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  Firmen-PKW mit Verbrennermotor und Sachbezug - Belegersatz betreffend Treibstoffkosten
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.11.2023, 20:27 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Nachdem es im letzten Jahr (also im Jahr 2022) kurzfristig Ansätze dazu gab, dass man Treibstoffkostenersätze des Arbeitgebers betreffend ein "Sachbezugs-KFZ" (Verbrennermotor) als abgabenpflichtigen Aufwandsersatz gewertet haben wollte, dürfte es diesbezüglich Entwarnung geben.

Die Finanzverwaltung verweist völlig zu Recht darauf, dass durch den Sachbezug eben auch die Finanzierung von Treibstoffkosten (konkret: den durch den Arbeitgeber ausgelegten und durch Beleg - zB der Tankstelle - nachgewiesenen Betrag) durch den Arbeitgeber erfasst ist und eine weitere Abgabenpflicht insoweit unbillig wäre.

Ein diesbezüglicher Dialog hatte sich dazu in dem von mir betreuten Fachforum entwickelt, bei dem ja Premium-Abonnent:innen der WIKU Personal aktuell mittendrin statt nur dabei sind.

Infos zum Premium-Abo finden Sie hier:

https://wikutraining.at/seitenwiku/info_...emium.html

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  Nicht gehaltene wöchentliche Ruhezeit - Ruhezeitenentschädigung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältn
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.11.2023, 20:15 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...uhezeiten/

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  (Un)Zumutbarkeit von Änderungsangeboten - neben dem künftigen Entgelt zählen auch die Arbeitsbedingungen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.11.2023, 20:06 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/ent...echtigung/



https://www.derstandard.at/story/3000000...n-relevant

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Sad AR fehlt
Geschrieben von: Tamara_W - 21.11.2023, 12:35 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (3)

Liebe Community-Mitglieder,
brauche Ihre Hilfe.
EAR, Bannkonto-Eingang, die Ausgangsrechnung ist leider unauffindbar. 
Wie ist USt zu verbuchen? Bei dem Betrieb gibt es sowohl 10% als auch 20% USt

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  Bericht Energiekostenzuschuss
Geschrieben von: Verena - 21.11.2023, 12:30 - Forum: Diverses - Antworten (3)

Hallo liebe Kollegen,

im Musterbericht zum Energiekostenzuschuss II ist die Beilage der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe („AAB“) vorgesehen.
Wie macht ihr das, fügt ihr die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bilanzbuchhalter an?

LG Verena

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  Krankentransportbegleiter zur Patientenheimholung für eine Versicherungsanstalt als freies Dienstverhält-nis
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.11.2023, 08:25 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Krankentransportbegleiter zur Patientenheimholung für eine Versicherungsanstalt als freies Dienstverhält-nis

VwGH vom 26.07.2023, Ra 2023/08/0084

§ 4 Abs. 4 ASVG

So entschied der VwGH:

A) Krankentransportbegleiter zur Rückholung von Menschen aus anderen Orten (zB Urlaubsorten) – von Haus aus kein Werkvertrag
• Ein „Endprodukt“ im Sinne des Vorliegens eines Werkvertrages war bei der vorliegenden Tätigkeit als Krankentransportbegleiter im Auftrag einer Versicherungsanstalt nicht ersichtlich.
• Dies lag in erster Linie daran, dass kein Maßstab dafür vorhanden war, nach welchem die für den Werkvertrag typischen Gewährleistungsansprüche bei Nichtherstellung oder mangelhafter Herstellung des Werkes beurteilt werden sollten (vgl. auch zu diesem Aspekt das soeben zitierte Erkenntnis VwGH 25.6.2018, Ra 2017/08/0079 = WPA 14/2018, Artikel Nr. 367/2018 zu Vortragenden).
• Der erfolgreiche Rücktransport der jeweiligen Person war nach den Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht geschuldet, da dieser „Erfolg“ zum einen auch von der Tätigkeit von Personen außerhalb des Einflussbereiches der Begleitperson und zum anderen von durch ihn nicht beeinflussbaren äußeren Umständen - etwa in Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand der zu begleitenden Person – abhängig war.
• Bei durch solche Umstände bedingten zeitlichen Verschiebungen war er gerade nicht verpflichtet, den Auftrag abzuschließen. Umgekehrt hätte er bei einer kürzeren Dauer eines Einsatzes einen geringeren Anspruch auf das zeitbezogene Entgelt gehabt.

B) Die Art des vereinbarten Auftragsablehnungsrechts führte „nur“ zum Vorliegen eines freien Dienstvertrages:
• Das hier vorliegende Auftragsablehnungsrecht erzeugte keine völlige Unverbindlichkeit, die selbst ein freies Dienstverhältnis ausschließen würde (wie zB im Falle von selbst initiierter und im Nachhinein abgegoltener Kundenzuführung bei Versicherungen und Bausparkassen).
• Vielmehr ist von einer grundsätzlichen Verpflichtung zum Tätigwerden nach Übernahme eines Auftrags auszugehen, wobei dem Leistungserbringer aber der Sache nach ein jederzeitiges fristloses Kündigungsrecht zukam.
• Angesichts der ihm damit eingeräumten Dispositionsfreiheit konnte von keiner persönlichen Abhängigkeit im Sinn des § 4 Abs. 2 ASVG ausgegangen werden, was aber nichts daran ändert, dass er, solange er von der ihm zugestandenen Option keinen Gebrauch machte, zu Dienstleistungen für die Auftraggeberin verpflichtet war (al-so „zumindest freier Dienstnehmer“ war).         

C) Keine wesentlichen Betriebsmittel ==> Pflichtversicherung als freier Dienstnehmer nach § 4 Abs. 4 ASVG, aber kein echtes Dienstverhältnis nach § 4 Abs. 2 ASVG:
• Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist bei der Beurteilung des Vorhandenseins wesentlicher Betriebsmittel zu untersuchen, ob sich der freie Dienstnehmer mit Betriebsmitteln eine eigene betriebliche Infrastruktur geschaffen hat.
• Dabei kommt es weder auf die Notwendigkeit oder Unerlässlichkeit der Verwendung eines Betriebsmittels, noch auf den Betriebsgegenstand jenes Unternehmens an, für welches der freie Dienstnehmer tätig ist.
• Zu beachten ist weiters, dass § 4 Abs. 4 ASVG nicht bloß dann zur Anwendung kommt, wenn keinerlei eigene Betriebsmittel eingesetzt werden, sondern (umgekehrt) nur dann nicht, wenn derjenige, der die Leistung erbringt, im Wesentlichen nicht auf ihm zur Verfügung gestellte Betriebsmittel angewiesen ist (vgl. zum Ganzen VwGH 22.2.2022, Ra 2020/08/0133 = WPA 10/2022, Artikel Nr. 367/2018), mwH, insbesondere auf das grundlegende Erkenntnis VwGH 24.1.2006, 2004/08/0101 = WPA 16/2006, Artikel Nr. 527/2006).
• Es kommt also - im Sinn des „Angewiesenseins“ auf fremde Betriebsmittel -
letztlich auf die wirtschaftliche Abhängigkeit vom Dienstgeber bzw. Auftraggeber bei der konkreten Tätigkeit an (vgl. dazu auch die im Erkenntnis VwGH 24.1.2006, 2004/08/0101 = WPA 16/2006, Artikel Nr. 527/2006, wiedergegebenen Gesetzesmaterialien, insbesondere den Ausschussbericht 912 BlgNR 20. GP, 5).
• Dabei ist davon auszugehen, dass eine unternehmerische Tätigkeit grundsätzlich eine gewisse unternehmerische Struktur voraussetzt.
• Auch wenn im Dienstleistungssektor Anlagegüter wie Geräte und Maschinen eine geringere Rolle spielen, bedarf es im Allgemeinen auch hier zumindest einer Ausstattung mit Bürobedarf und elektronischen Kommunikationsmitteln, um nicht nur die Erbringung der Leistung, sondern vor allem auch deren Anbieten am Markt zu ermöglichen.
• Über eine solche unternehmerische Struktur verfügte der Krankentransportbegleiter bei der Ausübung seiner Tätigkeit nicht (PC, Drucker, eigenes Mobiltelefon und Vorhandensein eines Steuerberaters erwiesen sich hier als „zu wenig“).
• Vielmehr war es die Auftraggeberin, die ihm mit der bei ihr vorhandenen betrieblichen Infrastruktur die Aufträge verschaffte und deren Durchführung ermöglichte, wobei sie ihm sogar ein Mobiltelefon zur Verfügung stellte (auch wenn er nach den Feststellungen überwiegend sein eigenes verwendete).

Angesichts dieser Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Krankentransportbegleiters für die Versicherungsanstalt war von einem freien Dienstverhältnis gemäß § 4 Abs. 4 ASVG auszugehen, weil keine „wesentlichen Betriebsmittel“ im Sinne dieser Regelung vorgelegen waren.
• Darauf, dass der Krankentransportbegleiter über Betriebsmittel für die Ausübung anderer Erwerbstätigkeiten verfügte, kommt es bei der Beurteilung der Tätigkeit als Krankentransportbegleiter nicht an.
• Die Wortfolge „auch sonst“ bzw. „losgelöst vom konkreten Auftrag“ aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (zB VwGH 23.1.2008, 2007/08/0223 = WPA 6/2008, Artikel Nr. 265/2008), wonach es darauf ankommt, ob der Dienstnehmer „- losgelöst vom konkreten Auftrag - spezifische Betriebsmittel anschafft, werbend am Markt auftritt, auch sonst über eine gewisse unternehmerische Infrastruktur verfügt und seine Spesen in die dem Auftraggeber verrechneten Honorare selbst ein-kalkuliert“) bezieht sich nicht auf Betriebsmittel für einen anderen Tätigkeitsbereich (im Fall des hier betroffenen Versicherten: Seminarleitung und Qualitätsmanagement), sondern auf solche für potentielle weitere Aufträge (auch anderer Auftraggeber) im gleichen Tätigkeitsbereich.

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  Regelung einer Teuerungsprämie in einer Sozialplanbetriebsvereinbarung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.11.2023, 08:23 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Regelung einer Teuerungsprämie in einer Sozialplanbetriebsvereinbarung

OGH vom 26.07.2023, 9 ObA 51/23z

§ 109 Abs 1 Z 1 bis 6 ArbVG



So entschied der OGH:

Wurden im Rahmen einer Sozialplanbetriebsvereinbarung verschiedene Abfederungsmaßnahmen für jene Arbeitnehmer:innen getroffen, die von Restrukturierungsmaßnahmen des Unternehmens betroffen waren und deren Dienstverhältnisse deshalb aufgelöst wurden, so stand eine am Schluss der Betriebsvereinbarung geregelte (abgabenfreie) „Teuerungsprämie“ auch nur diesen Arbeitnehmer:innen zu und nicht allen Arbeitnehmer:innen des Unternehmens (also nicht auch jenen, deren Dienstverhältnisse nicht aufgelöst wurden).

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  WIKUS wöchentliches Lohnupdate KW 46/2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.11.2023, 08:19 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Über den nachstehenden Link finden Sie Ihr wöchentliches WIKU-Lohnupdate. Diesmal zur KW 46/2023
 
https://youtu.be/FEicuxwPyTk?si=Uc5s5Mtz0xL0YE1u

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  Kollektivvertragsabschlüsse KW 46/2023
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.11.2023, 08:16 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Genossenschaftliche Molkereien (Raiffeisen) - Arbeiter:innen - KV-Abschluss per 1.11.2023

https://digital.oegbverlag.at/kvsystem/k...0_20231101


Genossenschaftliche Molkereien (Raiffeisen) - Angestellte- KV-Abschluss per 1.11.2023

https://digital.oegbverlag.at/kvsystem/k...6_20231101

Gewerbliche Molkereien und Käsereien - Arbeiter:innen - KV-Abschluss per 1.11.2023

https://digital.oegbverlag.at/kvsystem/k...4_20231101


Milchindustrie - Arbeiter:innen - KV-Abschluss per 1.11.2023

https://digital.oegbverlag.at/kvsystem/k...4_20231101


Milchindustrie - Angestellte - KV-Abschluss per 1.11.2023

https://digital.oegbverlag.at/kvsystem/k...8_20231101


Molkereien und Käsereien - Angestellte - KV-Abschluss per 1.11.2023

https://digital.oegbverlag.at/kvsystem/k...2_20231101

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  Was man als Personalist:in oder Personalverrechner:in zum Thema Streik aus AR- und LV-Sicht wissen sollte
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.11.2023, 19:05 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Das Thema "Streik" erhitzt derzeit die Gemüter.

Vor allem die Personalabteilungen dieser Betriebe sind aktuell dazu wirklich sehr gefordert und nicht zu beneiden.

Die WKO (konkret: die Fachgruppe "Metalltechnische Industrie") hat dazu sehr wertvolles Infomaterial herausgegeben, das wirklich sehr empfehlenswert ist. Da werden - so denke ich - sehr viele Fragen sehr gut beantwortet (bitte auch den Downloadbereich der Website beachten!):

https://www.metalltechnischeindustrie.at...rsammlung/

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