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unberechtigter vorzeitiger Austritt |
Geschrieben von: wito75 - 08.10.2019, 19:31 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
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Liebes Forum,
ein Arbeiter scheidet durch unberechtigen vorzeitigen Austritt mit 24. September aus dem Betrieb aus (Eintritt war 1. April).
Kollekivvertrag: Güterbeförderung
Darin steht: Der Anspruch auf den aliquoten Teil entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis oder das Lehrverhältnis durch unberechtigten vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers oder des Lehrlings oder durch Entlassung endet.
Der betreffende Arbeiter hat jedoch schon mit der Juni-Abrechnung einen aliquoten Teil erhalten. Darf man diesen zurückrechnen?
Danke!
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Frage bezüglich UST-Reihengeschäft |
Geschrieben von: Manfred - 08.10.2019, 09:29 - Forum: Steuern
- Antworten (5)
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Bitte um Hilfe für folgenden Fall:
Einer unserer österr. Kunden (A) hat einen Auftrag von einem anderen österr. Unternehmer (B).
Die Ware wird direkt von Polen an B geliefert. B organisiert auch den Transport.
Das ist ja kein Dreiecks-Geschäft.
Die Frage, die sich jetzt stellt - wie verrechnet jetzt A an B?
Mit USt? oder ohne UST?
Und warum.
Danke für Ihre Hilfe.
Manfred
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Papamonatsfalle Karenz |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 07.10.2019, 22:11 - Forum: News & wichtige Infos
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Nimmt ein Arbeitnehmer unmittelbar nach der Familienzeit (Papamonat) Karenz nach dem VKG in Anspruch, so fordert derzeit der zuständige KV-Träger vom betreffenden Arbeitnehmer den Familienzeitbonus zurück.
Nach Ansicht der KV-Träger (über ministerielle Weisung) muss der Arbeitnehmer unmittelbar nach Ende der Familienzeit an den Arbeitsplatz zurückkehren.
Sinnvoll wäre es, zwischen dem Ende der Familienzeit und dem Antritt der Karenz ein bis zwei Wochen an bezahltem Urlaub oder Zeitausgleich zu vereinbaren und erst danach die Vaterschaftskarenz anzutreten bzw. von Haus aus die Familienzeit so zu legen, dass das Ende nicht unbedingt mit dem Endes Mutterschutzes zusammenfällt.
Wir arbeiten wieder im Hintergrund daran, dass man diese - aus dem Gesetz nicht ableitbare - Papamonatsfalle entschärft.
Als nun der neue "Anspruch" nach § 1a VKG geschaffen wurde, betonte man ja, dass dieser Papamonat die Karenz weder verringert, noch beeinträchtigt. Dass aber umgekehrt die Karenz den Papamonat rückwirkend vergellen soll, kann man einer Jungfamilie nicht wirklich vernünftig erklären und wird mit Sicherheit auch nicht im Sinne der Gesetzgebung sein.
Ich halte Sie über die weiteren Entwicklungen hier auf dem Laufenden.
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Praktische Ausbildung als Bildungsteilzeitfalle speziell im Sozialbereich |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 07.10.2019, 09:57 - Forum: News & wichtige Infos
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Praktische Ausbildung als Bildungsteilzeitfalle speziell im Sozialbereich
VwGH Ra 2018/08/0188 vom 27. August 2019
§ 26a Abs. 1 Z 1 AlVG
So entschied der VwGH:
1. Nach dem klaren Wortlaut des letzten Satzes des § 26a Abs. 1 Z 1 AlVG ist Voraussetzung der Gewährung von Bildungsteilzeitgeld, dass eine praktische Ausbildung nicht beim Arbeitgeber des Antragstellers stattfindet.
2. Davon besteht nur in den Fällen eine Ausnahme, in denen diese Ausbildung bei einem anderen Arbeitgeber nicht durchgeführt werden kann.
3. Die Ansicht, wonach es ausreiche, dass ein zehn Wochenstunden übersteigender Teil der theoretischen Ausbildung an einer anderen Stelle absolviert werde, findet im Wortlaut der Bestimmung keine Deckung.
WIKU-Praxisanmerkung:
Ein Behindertenbetreuer absolvierte eine Weiterbildung zum Fachsozialbetreuer mit Ausbildungsschwerpunkt „Behindertenbegleitung“.
Aus diesem Grund vereinbarte er mit seinem Dienstgeber (wo er als Behindertenbetreuer tätig war) eine Bildungsteilzeit.
Die Ausbildung umfasste insgesamt 1400 Unterrichtseinheiten sowie 1200 Stunden an praktischer Ausbildung. Letztere absolvierte er bei seinem Dienstgeber, was ihm deshalb zum Verhängnis wurde, weil er nicht nachweisen konnte, dass er diese Praxis nur bei seinem Dienstgeber erwerben konnte.
Das AMS forderte das Bildungsteilzeitgeld für den gesamten zweijährigen Zeitraum vom Arbeitnehmer zurück.
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Schulungsunterlage "Dienstverhinderungen - Spezialfragen" per 1.9.2019 aktualisiert |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 04.10.2019, 17:28 - Forum: News & wichtige Infos
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Aus der WIKU-PV-Akademie: Aktualisierung der Schulungsunterlage "Dienstverhinderungen - Auswirkungen auf die Personalverrechnung" - Stand: 1.9.2019 - nun mit Vortragsvideos (Digitalpaket) erhältlich
Spezialfragen zu Dienstverhinderungen –
Auswirkungen auf die Personalverrechnung
Stand: 1. September 2019
Voraussichtlich nächste Aktualisierung: 1. September 2020
Die Schwerpunktbroschüre „Spezialfragen zu Dienstverhinderungen“ setzt sich auf knapp 160 Seiten mit folgenden Themen auseinander:
o Wochenendruhe, Wochenruhe, Ersatzruhe,
o Spezialfragen zu Krankenständen
o Spezialfragen zum Urlaub,
o Spezialfragen zu Feiertagen,
o Spezialfragen zu Arbeitsunfällen,
o Spezialfragen zum Lohnausfallsprinzip,
o Spezialfragen zum Thema „Drittschadensregress“,
o Frage-Antworten-Beispiel-Programm zu den Themen
Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit,
Familienhospizmaßnahmen,
Wiedereingliederungsteilzeit,
o Komplettdarstellung des Themas „Kurzarbeit“.
• Sie können die Unterlage zum Preis von € 36,30 brutto (inklusive Umsatzsteuer), zuzüglich Versandkosten unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at erwerben.
Diese Unterlage gibt es nun auch als „Digitalpaket“. Im Zuge dieses Digitalpakets (Stand: 1. September 2019) erhalten Sie die Arbeitsunterlage sowie die Folienhand-etteln als pdf sowie den Zugang zum kompletten Vortragsvideo zu diesem Thema (4 Stunden 10 Minuten). Der Preis dafür betragt € 198,00 (inklusive 20 % USt).
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