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  Betriebliche Testungen: Alle Infos zu Teststraßen, Testkits und Kostenbeitrag - ein a
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.02.2021, 15:48 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Betriebliche Testungen: Alle Infos zu Teststraßen, Testkits und Kostenbeitrag - ein ausführlicher WKO-Beitrag mit einem zusätzlichen FAQ-Programm

https://www.wko.at/service/corona-betrie...ril%202021

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  Kollektivvertragsaktualisierungen KW 5/2021
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.02.2021, 15:33 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kollektivvertragsaktualisierungen KW 5/2021

Gewürzindustrie - KV-Abschluss per 1.2.2021

  • Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne sowie die Dienstalterszulagen wurden um + 1,50 % erhöht
  • Prozentuelle Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen laut RKV.
  • Die euromäßige Überzahlung über den Kollektivvertrag bleibt weiterhin aufrecht.

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  2. Wartung der Info zur Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen im Zus
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.02.2021, 15:05 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

2. Wartung der Info zur Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie

https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...cf7b65031e

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  Corona-Prämie
Geschrieben von: Walpurga Wendl - 05.02.2021, 10:53 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

In welcher Kennzahl wird die abgabenfreie Corona-Prämie (bis EUR 3.000,00) eingetragen?

Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl


Kennzahl am Lohnzettel meinte ich.

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  Basisbezugsbildung für die Kurzarbeit Phase 3 (Bruttoentgelt vor Kurzarbeit)
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.02.2021, 10:08 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Eine Frage, die bei mir vor kurzem in meiner "Ferncoachingzone" (kostenpflichtiges Ferncoaching bei e-mail--Anfragen, die an mich gerichtet werden) gelandet ist, möchte ich gerne für die Allgemeinheit teilen:
Ich habe unseren Softwarehersteller kontaktiert und gefragt, warum in den Feldern der Kurzarbeitsbeihilfe und Kurzarbeitsunterstützung trotz variabler Bezüge immer nur das letzte Monatsbrutto vor Beginn der Kurzarbeit als Vorschlag genommen wird, egal ob vorher schwankende Bezüge vorhanden waren. (Ich meine dabei jetzt nicht den Günstigkeitsvergleich bei Berechnung der SV und BV).
Lesen Sie hier bitte weiter:


https://www.ars.at/service/forum/?p=post...1322513300

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  Umsatzersatz Fixkostenzsuchuss Kurzarbeit
Geschrieben von: Daniel - 04.02.2021, 16:05 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (6)

Guten Tag

Fixkostenzuschuss ist ja Aufwandsmindernd
diesen teile ich laut Antrag auf die jeweiligen Aufwandkonten auf

der Umsatzersatz läuft aber in der 4er Klasse oder?
geht dabei um die Pauschalierung im Gastgewerbe - ohne Umsatzersatz ist er unter den € 255.000,00 - mit liegt
er über der Pauschalierungsgrenze

und für Ersätze die 2020 betreffen aber erst 2021 eingelangt sind, buche ich auch bei Einnahmen Ausgaben Rechnern eine Abgrenzung
und nehm die Ersätze ins betreffende Jahr retour - geht Ihr auch so vor? Wink

Kurzarbeitsbeihilfe pack ich in die 6er Klasse

danke euch für die Unterstützung

gruß
daniel

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  FKZ 1 Fixkosten
Geschrieben von: PELA - 04.02.2021, 16:03 - Forum: Diverses - Antworten (3)

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Es gibt schon so viele Fakten zum FKZ, dass ich mir bei 2 Fragen unsicher bin, bezogen auf eine GmbH:

Ich meine, für den Ansatz des Geschäftsführerbezug beim FKZ der GmbH genügt die Auszahlung nach der Saldenliste, und es wird nicht auf den Einkommensteuerbescheid des GF zurückgegriffen, wie es beim Einzelunternehmer der Fall ist?!

Weiters meine ich gelesen zu haben, dass die Aufteilung eines Aufwandes nach dem Zeitpunkt der Zahlung ODER nach Monatsaufteilung erfolgen kann: Also zB bezahlt die GmbH am 17.März 2020 eine Jahresversicherung über € 1.000,--. Die GmbH hat nun die Möglichkeit diese 1.000,-- beim FKZ im Zeitraum März(16.3.-15.4.) voll zu belassen ODER aber auch diese Zahlung auf 12 Monate aufzuteilen, und auch in den anderen Monaten des FKZ ein 12/tel der Versicherung als Fixkosten anzugeben. Habe ich das richtig verstanden, oder stellt man auch bei den Fixkosten auf den Leistungszeitraum ab, also ZWINGENDE Aufteilung auf die 12 Monate.

Danke für Eure Unterstützung!

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  Letztes Neuerungen-Webinar für den Jahreswechsel 2020/2021 mit Wilhelm Kurzböck - WIK
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.02.2021, 22:34 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Letztes Neuerungen-Webinar für den Jahreswechsel 2020/2021 mit Wilhelm Kurzböck - WIKU-Live-Webinar "Highlights 2021" - Langversion

9.2.2021 von 8 Uhr 30 bis 12 Uhr

Preis: € 240,00 je Teilnehmer´/in (inkl. USt) - digitale Arbeitsunterlagen sowie Teilnahmebestätigung.

Über Ihre Anmeldung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.

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  Recht zur KFZ-Privatnutzung – nachweislich nicht in Anspruch genommen – kein Sachbezu
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.02.2021, 22:19 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Recht zur KFZ-Privatnutzung – nachweislich nicht in Anspruch genommen – kein Sachbezug

BFG RV/7103171/2020 vom 21. August 2020
§ 15 EStG 1988

So entschied des BFG:

1. Nach dem Erkenntnis VwGH 15.11.2005, 2002/14/0143, führt die bloße, vom Arbeitnehmer tatsächlich aber nicht in Anspruch genommene, Möglichkeit der Privatnutzung - wie das Höchstgericht im Erkenntnis VwGH 7.8.2001, 97/14/0175, ausgeführt hat - nicht zu einem Sachbezug, der gemäß § 15 EStG 1988 zu versteuern ist.

2. Ist vertraglich die Möglichkeit zur Privatnutzung gegeben, erfolgt aber mittels lückenlos geführten Fahrtenbuches der Nachweis, dass tatsächlich keine Privatnutzung stattgefunden hat, so ist kein Sachbezug anzusetzen.

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  EFZG Entgelt
Geschrieben von: Eva Maria - 03.02.2021, 20:35 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Keine Antworten

Wir haben nun folgende Diskussion: Nach dem EFZG muss der DN das regelmäßige Entgelt bekommen. 

z.B. der DN ist in einem Monat  2 Wochen in Urlaub und erhält für diese 2 Wochen den Schnitt der letzten 3 Monate. Kurz darauf ist er drei Wochen krank. Für die Schnittberechnung wird auch der Schnitt vom Urlaub (innerhalb von 3 Monaten) eingerechnet. Also eine Schnittberechnung vom Urlaubsdurchschnitt.

Nun wird mir erklärt das ist falsch. Also der Urlaubsdurchschnitt gehört nicht in die folgende Schnittberechnung einbezogen.

Meiner Meinung nach ist das sehr wohl richtig, weil das EFZG spricht vom regelmäßigem Entgelt und wenn er nicht in Urlaub gewesen wäre hätte er Überstunden gemacht und Prämien erhalten. Prämien sind in diesem Falle leistungsbezogen und müssten sowieso von den voll gearbeiteten Wochen berechnet werden.

Wenn ich den Urlaubsschnitt nicht hineinrechne würden dem DN ja die regelmäßigen Überstunden (welche er ohne Urlaubsverbrauch gemacht hätte) fehlen.

Liege ich nun wirklich falsch?

Danke für eure Meinung

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