innen bei der Gebietskrankenkasse abgemeldet und durch den neuen Dienstgeber (die Landesregierung) wieder angemeldet (bei der BVA).
  • Der neue Dienstgeber führte auch davor schon die Personalverrechnung als Serviceleistung für die kirchlichen Stellen durch (hatte also alle Arbeitnehmerdaten) und beschäftigte die Religionslehrer:innen fortan unter Anwendung des Vertragsbedienstetenrechts und in diesem Sinne entlohnungsmäßig fast unverändert weiter.
  • Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung wurde bemängelt, dass im Zuge dieser „Übernahme“ keine Beendigungsansprüche (keine Urlaubsersatzleistung etc.) gewährt wurde.
  • Das Bundesfinanzgericht wertete die vorliegende „Übernahme“ als Wiedereinstellungszusage und versagte den bezahlten Abfertigungen die Abgabenbegünstigung.

So entschied der VwGH:
  • Der VwGH hob das BFG-Erkenntnis auf und bestätigte die Abgabenbegünstigung der gewährten Abfertigungen nach altem Recht.
  • Ursprünglicher Arbeitgeber war – bis zur einvernehmlichen Auflösung -die Kirche bzw. Religionsgemeinschaft.
  • Nur diese (bzw. die entsprechende juristische Person der Kirche/Religionsgemeinschaft) kommt als Haftende für Lohnsteuer auf die mit Beendigung der Dienstverhältnisse ausbezahlten Abfertigungen und als Schuldner eines daraus resultierenden Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe in Betracht.
  • Dass die Bezugsverrechnung und Tragung der Lohnkosten auch schon während des Dienstverhältnisses zur Kirche bzw. Religionsgemeinschaften von der Landesregierung übernommen wurde (vgl. dazu §§ 6f Religionsunterrichtsgesetz und Art. I, § 3 Abs. 6 des Vertrages vom 9. Juli 1962, BGBl. 273/1962, zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen samt Schlussprotokoll), ist dabei irrelevant.
  • Auch aus diesem Grund erweist sich - in Bezug auf die gegenständlichen Abfertigungen - die Heranziehung der Revisionswerberin als Haftende bzw. Schuldnerin als rechtswidrig.
  • Der VwGH vertrat die Ansicht, dass hier keine im Wesentlichen unveränderte Fortsetzung des Dienstverhältnisses vorlag, da unstrittig ein neues Dienstverhältnis zu einem neuen Arbeitgeber begründet wurde und somit lag auch keine bloße Vertragsübernahme auf Seiten des bisherigen Arbeitgebers vor.
  • Auch wenn das Dienstverhältnis der zunächst kirchlich bestellten Lehrerinnen und Lehrer nur unter der Voraussetzung der „Übernahme als Landesvertragslehrerin“ aufgelöst wurde, kommt diese aufschiebende Bedingung keiner Wiedereinstellungszusage gleich. In einer solchen Konstellation kann somit nicht vom Vorliegen eines einheitlichen Dienstverhältnisses ausgegangen werden.

Auf den WIKU-Punkt gebracht:
Wird das Dienstverhältnis von Religionslehrer:innen einvernehmlich zur Kirche aufgelöst, damit es zur Landesregierung im Rahmen des Vertragsbedienstetenverhältnisses „weitergeführt“ werden kann, so sind die von der Kirche bezahlten gesetzlichen Abfertigungen nach altem Recht abgabenbegünstigt, auch wenn sonst keine weiteren Beendigungsansprüche gewährt wurden UND die Landesregierung die Dienstverhältnisse im Wesentlichen unverändert weitergeführt hatte. Schließlich lagen verschiedene Dienstgeber vor.


Der WIKU-Praxistipp:
Grundsätzlich bleibe ich natürlich bei der Empfehlung, alle Beendigungsansprüche abzuwickeln, wenn es beim selben Arbeitgeber zu einer Art Änderungskündigung kommen sollte.
Sollte allerdings ein GPLB-Prüfer genau diesen Umstand in einem konkreten Fall als Grundlage dafür heranziehen, die Steuerbegünstigung für die Abfertigungen nach altem Recht in Frage zu stellen, so denke ich, dass auch die vorliegende Entscheidung uns genügend Rückenwind für eine Bekämpfung eines Nachforderungsbescheides bietet.

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  Wann ist KM Geld pflichtig
Geschrieben von: Heidemarie - 31.01.2023, 14:04 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (5)

Bitte um Hilfestellung bei dem Thema " ab wann ist das KM Geld pflichtig"?  Wir haben einige MA die den Dienstort -> Wohnort haben. Gilt da auch das überwiegende im Monat, oder nicht. Ist es dann auch bei den DN erforderlich diesbezüglich eine Vereinbarung betreffend des Dienstort/Wohnortes zu machen, oder reicht der Vermerk im Dienstvertrag aus? Bin für eine jede Hilfestellung dankbar. Smile Liebe Grüße Heidemarie

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  Krankenstand über arbeitsrechtliches Ende hinaus
Geschrieben von: Verena - 30.01.2023, 10:04 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (3)

Hallo!

Ich habe mit Jänner eine Lohnverrechnung übernommen, bei der im Vorjahr ein Dienstnehmer im Krankenstand ausgeschieden ist.
Der Krankenstand begann mit 30.10.2022. Im November wurde die Kündigung ausgesprochen, Ende Kündigungsfrist 09.12.2022
Die Entgeltfortzahlung (6Wo 100%/4Wo 50%) lief bis 10.1.2023, wurde jedoch komplett im Dezember abgerechnet. Auch die darauf folgende UEL bis 1.2.2023 wurde noch mit Dezember abgerechnet.
Ich muss nun den Jänner und Februar erfassen, um die korrekten MBGM's zu schicken. Mir kommt die Abrechnung seltsam vor, kann wirklich bereits im Dezember die volle Entgeltfortzahlung für Jänner abgerechnet werden? Am Lohnzettel wird auch keine SV Folgemonat ausgewiesen (RZL).

Vielen Dank für die Unterstützung!

LG Verena

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  WIKUS wöchentliches Lohnupdate KW 5/2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 30.01.2023, 09:37 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Ihre regelmäßige Wochenstarthilfe in Form eines knapp 10minütigen Videos, welche Änderungen sich in der abgelaufenen Woche zugetragen haben, die man kennen sollte.

https://youtu.be/xZ8UIrnuumw

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  Bezugskosten | Verbuchung in Klasse 7
Geschrieben von: dhoell - 30.01.2023, 09:19 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (5)

Hallo,

ich habe in der Schule gelernt, dass Bezugskosten auf dem gleichen Konto verbucht werden, wie der Einkauf (Klasse 0 oder Klasse 1 bzw. 5).

Dazu fand die Diskussion mit einem Bekannten kein Ergebnis, ob die Bezugskosten auch in die 7er-Klasse gebucht werden könnten bzw. ob dieses Vorgehen gesetzlich gedeckt ist?

Vielleicht kann mir jemand behilflich sein - vielen Dank!

Schöne neue Woche!

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  Ihre nächsten WIKU-Live-Webinare
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.01.2023, 16:22 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Ihre nächsten WIKU-Live-Webinare:

Aktuelle Änderungen und Neuerungen 2023 (letzte Terminmöglichkeit): 9.2.2023 (von 9 bis 12:30)

Ausgewählte Rechts- und Abrechnungsfragen zu Sonderzahlungen und sonstigen Bezügen: 13.2.2023 von 9 bis 12:30)


Preis je Veranstaltung: € 240,00/Teilnehmer:in (inklusive USt)

Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at

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  Hinweis zum Vorlagenportal - zusätzliche Ausrichtung in Form von genialen Berechnungshilfen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.01.2023, 15:23 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Das Vorlagenportal, das von Birgit Kronberger und Rainer Kraft betrieben wird, hat ja mittlerweile mehr als 2000 Vorlagen.

Eventuell nicht so bekannt ist, dass man seit geraumer Zeit nicht nur auf Vorlagen setzt, sondern - wie genial - auch auf interaktive Berechnungshilfen wie zB den Altersteilzeitrechner oder Deckungsprüfungsberechnungshilfen bei Überstundenpauschalen, auch in Verbindung mit Gleitzeit.

Deckungsprüfung bei Überstundenpauschale

https://www.vorlagenportal.at/dokumente/...yCP9VZgDB8

Deckungsprüfung bei Überstundenpauschale mit Gleitzeit – VP (vorlagenportal.at)

https://www.vorlagenportal.at/dokumente/...f9msjE6Ync

Berechnungshilfe für den Altersteilzeitantrag beim AMS – VP (vorlagenportal.at)

https://www.vorlagenportal.at/dokumente/...-beim-ams/

Für das Anklicken dieser Links benötigen Sie Ihre VP-Zugangsdaten.

Wenn Sie diese noch nicht haben, so erfahren Sie hier, wie Sie dazu kommen:

https://www.vorlagenportal.at/abo-info/

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  Pensionsabfindung aus Sicht der Personalverrechnung mit speziellen Hinweisen für Lohnprogrammherstellerbetriebe
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.01.2023, 14:58 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten


.pdf   Pensionsabfindung aus Sicht der Personalverrechnung sowie der Softwarehersteller.pdf (Größe: 147,91 KB / Downloads: 0)
In der Ausgabe Nr. 2/2023 werde ich in der Rubrik "Gelöste Praxisfälle - WIKU-Lohnbudsmann" umfassend kommentierte Beispiele zum Thema "Pensionsabfindung" bringen.

Die Ausgabe Nr. 2/2023 der WPA wird am 6.2.2023 versandt werden.

Schon heute erhalten Sie die ausführlichen Ausführungen im nachstehend verlinkten Dokument, wenn Sie das Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell haben (Sie benötigen zum Öffnen des Dokuments das Premium-Passwort, das wir im Zuge der Ausgabe Nr. 1/2023 den Premium-Abonnent:innen übermittelt haben).

Wenn Sie noch kein WPA-Abo haben oder auf Premium upgraden möchten, so erfahren Sie über den nachstehenden Link dazu Näheres:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html

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