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  Kurzböcks ONLINE-Campus für die Personalverrechnung - neue Webinarreihe ab 08/2019
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 23.04.2019, 20:24 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Neue Kurzböck-Zoom-Webinar-Reihe zur Wissensvertiefung bei Spezialthemen der Personalverrechnung!

Kurzböcks ONLINE-Campus für die Personalverrechnung bekommt nun Zuwachs: nach der ferngecoachten WIKU-Personalverrechnungsakademie sowie den äußerst beliebten Jour fixe für dahoam sowie Jour fixe für dahoam aufd Nocht-Veranstaltungen folgt nun die nächste Weiterbildungsreihe auf WEBINAR-Basis mit dem Titel „Teure Irrtümer in der Personalverrechnung vermeiden“.

Frei nach dem Motto „Aktuell zu sein, ist wichtig und gut, reicht aber für den Job der Personalverrechnung nicht aus“ werden im Rahmen dieser Webinar-Reihe „Schwerpunktthemen“ bearbeitet, die der Personalverrechnung häufig Kopfzerbrechen bereiten und bei denen guter Rat teuer ist.

Auch diese Webinare dauern maximal 2 Stunden (unterbrochen durch eine 10minütige Pause). Es gibt jeweils eine Mischung aus

Überblick über die wichtigsten Themen (was man unbedingt wissen sollte, um den Überblick zu haben) und

vertiefenden Praxisfällen (wo die praktischen Problemzonen zu finden sind, die eine schöne Stange Geld kosten können).

Sie erhalten dabei eine komplette Arbeitsunterlage zum Thema bzw. auch die Folienhandzetteln zu dem jeweiligen gebuchten Webinar-Vortrag (digital als pdf).

Diese Sitzungen werden jeweils aufgezeichnet, können also - ca. für die Dauer eines Jahres ab der Aufnahme – erneut immer wieder angesehen werden. Den Link erhalten Sie nach der Veranstaltung gemeinsam mit der Teilnahmebestätigung per e-mail zugesandt.

Die Teilnahme an dieser Veranstaltung kostet pro Person € 100,00 netto bzw. € 120,00 brutto (inklusive 20 % Umsatzsteuer).

Die geplanten Termine für das Jahr 2019 finden Sie in der Beilage.



Angehängte Dateien
.pdf   Teure Irrtümer in der Personalverrechnung vermeiden.pdf (Größe: 310,34 KB / Downloads: 14)
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  SB PKW Eigenleistung
Geschrieben von: Jeanny - 23.04.2019, 10:43 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Liebes Forum,

ein Mitarbeiter bezahlt einen Anteil in der Höhe von € 2.000,-- zu seinem Firmen-Pkw. Leider wird dieser Betrag aufgeteilt in 4 Monatsraten. Kann dieser Abzug einmalig bei der SB-Bewertung berücksichtigt werden oder muss der SB-Wert wirklich jeden Monat neu berechnet werden?

Vielen Dank für die Hilfe!

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  Konto Verbuchung Frage
Geschrieben von: Christine - 22.04.2019, 19:40 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (2)

Hallo,

wenn für das anerkannte Arbeitszimmer (Programmierer)
- ein Touch-Lichtschalter 80€
-ein Bewegungsmelder 80€
- ein Lichtdimmer 70€ gekauft wird - auf welches Konto würdet ihr das buchen?

Alles auf einer Rechnung. Es war keine Reparatur (der alte Lichtschalter wurde ersetzt, Bewegungsmelder gab es noch keinen und Dimmer auch nicht).

GWG oder Instandhaltung BGA? Oder andere Idee? Falls ich sowas nochmal habe oder öfters frag ich lieber :-)

LG & Danke, Christine

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  Entgeltfortzahlung BVA
Geschrieben von: B.T. - 17.04.2019, 15:57 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Liebes Forum!

Ich würde die Entgeltfortzahlungsansprüche für Vertragsbedienstete suchen.

Kann mir jemand helfen?

Herzlichen Dank!

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  Durchrechnung - geringfügig Beschäftigte
Geschrieben von: BERNI - 16.04.2019, 08:40 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (1)

kann ein geringfügig beschäftigter Dienstnehmer am Ende einer Gleitzeitperiode (Teilzeitbeschäftigte 3 Monate) Stunden auch als Übertrag mitnehmen? (1/20?)

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  Fallweise wird Dienstnehmer Gastro KV
Geschrieben von: Jeanny - 15.04.2019, 22:12 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (4)

Hallo,

muß man fallweise Beschäftigungszeiten gem. Gastro KV auf Dienstzeiten anrechnen? Die Mitarbeiterin wird jetzt fix eingestellt und ich bin mir nicht sicher, ob ich bei der Einstufung auch die Fallweise Zeiten anrechnen muß? Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen bitte.

Lg Jeanny

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  Excel - Formatierung
Geschrieben von: Silvia - 15.04.2019, 12:55 - Forum: Diverses - Antworten (5)

Hallo,

ich habe eine Frage betreffend Excel - vielleicht kennt sich jemand von Euch gut darin aus:

Wenn ich eine Spalte mit Beträgen habe (z.B. Spalte A und hier habe ich in ca. 100 Zeilen Beträge ohne Vorzeichen) - diese sollen aber mit einem Minus ausgewiesen werden, kann ich hier eine Umformatierung vornehmen damit dann alle Beträge ein Minus davor stehen haben?

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  Reha Geld
Geschrieben von: Helene - 15.04.2019, 11:12 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Hallo!

Ist das Reha Geld von der GKK steuerfrei?

Danke für eure Unterstützung

LG Helene

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  Interessentenbeitrag für Tourismusinteressenten
Geschrieben von: Manuela - 15.04.2019, 09:02 - Forum: Diverses - Antworten (3)

Liebes Forum-Team,

meine Gemeinde (Bundesland Niederösterreich) hat mir die Abgabenerklärung für den Interessentenbeitrag zugesandt (erstmalig!).

Im beiliegenden Informationsblatt wird auf eine Auflistung aller beitragspflichtigen Tätigkeiten verwiesen. In dieser Auflistung scheint weder die Bilanzbuchhaltung, noch die Buchhaltung, noch die Personalverrechnung als beitragspflichtige Tätigkeit auf (auch Steuerberatung wird nicht angeführt, Wirtschaftsprüfung hingegen schon).

Also gehe ich davon aus, dass ich als Bilanzbuchhalterin kein Tourismusinteressent bin und deshalb auch diese Erklärung nicht abgeben muss.

Hat jemand damit bereits Erfahrung gemacht?
Verstehe ich das so richtig?

liebe Grüße, Manuela

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  Ersatzruhe
Geschrieben von: Mathias - 11.04.2019, 17:01 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine Frage zum Thema Ersatzruhe.

Eine Mitarbeiterin mit einer Normalarbeitszeit von MO-FR 09:00-13:00 Uhr arbeitet ausnahmsweise an einem Sonntag 12 Stunden und hat jetzt Anspruch auf Ersatzruhe. Im Gesetz steht  dass sich die Wochenendruhe in der darauffolgenden Woche entsprechend verlängert und dass die Ersatzruhe auf die Wochenarbeitszeit anzurechnen ist.

Was bedeutet das jetzt konkret in diesem Fall? Das darauffolgende Wochenende beginnt am Freitag schon um 01:00 Uhr nachts, davon fallen die Stunden von 9 bis 13 Uhr in die Normalarbeitszeit und sind zu bezahlen und der Rest ist außerhalb der Normalarbeitszeit und bleibt unbezahlt?

Oder bedeutet dass jetzt, es müssen ihr 12 Stunden bezahlte Arbeitszeit gutgeschrieben werden, d.h. sie kann in der nächsten Woche 3 Tage zuhause bleiben?

Was ist richtig?

Vielen Dank im Voraus!
Lg
Mathias

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