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EFZ nach Arbeitsunfall
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Übernahme von Pflegeheimkosten des vermögenden Schwagers stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.02.2022, 10:48 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Übernahme von Pflegeheimkosten des vermögenden Schwagers stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar
VwGH Ra 2019/13/0076 vom 3. Dezember 2021
§ 34 EStG 1988
So entschied der VwGH:
- Eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen setzt nach der Rechtsprechung des VwGH voraus, dass sich der Steuerpflichtige nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen zu der Leistung verpflichtet halten kann.
- Nicht das persönliche Pflichtgefühl des Steuerpflichtigen, sondern der objektive Pflichtbegriff nach den herrschenden moralischen Anschauungen ist entscheidend.
- Es reicht daher nicht aus, dass die Leistung menschlich verständlich ist, es muss vielmehr die Sittenordnung das Handeln gebieten (vgl. VwGH 5.2.2021, Ra 2019/13/0027; 27.9.1995, 92/15/0214, jeweils mwN).
- Die Sittenordnung gebietet es nicht, dass die Schwägerin eines Pflegebedürftigen Aufwendungen in Höhe von ca. 30.000 € (Pflegeheimkosten) endgültig tragen muss, wenn dieser über Vermögen verfügt, dessen Wert weit über diesen Kosten liegt und in weiterer Folge an andere Personen vererbt wird.
- Die Aufwandstragung hätte daher auch nur vorläufig (zB als Darlehen, gegebenenfalls nach Bewilligung des Pflegschaftsgerichts) erfolgen müssen, um die Ansprüche dann gegen die Verlassenschaft geltend zu machen.
- Weiters hätte die Schwägerin prüfen können, ob andere zivilrechtliche Titel in Frage gekommen wären, um die Aufwendungen gegen die Verlassenschaft geltend zu machen.
- Stellt sich die endgültige Tragung des Aufwandes nicht als Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung dar, so fehlt der geltend gemachten außergewöhnlichen Belastung das Tatbestandsmerkmal der Zwangsläufigkeit (vgl. VwGH 9.9.1998, 94/14/0009).
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Gastgewerbepauschalierung |
Geschrieben von: bernadette - 10.02.2022, 16:09 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Hallo liebe Kollgen,
für die € 400.000,00 Umsatzgrenze der Gastgewerbepauschalierung - sind hier die Anlagenverkäufe einzurechnen? ZB Umsatz 398.000,-- Anlagenverkauf 6.000,00, Ist die Grenze überschritten oder nicht?
Weiß das jemand?
LG Bernadette
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Wochengeldberechnung + Nachtzuschläge |
Geschrieben von: a.s - 10.02.2022, 12:15 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Liebe Forumteilnehmer, sehr geehrter Herr Kurzböck,
bitte um Hilfe bei folgenden Fall:
eine Mitarbeiterin bei einer Bäckerei (KV Bäcker Arbeiter) übte vor Bekanntwerden der Schwangerschaft regelmäßig Dienste in der Nacht aus und bezog daher auch entsprechende
Nachtzuschläge. Diese Nachtzuschläge stellten einen wesentlichen Teil im monatlichen Einkommen dar.
Für die Arbeits- und Entgeltbestätigung Wochengeld wurden diese aber nicht herangezogen, da in den letzten drei Monaten keine Nachtarbeit anfiel (wegen der bestehenden Schwangerschaft).
Das OGH Urteil zielt ja nur auf die Überstunden vor Schwangerschaft ab.
Hätten die regelmäßigen Nachtzulagen in das Ausfallsprinzip eingerechnet werden müssen?
Herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe!
MFG
a.s
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Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung vor Fälligkeit des Urlaubszuschusses – Ende der Beschäftigung nach der UZ-Fälligkeit – keine Vorausaliquotierung nach KVArbEEI |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.02.2022, 19:10 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung vor Fälligkeit des Urlaubszuschusses – Ende der Beschäftigung nach der UZ-Fälligkeit – keine Vorausaliquotierung nach KVArbEEI
OGH 8 ObA 44/21k vom 14. September 2021
Abschnitt 9 KVArbEEI (Elektro- und Elektronikindustrie Arbeiter-KV)
So entschied der OGH:
1. Kam es am 22.05.2020 zum Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung per 31.07.2020 und wurde am 15.06.2020 der Urlaubszuschuss fällig, so war bzw. ist es nach dem Arbeiter-KV in der Elektro- und Elektronikindustrie nicht möglich, den Urlaubszuschuss „vorauszualiquotieren“.
2. Dem Arbeitnehmer stand somit der komplette Urlaubszuschuss (52/52) zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu.
3. Eine Rückverrechnung eines zuviel erhaltenen Anteils ist nach dem Wortlaut dieses Kollektivvertrages nur in den Fällen der Arbeitnehmerkündigung, der fristlosen Entlassung aus Arbeitnehmerverschulden oder im Falle des unberechtigten vorzeitigen Austrittes möglich.
4. Eine Regelung – analog zum Handelsangestellten-KV – dass im Falle feststehender arbeitsrechtlicher Beendigungen zum Fälligkeitszeitpunkt des Urlaubszuschusses „von Haus aus“ nur eine aliquote Sonderzahlung bezahlt werden muss, existiert nach dem vorliegenden Kollektivvertrag nicht.
5. Nach der Angestelltenversion dieses Kollektivvertrages werden Sonderzahlungen im Austrittsfall während des Kalenderjahres – unabhängig von der Austrittsart – grundsätzlich im Ergebnis aliquotiert, die Arbeiter-Version dieses Kollektivvertrages differenziert im hier beschriebenen Sinne jedoch.
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Lohnausfallsprinzip für "sonstige Abwesenheiten" |
Geschrieben von: Robert - 05.02.2022, 11:08 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Hallo,
das Lohnausfallsprinzip wird natürlich für Krankheit, Urlaub und Feiertag angewandt.
Ist dieses eigentlich für folgende Abwesenheiten auch anzuwenden?
Arzt (z.B. stundenweise) bzw. Behördenwege?
Pflegfreistellung?
Sonstige Abwesenheit lt. KV (z.B. Geburt bzw. Begräbnis)?
Immer wieder wird nur von KFU (Krank, FT, U) gesprochen.
Ist es richtig das auch für diese Ausfallstunden zu zahlen?
Bzw. wie sieht es mit 24.12./31.12. aus wenn ein halber Tag frei ist (ich wertet diesen bisher als FT bzw. 1/2 FT und zahlte Schnitte).
Danke für den Input,
LG
Robert
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