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| Schulungsunterlage aus der WIKU-PV-Akademie: GmbH-Geschäftsführer/innen und AG-Vorstä |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.10.2020, 21:01 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Schulungsunterlage aus der WIKU-PV-Akademie: GmbH-Geschäftsführer/innen und AG-Vorstände per 1.9.2020 aktualisiert
Stand: 1. September 2020
Voraussichtlich nächste Aktualisierung: 1. September 2021
Jetzt auch als Digitalpaket (mit Vortragsvideos) erhältlich
In dieser Unterlage finden Sie ein ausführliches Frage-Antworten-Protokoll sowie abgabenrechtliche Übersichtstabellen zu den Themen „Handelsrechtliche Geschäftsführer/innen von GmbHs“ und „AG-Vorstände“, jeweils in Bezug auf die Personalverrechnung.
Erfahren Sie alles, was Sie zur Abwicklung der Personalverrechnung für diese Personengruppen wissen müssen und vieles mehr.
Diese Unterlage kann unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at zum Preis von € 30,80, inklusive Umsatzsteuer und zuzüglich Versandspesen bestellt werden.
Diese Unterlage gibt es nun auch als „Digitalpaket“. Im Zuge dieses Digitalpakets (Stand: 1. September 2020) erhalten Sie die Arbeitsunterlage sowie die Folienhandzetteln als pdf sowie den Zugang zum kompletten Vortragsvideo zu diesem Thema. Der Preis dafür betragt € 198,00 (inklusive 20 % USt).
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| Kollektivvertragsaktualisierungen KW 41/2020 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.10.2020, 19:02 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe - Arbeiter/innen - KV-Abschluss per 1.1.2021
Die KV-Löhne steigen von 1,45 % bis 3,03 %
Die IST-Löhne steigen um 1,45 %
Die Lehrlingsentschädigung steigt um 1,45 %
Die Zulagen und Aufwandsentschädigungen steigen um 1,45 %
Die Nachtarbeitszulage und die Zulage für die dritte Schicht werden um 6,22 % erhöht
Möglichkeit der Freizeitoption
Großbäcker / Brotindustrie - KV-Abschluss per 1.10.2020
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingsentschädigungen sowie alle Zulagen laut Lohnvertrag wurden um + 1,57 % angehoben und die „AushelferInnen“ konnten ersatzlos gestrichen werden.
Konditoren Vorarlberg - KV-Abschluss per 1.10.2020
Erhöhung der Löhne inklusive Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 2,92 %
Umsetzung des 1.500,00 Euro Mindestlohn
Lederwaren- und Kofferindustrie - KV-Abschluss per 1.6.2020
Erhöhung der KV-Mindestlöhne per 1.10.2020 um 1,45 %
Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlung bei Ist-Löhnen vor dem 1.10.2020 bestehenden Überzahlung
100,00 Euro einmalige „Corona-Zulage“ - Empfehlung
Aufrechterhaltung der Überzahlung bei IST-Löhnen
Erhöhung der Lehrlingseinkommen per 1.10.2020 um 1,45 % ( ab 1.1.2020)
Erhöhung allfälliger Zulagen, Zuschläge und Prämien per 1.10.2020 um 1,45 %
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| BMF folgt WIKU-Empfehlung und lässt aufgewertetes Jahressechstel auch für bereits aus |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.10.2020, 18:43 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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BMF folgt WIKU-Empfehlung und lässt aufgewertetes Jahressechstel auch für bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer/innen zu
Im Juli 2020 meinte die Finanzverwaltung ursprünglich noch, dass nur jene Arbeitnehmer/innen in den Genuss der Jahressechstelerhöhung (+ 15 %) kommen sollten, denen durch Kurzarbeit "reduzierte laufende Bezüge" zugeflossen sind und die zum Zeitpunkt des relevanten Lohnsoftware-Updates noch im Unternehmen beschäftigt waren.
Dass jene Arbeitnehmer/innen, die zum Zeitpunkt des Softwareupdates schon ausgeschieden waren und daher als mögliche "Kurzarbeits-Betroffene" somit NICHT in den Genuss dieser von uns erkämpften gesetzlichen Änderungen kommen sollten, wollte ich so nicht zur Kenntnis nehmen und habe in meinen Fachforen immer wieder auf Anfrage gesagt, dass zwar die Finanz diese Haltung einnimmt, ich aber von der Richtigkeit dieser Haltung nicht überzeugt bin (so habe ich das auch in meinen Schulungen gesagt).
Nun die "Wende". Nun meint die Finanzverwaltung Folgendes:
"Sind im Laufe des Jahres 2020 Mitarbeiter bereits aus dem DV ausgeschieden und wurde bei diesen die Sechstelerhöhung nicht berücksichtigt, obwohl sie die Voraussetzungen dafür erfüllt haben, bestehen keine Bedenken, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerberechnung korrigiert und die Arbeitnehmer in den Genuss dieses Steuervorteils kommen.
Sollte schon ein Jahreslohnzettel unterjährig (iSd LStR 2002 Rz 1221a) übermittelt worden sein, ist natürlich ein korrigierter Lohnzettel erforderlich."
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| Sonderzahlung iVm KUA und AKÜ |
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Geschrieben von: Robert - 09.10.2020, 17:05 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Hallo Herr Kurzböck,
KUA sagt ja keine Kürzung der Sonderzahlung.
Das ist ja grundsätzlich nicht so schwer zu berechnen.
Bei AKÜ mit etlichen Zulagen und ÜSTD iVm 6 Monatsschnitt bzw. 6 Monate Entgelt eher doch.
Wie würden Sie die SZ berechnen?
Alle geleisteten Std. sowie Zulagen und Überstunden der letzten 6 Monate mitsamt KUA-Unterstützung wäre ja auch weniger als normal...
Können Sie mir eine Empfehlung geben?
VIELEN DANK,
LG
Robert Müller
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| dt. UVA |
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Geschrieben von: BERNI - 09.10.2020, 09:27 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (3)
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ein öst. Unternehmer hat eine dt. Steuernummer u dt. UID-Nummer (ohne Ansässigkeit in Deutschland)
nun hat er eine Montagelieferung (Werklieferung) in Deutschland ausgeführt - rev. charge Verfahren an seinen dt. Kunden/Abnehmer (auch ein Unternehmer)
Meine Frage: in welche Kennzahl gehört der Umsatz in die dt. UVA eingetragen?
danke
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| Übernahme Buchhaltungsbüro |
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Geschrieben von: Kurt - 09.10.2020, 07:56 - Forum: Kauf / Verkauf
- Keine Antworten
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Suche im Raum Vorarlberg Buchhaltungskanzlei bzw. Kientenstock zu kaufen. Möglich wäre auch die Gründung einer Bürogemeinschaft.
Bei Interesse bitte eine E-Mail an office@bh-knaus.at.
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| Kündigungsmöglichkeit / Zusatzklausel befristetes DV < 6 Monate |
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Geschrieben von: a.s - 08.10.2020, 15:28 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Sehr geehrter Herr Kurzböck,
bitte um Ihre geschätze Meinung zu einer Anfrage eines Klienten (Gastgewerbe / 2 Saisonen-Betrieb):
mit den Mitarbeitern wird eine Befristung von Anfang Dezember 2020 bis Ende März 2021 gemacht. Die kurze Befristung schließt lt. OGH-Urteil ja eine
Kündigungsmöglichkeit aus.
Könnte durch eine Zusatzsklausel im Arbeitsvertrag bei einem unvorhersehbaren Ereignis (Lockdown) eine Kündigungsmöglichkeit eingeräumt werden?
Danke im Voraus für Ihre Einschätzung!
MFG
a.s
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| Nettolohngarantie |
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Geschrieben von: BERNI - 08.10.2020, 13:53 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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ich habe eine Verständnisfrage - bitte um eure Mithilfe
ein DN mit einem Bruttobezug von 2075,20 (netto im März: 1278,38) würde in der Kurzarbeit 1294,18 (1522,56 x 85%) erhalten zusätzlich die 29,17 (von der Rollung Lohnsteuer
350,00 / 12) ergäbe 1.323,35
nun bekommt er aber Netto 1278,38 (bei einem Mindest-Brutto von 1615,95)
mit BMD ist alles abgeklärt - die Abrechnung stimmt so
kann mir jemand mitteilen, warum dieser Dienstnehmer nun rd 45,00 € pro Monat weniger erhält als von der Regierung versprochen?
danke
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