| Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
| Benutzer Online |
Momentan sind 144 Benutzer online » 0 Mitglieder » 140 Gäste Applebot, Bing, Google, Yandex
|
| Aktive Themen |
WIKUS wöchentliches Lohnu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 16:25
» Antworten: 0
» Ansichten: 9
|
Prognostizierte Arbeitslo...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
14.08.2026, 16:47
» Antworten: 0
» Ansichten: 31
|
Geringfügiges Dienstverhä...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
14.08.2026, 15:56
» Antworten: 0
» Ansichten: 26
|
Sehr interessanter Artike...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
14.08.2026, 09:36
» Antworten: 0
» Ansichten: 32
|
Eventualkündigung (zweite...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 18:01
» Antworten: 0
» Ansichten: 26
|
Sachliche Weisungen contr...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 16:43
» Antworten: 0
» Ansichten: 30
|
Nachversteuerung ig Erwer...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Reinhold Auer
13.08.2026, 14:54
» Antworten: 3
» Ansichten: 70
|
Neu für Bevollmächtigte: ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 12:34
» Antworten: 0
» Ansichten: 36
|
BABE-Kollektivvertrag wur...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 08:57
» Antworten: 0
» Ansichten: 30
|
Ersatzweise BUAG-Winterfe...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
12.08.2026, 17:09
» Antworten: 0
» Ansichten: 31
|
|
|
| Aktuelle Informationen zur Phase 5 der Kurzarbeit sowie zum Langzeit-Kurzarbeitsbonus |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.04.2022, 09:34 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Frage:
Die Phase 5 der Kurzarbeit läuft von 1.7.2021 bis 30.6.2022. Sie wurde in einzelnen Abschnitten von den Unternehmen beansprucht. Fraglich ist, ob und inwieweit über die einzelnen Abschnitte hinaus (aber innerhalb der Phase 5) bestimmte relevante Werte (Mindestarbeitszeit, verbrauchter Urlaub) durchgerechnet werden dürfen.
Antwort:
Zur Berechnung der Ausfallstunden werden bei der Verlängerung von Kurzarbeitsprojekten die einzelnen Zeiträume der Phase 5 zur Berechnung der Gesamtausfallszeit zusammengezogen, es findet wie gehabt eine Durchrechnung statt.
Dies gilt auch bei der Ausbildungsverpflichtung für Lehrlinge.
Die Berechnung des verpflichtenden Urlaubsverbrauchs wird hingegen nur innerhalb des Kurzarbeitsprojektes geprüft.
Frage:
In einigen Praxisfällen wurde vor der Inanspruchnahme der Kurzarbeit Urlaub konsumiert. Ist es zulässig, einen derartigen Urlaubskonsum so zu betrachten, als ob er während der Kurzarbeitsphase konsumiert worden wäre? Anders formuliert: kann man einen derart konsumierten Urlaub auf die Urlaubskonsumspflicht während der Kurzarbeit anrechnen?
Antwort:
Die ursprünglich mit dem BMA besprochene Vorgansweise, wonach unmittelbar vor Beginn der Kurzarbeit konsumierte Urlaube auf den verpflichtenden Urlaubskonsum angerechnet werden können, wird vom AMS nicht akzeptiert.
Aus diesem Grund wurden nun auch die diesbezüglichen Ausführungen von der Homepage der Wirtschaftskammer entfernt.
Laut AMS muss der Urlaubskonsum immer innerhalb des Projektzeitraums stattfinden.
Gibt es dazu Ausnahmen?
Ausnahme 1:
Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Urlaub vor Beginn der Kurzarbeit verbraucht wurde, so dass für einen weiterer Verbrauch ein Urlaubsvorgriff (Anmerkung: auf das nächste Urlaubsjahr) nötig wäre.
Ausnahme 2:
Eine weitere Ausnahme besteht bei einer verbindlichen Vereinbarung eines Betriebsurlaubs nach Ende der KUA-Phase und der dadurch sonst entstehenden Notwendigkeit zu einem Urlaubsvorgriff dann für den Betriebsurlaub, wenn man der ansonsten verpflichtenden Urlaubskonsumation während der Kurzarbeit Folge leistet.
In diesen beiden Fällen akzeptiert das AMS den Einwand, dass ein Urlaubsvergriff notwendig wäre und sieht (ganz oder zT) von der Rückforderung wegen der Nichterfüllung des verpflichtenden Urlaubsverbrauchs ab.
Frage 3:
Wie erfährt in der Praxis ein*e Arbeitnehmer*in, dass er oder sie ein*e Kandidat*in für den Langzeit-Kurzarbeitsbonus ist?
Antwort zu Frage 3:
Die Namen und Sozialversicherungsnummern der Personen mit Anspruch auf den Langzeit-Kurzarbeitsbonus gemäß 37e Abs. 4 AMSG wurden bereits an die AK übermittelt.
Die AK wird nun diese Personen entsprechend informieren.
|
|
|
| Geldbeschaffungskosten |
|
Geschrieben von: Tina S - 21.04.2022, 08:56 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
|
 |
Müssen die Kosten der notariellen Beglaubigung von Pfandurkunden zur Kreditsicherung nach EstG auf die Laufzeit des Kredites aufgeteilt werden, wenn diese netto unter € 900,00 (inkl. Ust € 1022,00) betragen?
Fallen die Kosten einer notariellen Beglaubigung von Pfandurkunden generell unter die Geldbeschaffungskosten?
Wird die Freigrenze für die einzelnen Kosten der Geldbeschaffung je Kostenpunkt angewendet oder muss dafür die Gesamtsumme der Beschaffung für den Kredit herangezogen werden (Eintragungsbebühr, Bereitstellungsentgelt und sonstige Geldbeschaffungskosten in einer Summe)?
Danke im Voraus für Antworten zu meinen Fragen!
|
|
|
| Unberechtigter vorzeitiger Austritt einer Arbeiterin im Gastgewerbe – Auswirkung auf Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.04.2022, 17:39 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Unberechtigter vorzeitiger Austritt einer Arbeiterin im Gastgewerbe – Auswirkung auf Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung
Sachverhalt:
Eine Arbeitnehmerin, die als Reinigungskraft im Gastgewerbe tätig war, sollte am 21.12.2018 um 21 Uhr ihren Dienst antreten.
Sie befand sich an diesem Tag noch auf dem Heimweg von Rumänien und hatte unterwegs eine Autopanne
So rief sie beim Arbeitgeber an, um bekanntzugeben, dass sie vermutlich nicht rechtzeitig ihren Dienst werde antreten können. Daraufhin erhielt sie eine SMS vom Dienstgeber, in der stand, dass sie umgehend gekündigt würde, wenn sie ihren Dienst verspätet oder gar nicht antritt.
Die Arbeitnehmerin traf erst gegen Mitternacht ein, trat ihren Dienst nicht mehr an und brachte – da sie dachte, nun gekündigt worden zu sein – am 23.12.2018 ihre Arbeitskleidung zurück und gab bekannt, dass sie nicht mehr in die Arbeit komme.
Der Arbeitgeber meldete sie daraufhin mit dem Abmeldegrund „unberechtigter vorzeitiger Austritt“ ab.
Strittig war nun,
ob tatsächlich ein unberechtigter vorzeitiger Austritt vorlag und
ob in Bezug auf den laufenden Resturlaub eine Urlaubsersatzleistung zustand und
ob die bereits zur Gänze ausbezahlte kollektivvertragliche Jahresremuneration nach dem KV für Arbeiter*innen im Gastgewerbe auch zur Gänze rückverrechnet werden durften und
ob nicht die Regelung des § 16 AngG analog zur Anwendung zu bringen wäre sowie
welche Auswirkungen der komplette Sonderzahlungsverlust auf die Urlaubsersatzleistung haben würde.
So entschied der OGH:
Der OGH bejahte das Vorliegen eines unberechtigten vorzeitigen Austrittes, sprach der Arbeitnehmerin die Urlaubsersatzleistung (allerdings nur im Umfang des europarechtlichen Mindesturlaubsanspruchs) zu und bejahte zudem die komplette Rückverrechnungsmöglichkeit der kollektivvertraglichen Jahresremuneration, was wohl dann auch dazu führte, dass die Urlaubsersatzleistung ohne Sonderzahlungsanteile zu berechnen war.
Die Entscheidungsgründe und eine Praxisanalyse dazu finden Sie in der Ausgabe Nr. 8-2022 der WIKU-Personal aktuell.
|
|
|
| Corona-Krankenstand und Pendlerpauschale |
|
Geschrieben von: Tiarel - 20.04.2022, 14:44 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
|
 |
Lieber Herr Kurzböck,
wenn ein Mitarbeiter in Quarantäne ist und gleichzeitig erkrankt ist gilt für die Pendlerpauschale diese Zeit dennoch als Quarantäne oder als Krankenstand (mit entsprechender Krankmeldung des Arztes)?
Wir haben einen Fall, in dem ein Mitarbeiter (normalerweise kein Homeoffice, für die Zeit der Absonderung wurde ihm der Laptop vorbeigebracht) für 7 Arbeitstage in Quarantäne war, davon 3 Tage mit Fieber erkrankt war und die restlichen 4 Tage im Homeoffice arbeiten konnte.
Wird für das Pendlerpauschale nun 7 Tage (gesamte Quarantäne) oder 4 Tage (Quarantäne, die er nicht erkrankt war) rausgestrichen?
Vielen Dank.
|
|
|
| EU-OSS |
|
Geschrieben von: Robert - 20.04.2022, 11:04 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
|
 |
Hallo,
ich habe einen Klienten der hatte sich 2021 zu EU-OSS registriert. Nachdem die Umsätze (vorwiegend DE) mit 20% fakturiert wurden und die Grenze von 10.000,-- Euro nicht überschritten wurden (was sich im nachhinein anders herausstellte) wurden NULL-Meldungen abgegeben und EU-OSS per 31.12.21 beendet.
Nun im neuen Wirtschaftsjahr Beginn per 1.3.22 wurde korrekt mit 19% dt. UST unter Anwendung des EU-OSS fakturiert.
Naja und neuerlich mit Anfang 04/22 EU-OSS registriert.
Das geht aber nicht rückwirkend.
Wie ist die korrekte Vorgehensweise um die knapp 800,-- Euro dt. UST zu erklären und abzuführen für den Zeitraum 03/22 (wo kein EU-OSS Zugang möglich ist).
In nächste Quartal aufnehmen? In DE UVA abgeben wäre doch sehr mühsam (registrieren für diese 1 Monat)?
Hat wer Vorschläge für mich?
VIELEN DANK,
LG
|
|
|
| UST: Bauleistung / Reverse charge bzw. EST - Frage |
|
Geschrieben von: Robert - 17.04.2022, 15:47 - Forum: Steuern
- Antworten (5)
|
 |
Hallo,
folgende Fragen mit der Bitte um Eure Hilfe:
Mein Klient (GMBH + zusätzlich EAR-Rechner in Österreich) ist monatelang in Deutschland als Bauleitung für Reinraum/Halbleiter-Fertigung Anlage bzw. Halle wird gebaut, eingesetzt. Er ist ein technisches Büro.
Sein Kunde ist DE.
UST:
Ist die Rechnungslegung als Bauleistung mit RC (0% UST) an seinen DE-Kunden korrekt?
Oder sind hier weitere Informationen notwendig?
EST:
Wenn sein Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz weiterhin in Österreich ist (und er immer wieder mal in Österreich ist) nehme ich doch an, das die EST ganz normal in Österreich anfällt und auch für die Baustelle (sofern es eine ist, das ist mir noch nicht ganz bekannt) in DE nicht irgendwelche Steuern in DE anfallen bzw. ich meinen Klienten in DE irgendwie registrieren muss.
Sorry, das ist Neuland für mich, daher die vielleicht doch einfache Frage für viele.
DANKE für Eure Meinungen,
LG
Robert
|
|
|
| VfGH hob Betriebsausgabenabzugsverbot für bestimmte Sozialplanzahlungen auf! |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.04.2022, 19:49 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
VfGH hob Betriebsausgabenabzugsverbot für bestimmte Sozialplanzahlungen auf!
Der Verfassungsgerichtshof hob mit Erkenntnis vom 16.03.2022, G 228/2021-8 (derzeit noch nicht im RIS verfügbar) jene umstrittene Bestimmung im Einkommensteuergesetz auf, welche den Betriebsausgabenabzug für jene freiwilligen Abfertigungen bzw. Sozialplanzahlungen verwehrt, wenn und insoweit sie nicht (beim Empfänger bzw. bei der Empfängerin) mit 6 % zu versteuern sind, also konkret den § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988.
Anlassfall dürften auch hier Sozialplanzahlungen gewesen sein.
Die Aufhebung wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 56/2022, ausgegeben am 13.04.2022) kundgemacht.
Die Aufhebung tritt mit 31.12.2022 in Kraft.
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/56/20220413
|
|
|
|