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Fallweise wird Dienstnehmer Gastro KV |
Geschrieben von: Jeanny - 15.04.2019, 22:12 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (4)
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Hallo,
muß man fallweise Beschäftigungszeiten gem. Gastro KV auf Dienstzeiten anrechnen? Die Mitarbeiterin wird jetzt fix eingestellt und ich bin mir nicht sicher, ob ich bei der Einstufung auch die Fallweise Zeiten anrechnen muß? Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen bitte.
Lg Jeanny
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Excel - Formatierung |
Geschrieben von: Silvia - 15.04.2019, 12:55 - Forum: Diverses
- Antworten (5)
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Hallo,
ich habe eine Frage betreffend Excel - vielleicht kennt sich jemand von Euch gut darin aus:
Wenn ich eine Spalte mit Beträgen habe (z.B. Spalte A und hier habe ich in ca. 100 Zeilen Beträge ohne Vorzeichen) - diese sollen aber mit einem Minus ausgewiesen werden, kann ich hier eine Umformatierung vornehmen damit dann alle Beträge ein Minus davor stehen haben?
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Reha Geld |
Geschrieben von: Helene - 15.04.2019, 11:12 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Hallo!
Ist das Reha Geld von der GKK steuerfrei?
Danke für eure Unterstützung
LG Helene
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Interessentenbeitrag für Tourismusinteressenten |
Geschrieben von: Manuela - 15.04.2019, 09:02 - Forum: Diverses
- Antworten (3)
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Liebes Forum-Team,
meine Gemeinde (Bundesland Niederösterreich) hat mir die Abgabenerklärung für den Interessentenbeitrag zugesandt (erstmalig!).
Im beiliegenden Informationsblatt wird auf eine Auflistung aller beitragspflichtigen Tätigkeiten verwiesen. In dieser Auflistung scheint weder die Bilanzbuchhaltung, noch die Buchhaltung, noch die Personalverrechnung als beitragspflichtige Tätigkeit auf (auch Steuerberatung wird nicht angeführt, Wirtschaftsprüfung hingegen schon).
Also gehe ich davon aus, dass ich als Bilanzbuchhalterin kein Tourismusinteressent bin und deshalb auch diese Erklärung nicht abgeben muss.
Hat jemand damit bereits Erfahrung gemacht?
Verstehe ich das so richtig?
liebe Grüße, Manuela
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Ersatzruhe |
Geschrieben von: Mathias - 11.04.2019, 17:01 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zum Thema Ersatzruhe.
Eine Mitarbeiterin mit einer Normalarbeitszeit von MO-FR 09:00-13:00 Uhr arbeitet ausnahmsweise an einem Sonntag 12 Stunden und hat jetzt Anspruch auf Ersatzruhe. Im Gesetz steht dass sich die Wochenendruhe in der darauffolgenden Woche entsprechend verlängert und dass die Ersatzruhe auf die Wochenarbeitszeit anzurechnen ist.
Was bedeutet das jetzt konkret in diesem Fall? Das darauffolgende Wochenende beginnt am Freitag schon um 01:00 Uhr nachts, davon fallen die Stunden von 9 bis 13 Uhr in die Normalarbeitszeit und sind zu bezahlen und der Rest ist außerhalb der Normalarbeitszeit und bleibt unbezahlt?
Oder bedeutet dass jetzt, es müssen ihr 12 Stunden bezahlte Arbeitszeit gutgeschrieben werden, d.h. sie kann in der nächsten Woche 3 Tage zuhause bleiben?
Was ist richtig?
Vielen Dank im Voraus!
Lg
Mathias
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KV Metall, Entfernungszulage und Montagezulage |
Geschrieben von: Doris - 11.04.2019, 16:10 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo!
Wir diskutieren gerade über die Entfernungszulage und Montagezulage beim KV Metall, Arbeiter.
Meines Erachtens ist die Montagezulage nach dem Ausfallsprinzip an Urlaubstagen und im Krankenstand weiter zu bezahlen, da sie Entgelt darstellt.
Definition Verdienstbegriff unter Punkt X des KV:
"In den Verdienst sind einzubeziehen: Schmutz-, Erschwernis-, Gefahren-, Montage-, Schicht- und Nachtarbeitszulagen sowie Vorarbeiterzuschlag, soweit sie in den letzten 13 Wochen vor Anfall des Anspruches ständig bezahlt wurden."
Die Entfernungszulage ist meiner Meinung nach nicht weiterzuzahlen, da sie ja eine Aufwandsentschädigung darstellt. Kolleginnen sind anderer Meinung.
Kann uns da jemand weiterhelfen?
Herzlichen Dank!
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Entnahmebestätigung |
Geschrieben von: Manuela - 11.04.2019, 14:34 - Forum: Diverses
- Antworten (2)
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Liebes Forum!
Ein Klient muss für die Verlängerung seines Aufenthaltstitels eine Entnahmebestätigung des Steuerberaters vorlegen. Kann mir bitte jemand erklären, was das ist?
Herzlichen Dank und lG, Manuela
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Sachbezug Nutzung mehrere Fahrzeug vom DG und Ersatz Kosten (KM) von DG |
Geschrieben von: ad4 - 08.04.2019, 09:43 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Hallo! Bespiel DN nutzt 2 PKW vom DG für Privatfahrten mit je mehr als 6.000 km pro Jahr privat bzw. gibt es kein Fahrtenbuch. Muss ich dann pro Fahrzeug einen Sachbezug rechnen?
Im Par. 4 der Sachbezugswerteverordnung Abs 6a) steht: Besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit abwechselnd verschiedene arbeitgebereigene Fahrzeuge zu benützen, ist der Durchschnittswert der Anschaffungskosten aller Fahrzeuge und der Durchschnittswert des auf die Fahrzeuge anzuwendenden Prozentsatzes maßgebend. Ist unter diesen Fahrzeugen ein Fahrzeug mit einem Sachbezug von 2% (Abs. 1 Z 1), ist ein Sachbezug von maximal 960 Euro anzusetzen. In allen anderen Fällen ist ein Sachbezug von maximal 720 Euro anzusetzen.
Dies ist nur der Fall, wenn es noch mehr Fahrzeuge gibt und diese von unterschiedlichen DN genutzt werden oder? D.h. keines von diesen Fahrzeugen steht fix einen DN für Privatfahrten zur Verfügung. Für wesentliche Gesellschafter-GF gilt dies ebenfalls. Nutzen diese fix 2 oder 3 Fahrzeuge, müssen sie für jedes Fahrzeug den vollen Sachbezug zahlen, wenn sie kein Fahrtenbuch mitführen.
Zweites Bespiel: DN nutzt privates Fahrzeug für dienstliche Fahrten. DG zahlt nicht KM Geld, sondern die vollen Betriebskosten (Versicherung, Rep. Treibstoff). D.h. hier muss es wieder ein Fahrtenbuch über die betrieblichen KM Geld und die bezahlten Kosten über dem amtlichen KM Geld gehören als Sachbezug in der LV versteuert. Danke. MfG
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