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Homeoffice-Pauschale |
Geschrieben von: ThG - 03.04.2024, 12:09 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf welches Konto bucht Ihr die Homeoffice-Pauschale ?
Ich könnte mir diese Bereiche vorstellen:
- 73xx (Aufwandsersätze, Diäten, Taggelder)
- 62xx (Zulagen)
- 67xx (eher nicht so ?)
Danke für Eure Hilfe
LG
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Bevorzugung einer bestimmten Altersgruppe für eine persönliche Assistenz - keine Altersdiskriminierung |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.04.2024, 11:07 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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EuGH vom 7.12.2023, C-518/22
So entschied der EuGH:
1. Die Beschäftigung einer persönlichen Assistentin, die einen Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützt, kann Personen derselben Altersgruppe vorbehalten werden.
2. Die sich daraus ergebende unterschiedliche Behandlung wegen des Alters kann aufgrund der Art der geleisteten persönlichen Assistenzdienste gerechtfertigt sei.
3. In seinem Urteil betont der Gerichtshof, dass die von einem Menschen mit Behinderung geäußerte Bevorzugung persönlicher Assistentinnen einer bestimmten Altersgruppe geeignet ist, die Achtung seines Selbstbestimmungsrechts zu fördern.
Anmerkung:
Im hier zu beurteilenden Fall ging es um eine 28jährige Studentin, welche eine persönliche Assistentin suchte, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sein sollte; eine über 50 Jahre alte Bewerberin, die nicht zum Zuge kam, klagte wegen Altersdiskriminierung und bekam im Verfahren, das bis zum EuGH führte, nicht Recht.
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Rechtzeitiges Melden hilft Geld und Arbeit sparen! |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.04.2024, 09:49 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Rechtzeitiges Melden hilft Geld und Arbeit sparen!
Quelle: DGservice Nr. 1/März 2024
Hinter diesem unscheinbaren Artikel verbirgt sich etwas, das sehr ernst ist. Statistiken zufolge gab es in den letzten Monaten sehr viele Meldeverstöße und zwar ganz speziell betreffend ÖGK-Abmeldungen. Bevor die gesetzlichen Regelungen "verschärft" werden, versucht man es mit "Aufklärung".
Dass dies aber möglicherweise einfach auch ein Spiegelbild der momentanen Überforderung der Firmen mit der überbordenden Bürokratie darstellt und es aus meiner Sicht nicht verboten ist, mal über eine Entlastung laut nachdenken zu dürfen und nicht wieder die Daumenschrauben anzuziehen, sollte auch mal an dieser Stelle erwähnt werden dürfen.
Es ist nämlich auch den Bürokraten nicht verboten, ganzheitlich zu denken!
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
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kurzfristige Vermietung gewerblich oder Privat |
Geschrieben von: Silvia - 02.04.2024, 14:23 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Ein Ehepaar hat sich eine Eigentumswohnung zum Zweck der Vermietung gekauft (MEG).
Im Mietvertrag steht:
Die Wohnung ist voll eingerichtet inkl. Bett, Kästen, Tisch, Sesseln, Sofa, Waschmaschine, Staubsauger, Vorhänge, Fernseher, vollausgestattete Küche inkl. Geräte,
Kaffeemaschine, Wasserkocher, Geschirr, Internet. Bettwäsche und Handtücher sind vorhanden.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Erholung, Freizeitgestaltung, beruflichen Aufenthalt oder des Studiums. Der Mittelpunkt der Lebensführung des Mieters muss an
einem anderen Ort bleiben. Das Mietobjekt darf nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Das MRG findet auf diesen Vertrag keine Anwendung.
Die Vertragsdauer ist meistens auf 6 Monate beschränkt.
Die Miete enthält alle Neben- und Betriebskosten sowie die Energie- und Internetkosten.
Es wird auch eine Ortstaxe verrechnet.
Sind das trotzdem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Oder ist das bereits eine gewerbliche Vermietung?
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Progressionsvorbehaltsberechnung bei Grenzgängerin (DBA Deutschland) und unterjährigem Arbeitslosengeldbezug |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.04.2024, 10:30 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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BFG vom 3.12.2024, RV/5100559/2023
§ 33 Abs. 10 EStG 1988
- Gemäß Artikel 15 Abs. 1 iVm Abs. 6 DBA Österreich-Deutschland hat Österreich das Besteuerungsrecht für das im Zusammenhang mit der in Deutschland ausgeübten unselbständigen Arbeit bezogene Gehalt im Falle des Vorliegens der Grenzgängereigenschaft.
- Ein aus dem DBA stammender Progressionsvorbehalt käme allerdings - aus österreichischer Sicht - nur dann in Betracht, wenn das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte bei Deutschland läge und diese Einkünfte in Österreich somit nicht der Besteuerung unterliegen würden.
- Gerade das ist aber nicht der Fall. Vielmehr liegt das Besteuerungsrecht für die Einkünfte - aufgrund ihrer Eigenschaft als "Grenzgängerin" - ohnedies bei Österreich. Für die Anwendung eines aus dem DBA Österreich-Deutschland stammenden Progressionsvorbehaltes bleibt somit kein Raum.
- Entsprechend kann für die wegen des unterjährigen Arbeitslosengeldbezuges notwendige "Hochrechnung" gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 auch nur die Berechnungsmethode des § 33 Abs. 10 EStG 1988 und nicht jene des § 33 Abs. 11 EStG 1988 angewendet werden.
Anmerkung:
Die Anwendung der Progressionsvorbehaltsmethodik nach § 33 Abs. 11 EStG 1988 ist aus Sicht eines Steuerpflichtigen günstiger als jene nach § 33 Abs. 10 EStG 1988. Bei ersterer Methodik werden die Absetzbeträge erst zum Schluss in Abzug gebracht, während sie bei Anwendung der zweiteren Methodik schon vor der Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes abgezogen werden.
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Verlassen der Betriebsstätte mit den Worten „Diese Scheißfirma, ich kündige“ - Austrittserklärung |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.04.2024, 09:50 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Verlassen der Betriebsstätte mit den Worten „Diese Scheißfirma, ich kündige“ - Austrittserklärung
OGH vom 13.12.2023, 8 ObA 77/23s
§ 863 ABGB
So entschied der OGH:
1. Sowohl die Kündigung als auch der Austritt kann auch schlüssig im Sinne des § 863 ABGB ausgesprochen werden.
2. Für die Schlüssigkeit eines Verhaltens im Hinblick auf einen rechtsgeschäftlichen Willen legt § 863 ABGB aber einen strengen Maßstab an; es darf kein vernünftiger Grund für Zweifel daran übrig bleiben, dass der Wille vorliegt, eine Rechtsfolge in einer bestimmten Richtung herbeizuführen.
3. Der Arbeitnehmer war bei seinem Arbeitgeber als Zusteller beschäftigt. Nach einem Krankenstand sagte ihm der Arbeitgeber zu, ihn vorerst nur für leichtere Touren ein-zusetzen. Am 28. 12. 2021 beschwerte sich der Arbeitnehmer, dass ihm eine zu schwere Tour zugewiesen worden sei, woraufhin der Arbeitgeber ihm eine leichtere Tour zuteilte, bei welcher er ein Auto von Wien nach Linz überstellen hätte müssen. Der Arbeitnehmer lehnte aber auch diese Tour ab, erklärte „Diese Scheißfirma, ich kündige“ und verließ die Betriebsstätte des Arbeitgebers.
4. Diese Erklärung im Zusammenhang mit dem Verlassen der Betriebsstätte ist nach Auffassung des OGH als Austrittserklärung zu verstehen.
5. Da eine Austrittserklärung nur sofort oder mit Zustimmung des Dienstgebers widerrufen werden kann, ist auch nicht mehr relevant, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nach dem Verlassen der Betriebsstätte eine Krankmeldung übermittelte.
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Hyla Provisionen - Kleinunternehmer |
Geschrieben von: Margit H. - 02.04.2024, 09:35 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Vielleicht betreut jemand von euch auch Hyla - Vertreter? Die Provisionen werden aus Deutschland mit Reverse Charge Netto ausbezahlt. Meine Klientin hat zwar eine UID- Nummer, ist aber Kleinunternehmerin in Österreich - kann es sein, dass die Provisionserlöse jedoch nicht zur Kleinunternehmergrenze dazugezählt werden? Danke und viele Grüße, Margit
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steuerpflichtige Diäten von Prüfer in die Durchschnittsberechnung einbezogen |
Geschrieben von: Eva Maria - 01.04.2024, 18:06 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (5)
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Der derzeitige Prüfer rechnet die steuerpflichtigen Diäten in die Durchschnittsberechnung für Nichtleistungszeiten ein.
Es handelt sich hierbei um LKW-Fahrer im KV Handelsarbeiter die täglich mehrmals wieder in die Firma zurückkommen abladen und wieder wegfahren.
Da es keine detaillierten Aufzeichnung gibt, wurden die Diäten in Höhe von € 1,74 pro Arbeitsstunde steuerpflichtig abgerechnet.
Für Urlaub, Krankenstand etc wurden die Diäten nicht in das Ausfallsentgelt einbezogen, sondern nur Überstunden.
Bei der letzten Prüfung im Jahr 2020 hat es keinerlei Beanstandung gegeben. Es war eine "Nullprüfung".
Nun beruft sich der Prüfer darauf, dass die Diäten steuerpflichtig sind und somit als Ausfallsentgelt einbezogen werden müssen.
Meine Meinung ist das nicht. Die steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist für die arbeitsrechtliche Abgrenzung zwischen Auslagenersatz und Entgelt nicht maßgeblich (OGH 9ObA 101/03y vom 17.3.2004; OGH 9 ObA 52/14h vom 25.6.2014).
Hat der Prüfer Recht und muss ist die Nachzahlung gerechtfertigt?
Danke für die Hilfe
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Ausgabe Nr. 6/2024 der WIKU Personal aktuell (WPA) - die Begleitvideos |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.04.2024, 15:10 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Im Laufe des 2.4.2024 wird die Ausgabe Nr. 6/2024 der WIKU Personal aktuell versandt.
Es sind sehr interessante Inhalte dabei wie zB die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie in österreichisches Arbeitsrecht, das zu Ergänzungsnotwendigkeiten der Dienstzetteln bei Neueintritten führt und auch Strafbarkeiten bei Nichtaushändigung von DIenstzetteln regelt, das Recht auf Mehrfachbeschäftigung regelt und unter bestimmten Voraussetzungen auf Einschränkungen iVm Ausbildungskostenrückersätzen mit sich bringt (gilt seit 28.3.2024; in Bezug auf Dienstzetteln: für Eintritte seit/ab 28.03.2024).
Der Frage, ob Minusstunden bei der Gleitzeit auch tatsächlich immer abzugsfähig sind, ist der OGH nachgegangen und wir sehen uns auch an, was nun den Kündigungsregeln in der Gastronomie droht.
Welche Rolle spielen Abschlussprüfungen am Ende einer Ausbildung in Verbindung mit einem allfälligen Ausbildungskostenrückersatz? Vor allem, wenn man die Prüfung nicht besteht und der Arbeitgeber daher einen Rückersatz der Ausbildungskosten möchte.
Dienstreisen innerhalb von Wien von jemandem, der in Wien wohnt für eine Firma, die in Wien ansässig ist. Der OGH befasste sich mit dem Kollektivvertrag für Handelsarbeiter. Es ging um die Frage, ob Taggelder zustanden oder nicht.
Seit mittlerweile 2,5 Jahren weiß man in der Gastronomie nicht, welche Bestimmungen in Zusammenhang mit der Kündigung von bzw. durch Arbeiter:innen dort tatsächlich gelten. Das „Saisonprivileg“ in § 1159 Abs. 2 und 4 ABGB lässt immer noch die Wogen hochgehen. Mittlerweile zittert aber nicht nur die Gastronomie.
In der Praxis gibt es nicht selten Stress bei der Frage „Geringfügigkeit und Mehrstunden mit Zeitausgleich“, weil das scheinbare Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze immer wieder gerne als „Missbrauch“ interpretiert wird, wenn das Entgelt dennoch die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Jetzt gibt es zumindest mal ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Dinge möglicherweise doch nicht so sind, wie uns die Behörden manchmal versuchen, einzutrichtern.
Dem Thema „Mitarbeiterprämie“ habe ich in dieser Ausgabe viel Raum gegeben und zwar zum einen mit einem ausführlichen BMF-FAQ (an dem ich wieder einmal mitwirken durfte) und ein paar vertiefenden Überlegungen dazu.
Zu den Begleitvideos geht es hier:
Frei zugänglich: das Kurzüberblicksvideo:
WIKU Personal aktuell - Ausgabe 06-2024 - Kurzfassung on Vimeo
Nur für Premium-Abonnent:innen: das ausführliche Erklärvideo
WPA 06-2024 - Begleitvideo Abo Premium (Passwort erforderlich) on Vimeo
Als Premium-Abonnent:in profitiert man auch von meinen wöchentlichen "Lohnupdate-Videos". Das jüngste daraus finden Sie hier:
WIKUS wöchentliches Lohnupdate KW 13-2024 on Vimeo
Weiters hat man dann die Möglichkeit, die komplette WIKU-Fachbroschüren-Bibliothek oder das komplette Digitalpakte-Programm zu abonnieren:
https://wikutraining.at/bilderwiku/2024%...gesamt.pdf
Dreimal jährlich erhält man ein "Casebook", eine Zusammenstellung der interessantesten und aktuellsten Problemfälle samt Lösungen aus meiner Tätigkeit.
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