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  Abmeldung DN - Entfall des L16?
Geschrieben von: Manuela - 16.07.2019, 15:22 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Liebe Forumsteilnehmer,

folgende Frage zur Abmeldung eines Dienstnehmers:
Mit Einführung der mBGM entfällt ja die Übermittlung des L16 zum Zeitpunkt der Beendigung.
Wie erfährt aber nun das Finanzamt vom Ende der Beschäftigung?

Ich habe nun den Fall, dass ein Einzelunternehmer das Dienstverhältnis mit dem einzigen Dienstnehmer mit Ende April aufgelöst hat. Nun sendet das Finanzamt eine Erinnerung, dass für Mai noch keine Lohnsteuer und kein DB bezahlt wurden. 
Reicht es, das Finanzamt einfach telefonisch darüber zu informieren, dass der Unternehmer nun keine Beschäftigten mehr hat?
Oder hätte ich ein Meldung an das Finanzamt machen müssen?

Herzlichen Dank!
lG, Manuela

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  USt-Reihengeschäft
Geschrieben von: Manuela - 16.07.2019, 14:24 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (1)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
folgender Sachverhalt:
Beteiligte Unternehmen:
Tschechischer Lieferant CZ
Österr. Unternehmer 1 Ö1
Österr. Unternehmer 2 Ö2
Österr. Unternehmer 3 Ö3
Deutsches Unternehmen D

Ö3 bestellt Waren bei Ö2 und will, dass diese gleich an D geliefert werden, damit diese dort in eine Maschine eingebaut werden
Ö2 bestellt die Waren bei Ö1
Ö1 bestellt die Waren bei CZ
Ö1 veranlasst die Lieferung der Waren zu D

Mir geht es um Ö1: Welche USt-Rechnung erhält Ö1 und welche USt-Rechnung muss Ö1 legen?

Laut Literatur komme ich zu folgendem Ergebnis:
Ö1 erhält von CZ eine Rechnung mit ig Lieferung --> UVA Kz 070, 072 und 065
Ö1 muss sich in Deutschland registrieren und die Rechnung mit deutscher USt an Ö2 legen (Voraussetzung: Ö1 erhält die deutsche UID-Nummer des Warenempfängers)
Stimmt das? 

Wenn das so stimmt - Wie muss der Weg der Ware verlaufen, um die die Registrierung in Deutschland zu verhindern?

Herzlichen Dank für Eure Praxiswissen!
lG, Manuela

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  Beschäftigungsbonus
Geschrieben von: Brigitte - 16.07.2019, 10:50 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Keine Antworten

Bei einem Mitarbeiter wurde das Dienstverhältnis einvernehmlich am 22.5.2017 gelöst.
Es wurde eine Urlaubsersatzleistung vom 23.5. bis 30.5. ausbezahlt.
Der Mitarbeiter hat am 27.11.2017 wieder bei uns zu arbeiten begonnen.

Ist dieser Mitarbeiter  für den Beschäftigungsbonus förderungsfähig oder nicht?

Meiner Meinung nach ja weil das die Unterbrechung länger als 6 Monate gedauert hat. 
Wird die Urlaubsersatzleistung mitgezählt ????? Ich kann diesbezüglich keine Bestimmung finden.

Danke für eure Antwort

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  Beschäftigungsbonus
Geschrieben von: Brigitte - 16.07.2019, 10:36 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (3)

Bei einem Mitarbeiter wurde das Dienstverhältnis einvernehmlich am 22.5.2017 gelöst.
Es wurde eine Urlaubsersatzleistung vom 23.5. bis 30.5. ausbezahlt.
Der Mitarbeiter hat am 27.11.2017 wieder bei uns zu arbeiten begonnen.

Ist dieser Mitarbeiter  für den Beschäftigungsbonus förderungsfähig oder nicht?

Meiner Meinung nach ja weil das die Unterbrechung länger als 6 Monate gedauert hat. 
Wird die Urlaubsersatzleistung mitgezählt ????? Ich kann diesbezüglich keine Bestimmung finden.

Danke für eure Antwort

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  Nicht erscheinen am Arbeitsplatz - Buak
Geschrieben von: Ariane - 15.07.2019, 15:33 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Ein Mitarbeiter hatte bis zum Donnerstag den 11. Juli 2019 Urlaub. Am Freitag und Montag ist er nicht zur Arbeit erschienen. Er ist telefonisch nicht erreichbar.
Muss ich bei der SV eine Abmeldung durchführen mit Ende des Entgeltanspruches 11. Juli und DV noch aufrecht? Oder muss ich noch abwarten, bis sich der Mitarbeiter meldet.

Was ich bei der Buak zu beachten habe, kläre ich am besten direkt ab.

Heute wird noch ein Schreiben an den Mitarbeiter versendet, dass er sich unverzüglich melden soll.

Was habe ich noch zu beachten?

Liebe Grüße
Ariane

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  mBGM - der 1.9.2019 (Beginn der mBGM-Sanktionen) naht - ich brauche nun Ihre Meinung!
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 12.07.2019, 16:47 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (10)

Liebe BÖB-Forums-User/innen!

Der 1. September 2019 kommt ja mit Riesenschritten daher. 


Ab diesem Datum kann es in Verbindung mit Ungereimtheiten betreffend die mBGM nun Sanktionen geben.

Meine praktische Wahrnehmung ist jene, dass eine Verlängerung der Sanktionsfreiheit durchaus kein Fehler ist (das ist jetzt einfach nur sehr zurückhaltend ausgedrückt).

Hinter den Kulissen wird auch eifrig an einer Lösung gearbeitet. Allerdings hängt eine Lösung auch von den Rückmeldungen der Praxis ab.

Dieser Thread soll das Stimmungsbild über die mit Sicherheit notwendige Einleitung des technisch nächsten Schrittes in der SV per 1.1.2019 geben. 

Die Einführung der mBGM war mit Sicherheit "höchste Eisenbahn".

Bitte, teilen Sie mir Ihre Eindrücke betreffend mBGM, Clearing-System und den Kontakt mit Ihrer GKK im Falle von Problemen mit.

Dieser Thread ist nicht dazu gedacht, "Öl ins Feuer" zu gießen, sondern soll einen Beitrag leisten, die gegenwärtige Situation zu verbessern.

Ich freue mich über positive Rückmeldungen (was hat geklappt) und natürlich auch über negative Rückmeldungen (was hat nicht geklappt; wobei "freuen" hier nicht der richtige Ausdruck ist). Von Seiten der Sozialversicherung ist sehr viel richtig gemacht worden. Aber es gibt auch nicht zu wenige Fälle, wo Betriebe einen Clearingberg antreffen, der jegliche Motivation zum Weitermachen raubt .

Ich möchte, dass der Beruf des Personalverrechners bzw. der Personalverrechnerin nicht noch höher in der Mangelberufsliste (Facharbeiterliste für RWR-Karte) gehandelt wird.

Und ich möchte, dass der 1.9. 2019 als Sanktionsstichtag genau deshalb "verschoben" oder entschärft wird.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Wer möchte, kann mir seine Erfahrungen natürlich auch per e-Mail senden (unter wilhelm.kurzboeck@wikutraining.at).

Sie müssen auch NICHT Abonnent/in meines LV-Magazines WIKU-Personal aktuell sein, um mir die Rückmeldung(en) zukommen zu lassen. Mit einem Abo kann man aber derartige Initiativen, wie jene hier, unterstützen.

Infos dazu finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html

Danke für Ihre Rückmeldungen! Vielleicht schaffen wir gemeinsam das Wunder! 


Wenn keine Rückmeldungen kommen oder nur wenige, dann heißt das für die Sozialversicherung, dass alles in Ordnung ist. Soll so sein, wenn dem so ist.

Liebe Grüße von

Wilhelm Kurzböck

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  Abfindung Kommanditist
Geschrieben von: BB 1979 - 12.07.2019, 10:40 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (1)

Hallo,
ich hätte eine Frage:
ein Kommanditist wurde mit einer Zahlung von € 6.500 abgefunden.
Lt Vertrag hätte er eine Hafteinlage von € 500 leisten sollen, die er aber nicht bezahlt hat - bei der Gründung hat er sein IT-Servicekonzept als Sacheinlage in die Firma eingebracht.
Er sollte auch zu 15 % am Vermögen beteiligt sein.
Den Vertrag gibt es seit 2015 und der Kommanditist wurde in 2018 abgefunden. - Gewinne hat es seit dem nicht gegeben.

Sämtliche Aufwände wurden vom Komplementär getragen (Verluste wurden nur ihm zugewiesen).

Die KG ist Einnahmen-Ausgabe-Rechner.

Nun meine Frage:
ist die Abfindungszahlung an den Kommanditisten Betriebsausgabe?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
lg Birgit

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  Abgangsentschädigung
Geschrieben von: Brigitte - 11.07.2019, 14:55 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Ein älterer DN wurde von uns gekündigt. Seine gesetzlichen Ansprüche wie 6 MoE. Abfertigung, U-Ersatzleistung, aliqu. Sonderzahlungen sowie Entgeltfortzahlung im Krankenstand bis Ende-E wird dementsprechend abgerechnet. 
Man hat sich mit dem DN außerdem außergerichtlich auf eine Abgangsentschädigung in Höhe von € 12.500,- geeinigt um eine Klage wg. Sozialwidrigkeit abzuwenden. Die Entschädigung ist gem § 49 Abs. 3 Zif. 7 beitragsfrei. Die Besteuerung erfolgt nach § 67 Abs. 8a EStG. Ein Fünftel steuerfrei und der Rest zum Tarif. DB, DZ u. KomSt. pflichtig ?
Liege ich da richtig ?
Danke für eure Antwort.
lg

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  Verkauf BMD Software
Geschrieben von: s.neidhart@adshare.at - 11.07.2019, 11:02 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (2)

Hallo!

Zum Verkauf steht BMD Software in den Bereichen:
-) FiBu Basispaket mit OP und Mahnwesen für 1 User
-) FiBu Basispaket Ergänzung Fremdwährung für 1 User
-) Zahlungsverkehr Lieferanten für 1 User
-) Zahlungsverkehr Bankauszugsverbuchung für 1 User

Für nähere Infos und Fragen kontaktieren Sie mich unter der E-Mail: s.neidhart@adshare.at
Liebe Grüße
Adshare GmbH
Andreea Gurita Big Grin

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  Optieren von Kleinunternehmerregelung auf Regelbesteuerung
Geschrieben von: DorisH - 08.07.2019, 14:20 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Liebe Kollegen im Forum!

Ich bin mit folgender Anfrage eines Klienten konfrontiert und ersuche um eure Erfahrung/Unterstützung:
Unternehmen (kleiner Handel) wurde 2017 gegründet mit der Vermutung dass der Großteil der Kunden private Endverbraucher sind und die Umsatzgrenze EUR 30.000,-- nie erreicht werden wird (deshalb Kleinunternehmerregelung).  Nun hat sich nach 2 Jahren Geschäftstätigkeit herausgestellt, dass der Großteil der Abnehmer doch gewerbliche Kunden sind. 
Es wird nun überlegt in die Regelbesteuerung zu optieren. Dabei kann die Vorsteuer für das Umlaufvermögen ja nachträglich geltend gemacht werden. Meine Frage nun: wie ist das Umlaufvermögen in so einem Fall festzustellen? Geht man hier von den seinerzeitigen Rechnungen aus (also gesamter zugekaufter Warenbestand)  oder ist eine Bestandsinventur der noch nicht verkauften Waren anzufertigen?

Zusätzlich müsste meinem Verständnis nach auch die Einkommensteuererklärung für die Vorjahre nochmals neu erstellt werden?

Danke für eure Erfahrungen mit solchen Konstellationen.
Doris

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