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| Der SV-Arbeitsbehelf für 2022 – benutzerfreundlich als barrierefreies PDF (ÖGK-Version) |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.01.2022, 09:35 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Der SV-Arbeitsbehelf für 2022 – benutzerfreundlich als barrierefreies PDF (ÖGK-Version)
steht - mit internen Verlinkungen aufbereitet - auf der ÖGK-Website zum Download zur Verfügung.
Der Arbeitsbehelf für Dienstgeberinnen und Dienstgeber sowie
Lohnverrechnerinnen und Lohnverrechner soll Sie in Ihrer täglichen Arbeit bestmöglich unterstützen.
Unter anderem beinhaltet er
• alle aktuellen sozialversicherungsrechtlichen Beiträge und Werte,
• Informationen zur Ermittlung und
• Abfuhr der Beiträge,
• alles Wichtige zur Meldungserstattung,
• eine Checkliste für den Jahreswechsel sowie
• anschauliche Rechenbeispiele.
Dieser Arbeitsbehelf erscheint ausschließlich online.
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
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| Auflösung während der Probezeit |
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Geschrieben von: Maria - 03.01.2022, 13:40 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Liebe Forumsteilnehmer!
Eine Mitarbeiterin die am 30.12.21 eingestellt wurde hat ihr DV heute 3.1.22 schriftlich gekündigt. Es wurde nur am 30. und 31.12.21 gearbeitet (Handel). Sie gibt an, dass das Arbeitsverhältnis am 2.1.22 endet.
Meiner Meinung nach wäre die Auflösung in der Probezeit der letzte Tag an dem sie auch tatsächlich gearbeitet hat, also der 31.12.21 und nicht der 2.1.22.
Bitte um eure fachliche Unterstützung zu dieser Frage.
Liebe Grüße
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| Kollektivvertragsabschlüsse KW 51/2021 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 31.12.2021, 11:31 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kollektivvertragsabschlüsse KW 51/2021
A) Arbeitskräfteüberlassung - Arbeiter*innen - KV-Abschluss per 1.1.2022
+ 3,45 % Lohnerhöhung (BG A zzgl. € 0,10)
Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht
+ Redaktionelle Anpassungen im Rahmenrecht
B) Bäuerliche Betriebe Burgenland - KV-Abschluss per 1.1.2022
Die Monatslöhne werden in den Kategorien 1 bis 3 um + 2,99 % erhöht
Die Kategorie 4 bleibt wie voriges Jahr vereinbart, unverändert bei € 1.500,--
Erhöhung des Lehrlingseinkommens um + 2,99%
Erhöhung der Praktikantenentschädigung mit Matura um + 2,99 %
Die Praktikantenentschädigung ohne Matura wird auf 484,85 erhöht
Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt.
Anpassungen vom Landarbeitsgesetz werden vorgenommen.
C) Essig-, Essenzen- und Spirituosengewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um + 2,7 %
D) Forst-, und Landarbeiter Gemeinde WIEN - KV-Abschluss per 1.1.2022
Die Mindestlöhne in den Anlagen A und B werden zwischen 3,04 – 3,22 % erhöht.
Die im § 12 genannten Zulagen werden um 3,0 % erhöht.
Übernahme der Altersteilzeitregelung aus dem Wiener Bedienstetengesetz
E) Kelly / Snack&Back - KV-Abschluss per 1.1.2022
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne sowie Lehrlingseinkommen wurden um + 2,90 % erhöht.
Weiters wurde eine starke überproportionale Erhöhung der Dienstalterszulagen vereinbart.
Aufrechterhaltung der euromäßigen Überzahlung
F) Kohlensäuregetränkegewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um + 2,7 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um + 2,7 %
Die euromäßige Überzahlung bleibt voll aufrecht.
G) Landwirtschaftliche Guts-, bäuerliche und nichtbäuerliche Betriebe STM - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der Lohnkategorien um durchschnittlich 3,24 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 50 € das ergibt im Durchschnitt 7,91%
Erhöhung der Praktikantenentschädigung um 3,00%
Erhöhung der Kategorie Buschenschank Personal um 3,40%
Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt.
Anpassungen vom Landarbeitsgesetz werden vorgenommen
H) Weinbaubetriebe WIEN - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der Lohnkategorien um durchschnittlich 2,78 %
Das monatliche Lehrlingseinkommen wurde um 2,90 % erhöht
Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt.
Anpassungen vom Landarbeitsgesetz werden vorgenommen.
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