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| Entlassung wegen geplatzten Rapportgesprächs |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 19.01.2026, 21:11 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Ein Angestellter wurde zu einem Gesprächstermin (Rapport) beordert.
Diesen Termin ließ er jedoch (grundlos) platzen.
Geplatzt ist dem Arbeitgeber dann auch der Kragen, der die fristlose Entlassung (wegen Vertrauensunwürdigkeit) aussprach.
Fraglich war, ob dieses Vorkommnis für eine Entlassung ausreichen konnte.
So entschied der OGH:
Das Ergebnis erfahren Sie in der Ausgabe Nr. 2/2026 der WIKU Personal aktuell.
Sie können gerne den Artikel jetzt schon lesen, wenn Sie das WIKU Premium-Passwort bei der Hand haben und zwar über den nachstehenden Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs:
https://www.wikutraining.at/blog/1224
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| Einseitiger Urlaubsantritt eines Lehrlings – reicht das für eine fristlose Entlassung aus? |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 16.01.2026, 15:04 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Ein Lehrling erkundigte sich bei seinem Ausbilder ganz allgemein, ob die Inanspruchnahme eines zweiwöchigen Urlaubs im Sommer 2024 in Ordnung wäre.
Der Ausbilder meinte, dass dies sicher in Ordnung gehen werde, wies aber den Lehrling an, den „offiziellen Weg“ betreffend eine Urlaubsvereinbarung einzuhalten, der darin bestand, den Urlaubswunsch (Beginn und Dauer) in eine dafür vorgesehene App einzutragen, damit er genehmigt werden konnte.
Seinen Februarurlaub 2024 erhielt der Lehrling ja auf diese Art und Weise bereits bewilligt.
Den Urlaubswunsch trug der Lehrling dann erst am Nachmittag des 5.7.2024 (ein Freitag) ein. Diese Nachricht wurde dem Ausbilder erst am darauffolgenden Montag (8.7.2024) zugestellt. Dieser Nachricht zufolge war der Lehrling vom 8.7.2024 bis einschließlich 18.7.2024 auf Urlaub.
Der Ausbilder konnte diese Nachricht also nur noch (verärgert) zur Kenntnis nehmen. Eine Vereinbarung war nicht mehr möglich.
Am 24.7.2024 wurde vom Arbeitgeber die fristlose Entlassung ausgesprochen. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Lehrling seinen Dienst noch nicht wieder angetreten, da ihm – angeblich – seine Reisepapiere abhandengekommen waren und er so aus dem Kosovo nicht (rechtzeitig) zurückkehren konnte.
So entschied der OGH:
Das Ergebnis erfahren Sie in der Ausgabe Nr. 2/2026 der WIKU Personal aktuell oder schon jetzt im nachstehend verlinkten Beitrag des WIKU Premium-Blogs, für den Sie das WIKU Premium-Passwort benötigen:
https://www.wikutraining.at/blog/1222
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| Trinkgeldpauschale bei Bäckerei mit Café-Betrieb |
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Geschrieben von: Ilke - 14.01.2026, 15:11 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Lieber Herr Kurzböck, liebes Forum,
ein Klient betreibt eine Bäckerei mit Café-Bereich in NÖ. Bei allen Dienstnehmern wird der Bäcker-KV für Arbeiter angewandt. Der Betreiber verfügt auch über die Berechtigung für das Gastgewerbe Kaffeekonditorei.
Bisher wurden als Trinkgeldpauschale jeweils EUR 29,07 für die Ladnerinnen abgerechnet, die auch den Cafébereich betreuen.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass diesen Dienstnehmerinnen mit Inkasso nun entweder EUR 65,- als Trinkgeldpauschale angesetzt werden müssen oder die tatsächlichen monatlichen Trinkgelder, falls diese weniger als die Hälfte dieser Pauschale betragen (= weniger als EUR 32,50)?
Wenn die Dienstnehmerinnen theoretisch also etwa EUR 50,- an Trinkgeld pro Monat erhalten, ist dieses "Opting-out" nicht möglich und es muss verpflichtend die Pauschale angesetzt werden?
Vielen Dank und beste Grüße,
Ilke
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