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| Schwangerschaftsbedingter Entfall von Überstundenleistungen – Überstundenpauschale muss nicht fortbezahlt werden |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.04.2022, 11:38 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Schwangerschaftsbedingter Entfall von Überstundenleistungen – Überstundenpauschale muss nicht fortbezahlt werden
Sachverhalt:
Eine Arbeitnehmerin leistete vor ihrer Schwangerschaft regelmäßig Überstunden und erhielt dafür auch eine Überstundenpauschale gewährt.
Strittig war, ob der Arbeitgeber verpflichtet war, die entfallenen Überstunden der werdenden Mutter während der Schwangerschaft fortzubezahlen.
So entschied der OGH:
Der OGH stellte (erneut) fest, dass das während der Schwangerschaft durch das „Überstundenverbot“ ausfallende Überstundenentgelt vom Arbeitgeber nicht im Zuge der Entgeltsfortzahlung berücksichtigt werden muss.
Über die Entscheidungsgründe im Detail sowie "auf den WIKU-Punkt gebracht" zusammen mit einer "WIKU-LV-Praxisanalyse" erfahren Sie Näheres in der Ausgabe Nr. 7/2022 der WIKU-Personal aktuell.
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| Grenzüberschreitende Dienstleistung an B2C |
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Geschrieben von: schies - 13.04.2022, 10:55 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Hallo,
ich hätte eine Frage.
1. Fall: Ein AT Unternehmer hat bei einem Privatkunden in DE wie folgte kleinere Reparaturen vorgenommen.
- Rollobänder tauschen
- Steckdosen tauschen
- Markise demontieren, instandsetzen und wieder montieren
2. Fall: AT Unternehmer errichtet bei einem Privatkunden in DE einen Gartenzaun.
Müssen beide Rechnungen mit 20% MWSt oder mit der Deutschen USt ausgestellt werden?
Zählt eine der Leistungen zu den Grundstücksleistungen? Werkseistung? oder einfach nur grenzüberschreitende Dienstleistungen?
Ich danke für die Hilfe.
LG
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| Schweizer werden in Österreich beschäftigt |
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Geschrieben von: Marilyn - 13.04.2022, 10:22 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo an Alle :)
ich brauche unbedingt Hilfe, habe einen Fall den ich und meine Kollegen noch nie hatten.
Unser Verein, ein Theater, in Österreich möchte zwei Schweizer für 4 Monate in Österreich beschäftigen. Einer davon ist in der Schweiz selbstständig der andere nicht.
Von beiden bekam ich das Formular A1 - Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland
Aufgrund dessen beharrt der Verein darauf die Schweizer sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei abzurechnen.
Wie soll ich in solch einem Fall die Schweizer anmelden bzw. abrechnen?
Danke für eure Hilfe.
Mit lieben Grüßen
Marilyn
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| Konsultationsvereinbarung zu Schweizerischen AHV-Renten |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.04.2022, 13:27 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Wenn ein*e in Österreich ansässige*r Steuerpflichtige*r aus der Schweiz eine AHV-Rente bezieht, stellt sich die Frage, welcher Staat besteuern darf.
Eine aktuelle Konsultationsvereinbarung dazu soll "Qualifikationskonflikte" vermeiden helfen und legt dazu fest, dass - egal, ob der bzw. die Rentenempfänger*in im privatwirtschaftlichen Sektor oder im öffentlichen Dienst tätig war - der Ansässigkeitsstaat Österreich zuständig ist.
Die Reihung dieser Einkünfte erfolgte somit unter Artikel 21.
Zum Gesamttext des Verständigungsverfahrens geht es hier:
https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...82c5af2145
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