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  KV Kosmetiker Arbeiter
Geschrieben von: dhoell - 18.10.2022, 09:45 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Liebe Forumsmitglieder,

betreffend dem neuen Arbeiter-KV der Kosmetiker vom Oktober 2021 hoffe ich, dass mir jemand weiterhelfen kann. 
Wann sind hier die KV-Erhöhungen? War mit 1.1.2022 eine durchzuführen? Wenn ja, in welcher Höhe, da ich nur für Ang. eine Angabe finde.
Zudem finde ich nur die Trinkgeldpauschalen aus dem Jahr 2006. Gibt es hier aktuellere?

Danke für eure Hilfe!

KV: https://www.kollektivvertrag.at/kv/fussp...29?d=Touch

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  WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 18-2022 - die Begleitvideos
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.10.2022, 20:09 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Nachstehend finden Sie die Begleitvideos zur Ausgabe Nr. 18-2022 der WIKU-Personal aktuell:

https://vimeo.com/761059326

https://vimeo.com/761101900

Der Versand der Zeitschrift selber sollte bis 19.10.2022 (also kommenden Mittwoch) abgeschlossen sein.

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  Abgelehntes Firmen-KFZ - kein Ersatz für Privatfahrten mit eigenem KFZ
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.10.2022, 19:45 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

OGH 30.08.2022, 8 ObA 52/22p

Bot ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Firmen-KFZ sowohl zu dienstlichen Nutzung als auch zur Privatnutzung an, wurde dieses Angebot jedoch vom Arbeitnehmer abgelehnt, weil er sich ein größeres KFZ selber anschuf und für die dienstlichen Fahrten mit dem Arbeitgeber das amtliche Kilometergeld abrechnete, so konnte er in weiterer Folge (mangels ausdrücklicher Vereinbarung) keinen finanziellen Ersatz für die mit dem eigenen KFZ unternommenen Privatfahrten vom Dienstgeber verlangen.

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  Versteckte Konkurrenzklausel in den Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe 2011
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.10.2022, 19:24 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (1)

Versteckte Konkurrenzklausel in den Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe 2011

OGH 23.09.2022, 4 Ob 69/22h

In den "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2011)" findet man unter "Präambel und Allgemeines" folgenden interessanten Eintrag, der offenbar die Funktion hatte, ein Abwerben von Steuerberaterpersonal zumindest zu erschweren:

„(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter des Berufsberechtigten während und binnen eines Jahres nach Beendigung des Auftragsverhältnisses nicht in seinem Unternehmen oder in einem ihm nahestehenden Unternehmen zu beschäftigen, widrigenfalls er sich zur Bezahlung eines Jahresbezuges des übernommenen Mitarbeiters an den Berufsberechtigten verpflichtet.“

In einem aktuell vom OGH entschiedenen Fall ging es um einen Arbeitgeber, der eine ehemalige Arbeitnehmerin seines früheren Steuerberaters einstellte (eine Buchhalterin). Das Auftragsverhältnis zwischen ihm und seinem Steuerberater war zu diesem Zeitpunkt knapp 9 Monate beendet, nachdem nämlich schon davor eine Sachbearbeiterin des Steuerberaters zu diesem Klienten gewechselt war.

Dieser zweite Wechsel dürfte das "Fass zum Überlaufen gebracht haben". Der Steuerberater berief sich daher auf die eingangs dargestellte "Klausel" der von ihm mit dem (ehemaligen) Klienten vereinbarten "Auftragsbedingungen" (die vom Vorstand der "Interessensvertretung" der Steuerberater empfohlen wurden) und verlangte für die Buchhalterin vom ehemaligen Klienten € 55.000,00.

Der OGH folgte der Auffassung des OLG Wien, wonach diese Klausel schon im Sinne des § 864a ABGB unwirksam wäre, weil sie als "ungewöhnlich" zu beurteilen war. Dort, wo sie platziert war (nämlich unter "Präambel und Allgemeines"), musste man sie als "versteckt" werten, weil man sie dort nicht zu vermuten und zudem nicht besonders hervorgehoben war (etwa mit eigener Überschrift oder Fettdruck). Ein gewisser "Überrumpelungseffekt" war somit die Folge, die zur Rechtsunwirksamkeit der Klausel führte.

Zudem wurde der Klient vom Steuerberater auf diese Klausel auch nicht gesondert aufmerksam gemacht, was aber nach Ansicht des OGH hier nicht mehr entscheidend war, weil eben schon die Nichtigkeit nach § 864a ABGB festgestellt wurde.

Fazit: die Klausel war bzw. ist nichtig, die Entschädigungszahlung war daher nicht zu leisten.

Zu dieser OGH-Entscheidung gibt es übrigens im Premium-Bereich der Tageszeitung "DiePresse" im ONLINE-Bereich einen Fachartikel von Rechtsanwalt Dr. Georg Bruckmüller, der am Verfahren beteiligt war und für den beklagten Klienten die "Kohlen aus dem Feuer holte". Zu diesem Artikel geht es hier:

https://www.diepresse.com/6203521/bdquom...er-klausel

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  Reverse Charge zwischen zwei deutschen UN möglich?
Geschrieben von: Muck Manuela - 17.10.2022, 14:15 - Forum: Steuern - Antworten (2)

Liebes Forum!

Kann zwischen zwei deutschen Unternehmen das Reverse Charge System angewandt werden. Im konkreten Fall geht es um Übersiedlungsdienstleistung.
Ein deutsches UN fakturiert infolge eines Umzuges Möbel nach Österreich. Der Leistungsempfänger ist aber auch ein deutsches Unternehmen.
Ich bin mir jetzt nicht mehr so sicher; im ersten Moment hätte ich ja gesagt - nur da sich beide UN in Deutschland befinden?
Danke für Eure Rückmeldung.
Muck Manuela

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  Sonderbetreuungszeit - Phase 7 sowie Änderungen im Urlaubsgesetz im Nationalrat beschlossen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.10.2022, 11:31 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Am 12. Oktober 2022 wurden sowohl die "Phase 7 der Sonderbetreuungszeit" als auch die Änderungen im Urlaubsgesetz im Nationalrat beschlossen. Die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt steht jeweils noch aus und ist bis ca. Ende Oktober 2022 zu erwarten.

Zu den Materialien betreffend Sonderbetreuungszeit geht es hier:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...ndex.shtml

Siehe dazu auch den ausführlichen Artikel dazu in WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 16/2022, Artikel Nr. 368/2022.

Zu den Materialien betreffend die Änderungen im Urlaubsgesetz geht es hier:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...ndex.shtml

Siehe dazu auch den ausführlichen Artikel dazu in WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 16/2022, Artikel Nr. 369/2022.

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  WIKU-Lohnupdate KW 42/2022
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.10.2022, 10:56 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Das Update zu den Änderungen aus der Kalenderwoche 41/2022 im Update 42/2022 können Sie unter dem nachstehenden Link mitverfolgen:

https://youtu.be/nReXQI7lisE

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  Grenzbetrag Partnereinkommen AVAB: Sitzungsgelder als Gemeinderat
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.10.2022, 18:04 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Grenzbetrag Partnereinkommen AVAB: Sitzungsgelder als Gemeinderat 

BFG RV/2100613/2022 vom 22. September 2022
§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988

So entschied das BFG:

1.    Sitzungsgelder (als Gemeinderat) sind bei der Veranlagung als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen.

2.    Daher sind diese auch bei Ermittlung der Einkunftsgrenze des § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 (= Partnereinkommen betreffend AVAB) jedenfalls in Ansatz zu bringen.

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  Im Ausland verhängte behördliche Quarantäne – kein Vergütungsanspruch nach dem Epidemiegesetz – EuGH prüft
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.10.2022, 17:00 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Im Ausland verhängte behördliche Quarantäne – kein Vergütungsanspruch nach dem Epidemiegesetz – EuGH prüft

OGH 8 ObA 64/22b vom 30. August 2022
§ 1154b Abs. 5 ABGB
§ 8 Abs. 3 AngG
§ 32 Epidemiegesetz

So entschied der OGH:

1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.05.2022, Ra 2021/03/0098-0100, 0102, 0103 den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung im Wesentlichen zur Frage ersucht, ob es sich mit dem Gemeinschaftsrecht verträgt, dass nur die durch eine österreichische Behörde verhängte Quarantäne (Covid-19) dazu führt, dass der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin einen Vergütungsanspruch beantragen kann.

2. Der Oberste Gerichtshof hat jedenfalls entschieden, dass bis zur Klärung dieser beim EuGH anhängigen Frage auch jene Verfahren zu unterbrechen sind, welche im Wesentlichen die Frage nach dem Entgeltsfortzahlungsanspruch (§ 1154b Abs. 5 ABGB bzw. § 8 Abs. 3 AngG) für eine derartige Dienstverhinderung klären sollen, da nicht ausge-schlossen werden kann, dass sich dieser Anspruch nach dem Epidemiegesetz richtet.

3. Der hier zu beurteilende Fall betraf einen Arbeitnehmer, der in Tschechien wohnhaft war und in Österreich in einem Dienstverhältnis stand und von der örtlich zuständigen Behörde in Quarantäne geschickt worden war.

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  Berechtigungsumfang
Geschrieben von: Pfeiffer - 13.10.2022, 09:08 - Forum: Berufsrecht - Antworten (6)

Ich habe eine Detailfrage zum Berechtigungsumfang:

Gemäß Bilanzbuchhaltungsgesetz sind Bilanzbuchhalter nach § 2 (1) Z 3 zur Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung berechtigt. Weiters gem § 2 (2) Z 2 zur Beratung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen.

Wie ist diese Beratung zu verstehen? Darf ich lediglich sagen "hier musst du diese Zahl eintragen" oder darf ich sagen "diese Ausgabe kannst du steuerlich geltend machen und reduziert somit deine Lohnsteuer"?

Wie sieht das gleiche Thema bei einem Kunden aus, der eine Einkommensteuererklärung abgeben muss? Darf ich ihn dabei unterstützen und Steuertips, die im Rahmen einer Beratung bei der Arbeitnehmerveranlagung gegeben werden dürfen (oder dürfen sie nicht), geben. Oder darf ich bei der Einkommensteuererklärung (die der Angestellte nur machen muss, weil er eine Wohnung vermietet und daher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat) keine Steuertips geben?

Aus meiner Sicht fällt unter Sozialversicherung auch die Pensionsversicherung. Darf ich als Bilanzbuchhalter hierzu beraten oder nicht?

Hintergrund:
Die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (WKO-Ubit-Vertrag) verweigert die Schadensleistung mit folgender Begründung:
"Zu Beratungsleistungen über die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung ist der Versicherungsnehmer zweifellos nicht berechtigt."

Wie seht ihr das?

Herzlichen Dank schon jetzt für Feed-Back.

Beste Grüße
Alexander Pfeiffer

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