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Vorsteuerrückerstattung |
Geschrieben von: wolfgang_s - 04.12.2019, 20:19 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (2)
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Hallo!
Ich habe dieses Jahr die Buchhaltung eines kleinen Unternehmens übernommen.
Wir haben nicht viel im Ausland zu tun, deswegen können wir nur eine Vorsteuerrückerstattung für das ganze letzte Jahr machen. (Wenn überhaupt)
Meine Vorgängerin hat für Deutschland diesen noch Mitte des Jahres 2019 für 2018 gestellt.
Dieser wurde jetzt bewilligt und auf unser Bankkonto überwiesen.
Jetzt meine Frage: Gegen welches Konto buche ich diesen Betrag? Und auf was muss ich eventuell sonst noch beachten?
Danke im Voraus
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Investition von Gleitzeitguthaben bzw. Urlaub für Bildungsmaßnahme – keine Werbungsko |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 04.12.2019, 08:52 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Investition von Gleitzeitguthaben bzw. Urlaub für Bildungsmaßnahme – keine Werbungskosten
BFG RV/5100531/2017 vom 21. November 2019
§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988
Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis:
1. Strittig ist, ob der monetäre Gegenwert von vier Wochen an Urlaub oder Zeitausgleichanspruch als Eigenbeitrag zu einer Umschulung als Werbungskosten geltend gemacht werden kann.
2. Der Begriff der Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs 1 EStG setzt ein "Abfließen" voraus, das sich wirtschaftlich tatsächlich in einer Verminderung des Vermögens des Steuerpflichtigen auswirkt (vgl VwGH 20.05.1987, 86/13/0180 zu geleisteten Überstunden, die vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden).
3. Die Dispositionsmöglichkeit über die Zeit und nicht vergütete Dienstleistungen stellen nach der Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes keinen Bestandteil des Vermögens eines Steuerpflichtigen dar, da es sich bei der Verfügbarkeit der sogenannten Freizeit um kein Wirtschaftsgut handelt. Daher sind in Geldeswert umgerechnete Gleitzeitguthaben nicht als fiktive Werbungskosten abzugsfähig.
Auf den WIKU-Punkt gebracht:
„Opfert“ ein/e Arbeitnehmer/in Teile seines bzw. ihres Gleitzeitguthabens bzw. des Urlaubsanspruchs für eine (an und für sich zum Werbungskostenabzug anerkannte) Bildungsmaßnahme, so kann der Gegenwert des Zeitausgleichs bzw. des konsumierten Urlaubs NICHT als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
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PKW Leasing |
Geschrieben von: AnVR - 03.12.2019, 23:48 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Hilfe zu folgendem Fall:
Einnahmen-Ausgaben-Rechner least sich einen PKW zu folgenden Konditionen:
* Barzahlungspreis: € 41.308,99
* Leasingentgeltvorauszlg: € 11.500,-
* Depotzahlung: € 6.500,-
* Restwert: € 10.000,-
* Laufzeit: 36 Monate
* monatl. Leasingrate: € 590,93
* Sollzinssatz: 3,551%
* Gesamtbetrag: € 43.101,21
Wie ist in diesem Fall in seiner EAR vorzugehen.
Ist das Fahrzeug beim Leasingnehmer zu aktivieren oder wird hier die monatl. Leasingrate als Aufwand herangezogen? Was passiert mit der Depotzahlung und in welchem Jahr ist die Leasingentgeltvorauszahlung zu berücksichtigten? Wenn der PKW beim Leasingnehmer aktiviert wird, mit welchen AK?
Besten Dank im Voraus für Ihre Antworten.
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Zusammenlegung der GKK zu ÖGK - einheitliche Leistungen! |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.12.2019, 19:24 - Forum: News & wichtige Infos
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Die Zusammenlegung der GKK zu einer ÖGK (und nebenbei die Auflösung der Betriebskrankenkassen) ist ab 1.1.2020 Realität.
Der Verfassungsgerichtshof wird sich aber noch (wahrscheinlich kurz vor Weihnachten) mit ein paar Punkten dieses Pakets auseinandersetzen müssen, weshalb der Tag nicht vor dem Abend gelobt werden sollte.
Jedenfalls ist auch innerhalb der ÖGK ein einheitlicher Leistungskatalog geplant, der spätestens dann ab 1.1.2021 in Kraft treten soll.
Nicht ausgeschlossen scheint es zu sein, dass dies bereits mit 1.1.2020 der Fall sein könnte, da bereits - meinen Recherchen zufolge - eine Mustersatzung existiert, über die in den nächsten Tagen abgestimmt werden sollte.
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