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| Last call: WIKU-Webinar: Ausgewählte Fragen zur Dienstreise aus Sicht der Personalver |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 25.06.2020, 22:50 - Forum: News & wichtige Infos
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Last call: WIKU-Webinar: Ausgewählte Fragen zur Dienstreise aus Sicht der Personalverrechnung
Am 30. Juni 2020 findet vor der Sommerpause noch ein WIKU-Webinar aus der Reihe "Vermeiden Sie teure Fehler in der Personalverrechnung" statt.
Das Thema lautet: Ausgewählte Fragen zur Dienstreise aus Sicht der Personalverrechnung.
Teilnehmerbeitrag: € 120,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer).
Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
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| Stundungen von ÖGK-Beiträgen: Vorsicht Falle bei Lastschrifteinzügen |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 25.06.2020, 22:36 - Forum: News & wichtige Infos
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Stundungen von ÖGK-Beiträgen: Vorsicht Falle bei Lastschrifteinzügen
Mir wurde heute im Zusammenhang mit Stundungen folgende praktische Falle übermittelt.
Wenn ein Lastschrifteinzug besteht und die Beiträge für Februar, März und April 2020 gestundet waren, so müsste man den Lastschrifteinzug für Mai 2020 aktiv wieder "aktivieren". Tut man dies nicht, dann unterbleibt (von der Firma möglicherweise ungewollt) die Einziehung der Beiträge ab Mai 2020, dafür aber "laufen" die Verzugszinsen.
Wir sind dabei, die Situation abzuklären und zwar im Hinblick auf Frage/Antwort Nr. 26 des aktualisierten Covid-19-Protokolls der ÖGK:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?
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| 4 Aktuelle, praktische Fragen und durchaus überraschende (mit BMAFJ und AMS abgestimm |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 25.06.2020, 20:45 - Forum: News & wichtige Infos
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4 Aktuelle, praktische Fragen und durchaus überraschende (mit BMAFJ und AMS abgestimmte) Antworten zur Kurzarbeit(sbeihilfe)
Sie haben gefragt und ich habe recherchiert. Hier sind die Ergebnisse dazu:
1. Die Ausfallstunden dürfen die 90 %-Marke nicht überschreiten. Wird dies je Kurzarbeitsperiode getrennt (Erstgewährung: maximal 3 Monate einerseits und Verlängerung: wieder maximal 3 Monate andererseits) oder insgesamt für die gesamte Periode (also maximal 6 Monate zusammen) beurteilt?
Hier wurde soeben die Information gegeben, dass man diese Beurteilung für beide Kurzarbeitsperioden zusammen (übergreifend) vornimmt und nicht je Kurzarbeitsperiode getrennt (diese Info erhält Ihr AMS vermutlich Ende dieser Woche bzw. Anfang nächster Woche).
2. Ist es möglich, für einen Kalendermonat mehr Ausfallstunden zu melden, als 173 bei einer 40 Stunden-Woche bzw. 167 bei einer 38,5-Stunden usw.?
Ja, das ist infolge der zeitlichen Lagerung der Normalarbeitszeit möglich. Wenn zB analog zu einem "unechten Monatslöhner" die Normalarbeitszeit in einem Kalendermonat zB 178 Stunden beträgt und tatsächlich an NULL Stunden gearbeitet wird, so können auch tatsächlich 178 Ausfallstunden gemeldet werden (abgesehen von möglicherweise arbeitsfreien Feiertagen, die diese Zahl neben anderen Werten noch drücken können). Nicht gemeint ist damit jedoch, dass die Anwendung eines kalendermonatsübergreifenden flexiblen Arbeitszeitsystem möglicherweise mehr Ausfallstunden bieten könnte (zB. könnte man in der Saisongastronomie - so gesehen - ja von 48 Wochennormalstunden als Ausfallstunden ausgehen; das ist aber nicht gemeint und nicht gewünscht). Im Gegenteil: derartige Stunden - würden sie tatsächlich während der Kurzarbeit geleistet - drücken analog zu Überstunden die Summe der Ausfallstunden nach unten. Werden sie aber nicht geleistet (weil sie ausfallen), so fallen sie nicht im Sinne der Kurzarbeit aus, weil sie dort nicht existieren.
3. Ist es möglich, zwei getrennte Projektnummern bei einem Betrieb, im Zuge der Verlängerung der Kurzarbeit mit derselben Laufzeit auf EINE Projektnummer zusammenzufassen (zB weil zu Beginn der Kurzarbeit manche Arbeitnehmer/innen noch keinen ganzen Kalendermonat an bezahlter Beschäftigung aufwiesen, wurden diese später im Rahmen einer eigenen Projektnummer - mit eigener Sozialpartnervereinbarung und eigenem Begehrensantrag - in die Kurzarbeit miteinbezogen)?
Ja, das ist möglich und auch sinnvoll, insbesondere, wenn die "Phase 1" jeweils gleichzeitig zu Ende geht und die "Phase 2" auch zur selben Zeit zu laufen beginnen soll.
4. Die Phase 1 wurde nicht über die gesamte mögliche Laufzeit hindurch ausgeschöpft (zB nur 2 Monate). Ist es möglich, gleich im Anschluss an diese verkürzte Laufzeit in die Phase 2 zu wechseln (Verlängerungsbegehren)?
Ja, das ist möglich. Allerdings muss man prüfen, ob das sinnvoll ist. Für die Phase 1 ist die Kurzarbeitsbeihilfe höher. Insoweit könnte man vor Ablauf der Phase 1 ein Änderungsbegehren auf Verlängerung der Phase 1 stellen. Die Phase 2 dauert maximal 3 Monate und so könnte dieser eine fehlende Monat aus Phase 1 in der "Endabrechnung" fehlen, wenn man die Covid-19Kurzarbeit dann letzten Endes doch mit seinem Maximum ausschöpfen möchte.
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| AUVA-Zuschüsse auch während der Kurzarbeit |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 25.06.2020, 17:53 - Forum: News & wichtige Infos
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Vor kurzem machte das Gerücht die Runde, dass die AUVA in Bezug auf Arbeitnehmer/innen, die sich in Kurzarbeit befänden, keine AUVA-Zuschüsse im Falle von relevanten Krankenständen bei Klein- und Mittelbetrieben (wegen der Kurzarbeit) leisten würde.
Soeben wurde mir mitgeteilt, dass dieses Missverständnis ausgeräumt ist und klargestellt wurde, dass der AUVA hier sehr wohl eine Leistungsverpflichtung zukommt, weil ja diese Leistung vorrangig gegenüber der Kurzarbeitsbeihilfe ist (bzw. gerade wegen der AUVA-Zuschüsse keine Kurzarbeitsbeihilfe gewährt wird).
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| Friseure - fallweise Beschäftigung |
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Geschrieben von: sattler susanne - 25.06.2020, 10:28 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Hallo,
ich hätte folgende kurze Frage:
Fallweise Beschäftigung für einen Tag, 9 Stunden.
Abzurechnen ist der normale Lohn, anteilige Sonderzahlungen sowie eine Urlaubsersatzleistung (stundenweise)
Frage: Die Trinkgeldpauschale muss ich auch ansetzten - in diesem Fall 3,50 Euro für einen Arbeitstag? (laut amtlicher Verlautbarung)
Frage: Könnte die Beschäftigte auch 10 Stunden für einen Tag arbeiten ohne Überstunden auszulösen?
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