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Montagezulagen, Entfernungszulagen und Wegzeitvergütung - Metallgewerbe |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 31.07.2019, 16:33 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Aus Anlass eines fachlichen Coachings habe ich für mein Fachmagazin WIKU-Personal aktuell einen Artikel verfasst, der aufzeigt, dass die Montagezulage, die Wegzeitvergütung bzw. die Entfernungszulage in vielen Fällen gar nicht bezahlt werden muss.
Dies geht auf höchstgerichtliche (aber nicht so bekannt) Judikatur zurück, die gerade bei der Entfernungszulage (Diäten) teure Nachzahlungen nach sich ziehen kann.
In meinem Magazin erscheint dieser Artikel in der Ausgabe Nr. 12/2019.
Ich werde mich bemühen, diesen Artikel auch in der nächsten Ausgabe des BÖB-Journals unterzubringen.
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Aktualisierung der Schulungsunterlagen für die PV im Gastgewerbe per 1.5.2019 |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 31.07.2019, 16:30 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Personalverrechnung im Gastgewerbe
Standardunterlage und Trainingsunterlage
Stand: 1. Mai 2019
Voraussichtlich nächste Aktualisierung: 1. Mai 2020
· Die Personalverrechnung im Gastgewerbe weist viele Spezialitäten auf.
· Mit insgesamt zwei Unterlagen werden jene Punkte ausgearbeitet dargestellt, auf die es in der Praxis wirklich ankommt.
· Die Unterlage „Personalverrechnung im Gastgewerbe – Standardunterlage“ (PVgast standard) umfasst 219 Seiten und erläutert die Rechtslage der interessantesten und wichtigsten Themen rund um die Personalverrechnung im Gastgewerbe auf dem allerletzten Stand (samt Lohntabellen sämtlicher Bundesländer und Zusatzkollektivverträgen).
· Diese Unterlage ist um € 36,30 (inklusive Umsatzsteuer, zuzüglich Versandspesen) erhältlich.
· Die Unterlage "Personalverrechnung im Gastgewerbe - Intensivtraining" (PVgast intensiv) umfasst 176 Seiten und erläutert ausschließlich anhand von gelösten Praxisfällen und Praxisfragen und Vertragsmustern die Rechtslage rund um die Personalverrechnung im Gastgewerbe.
· Diese Unterlage ist um € 36,30 (inklusive Umsatzsteuer, zuzüglich Versandspesen) erhältlich.
· Preisvorteil bei Bestellung beider Unterlagen:
· Wenn Sie beide Unterlagen bestellen, kosten diese zusammen € 67,10 (inklusive Umsatzsteuer, zuzüglich Versandspesen).
· Über Bestellungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
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Immo-Est |
Geschrieben von: Sandra Nindl - 31.07.2019, 10:45 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Liebe Kollegen!
Ich habe einen etwas komplexen Fall betreffend "Immo-Est".
Gibt es unter Euch jemanden der sich da gut auskennt und mir helfen kann? - Natürlich gegen Bezahlung!
Meine Mailadresse ist fibu@sbh-nindl.at
Es ist zu verzwickt um es hier genauer zu schreiben.
Danke
Sandra
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Sonderzahlungen |
Geschrieben von: BERNI - 30.07.2019, 18:49 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Es kommt immer wieder zu Diskussionen hinsichtlich Rückrechnungsverbot (in div. KV´s) von zuviel ausbezahlten Sonderzahlungen bei Austritt während des Jahres.
Meine Frage - allgemein: wie soll zB im Juni das 13. Gehalt bezeichnet werden: als Urlaubszuschuss zB hin Höhe eines Monatsentgeltes oder zB 1/2 UZ und 1/2 WR, damit das mit der Rückverrechnung vom zuvielbez. UZ kein Problem werden kann? oder eventuell nur aliquote Sonderzahlung in Höhe eines Monatsentgelts
ist das rechtlich auch okay, wenn zB der DN den grössten Teils seines Urlaubs zB im Juni konsumiert hatte
danke
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Rechnungslegung NOVA |
Geschrieben von: Birgit1 - 29.07.2019, 21:42 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (3)
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Guten Tag,
folgender Sachverhalt. Ein Autohändler kauft ein regelbesteuertes KFZ von einem inländischen Händler, die NOVA wurde in Österreich noch nicht abgeführt.
Wie muss die Rechnungslegung aussehen? wird die NOVA ausgewiesen oder nicht?
Besten Dank!
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Schulungskosten aktivierbar |
Geschrieben von: Alexandra Kaiser - 24.07.2019, 08:22 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (2)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir schaffen ein Spezialfahrzeug an, welches von unseren Mitarbeitern nur durch eine Schulung bedienbar ist. Fahren kann man das Fahrzeug mit dem LKW-Führerschein, aber die Spezialausstattung ist nur durch fachkundiges Personal möglich. Für mich stellt sich nun die Frage, ob man die Schulungskosten aktiviert oder als Sofortaufwand verbucht. Das Fahrzeug ist im Grunde genommen "betriebsbereit", was mich ein wenig verunsichert. Die Schulung steht aber im direkten Zusammenhang mit der Anschaffung. Vielen Dank für Ihre Antworten.
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Registrierkasse |
Geschrieben von: Gabriele Steinböck - 23.07.2019, 17:48 - Forum: Diverses
- Antworten (1)
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Hallo,
ein Klient von mir (Käseerzeuger) ist mit der Bedienung seiner Registrierkasse (Ready2Order) nicht zufrieden und würde gerne wechseln.
Kann mir da jemand eine Empfehlung geben?
Der Klient druckt seine Rechnungen normalerweise auf A4, da er viele Stammkunden (Gasthäuser und Händler) hat. Es sollte aber trotzdem eine mobile bzw. Cloud-Kasse sein, da er auch oft Barverkäufe außer Haus tätigt.
Wichtig für mich wäre auch die Importmöglichkeit der Daten in mein Buchhaltungsprogramm. Das würde ich dann direkt mit dem Kassenanbieter klären.
Danke für eure Vorschläge!
Liebe Grüße,
Gabriele Steinböck
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Mindest-KÖST bei liquidierter GmbH |
Geschrieben von: Manfred - 23.07.2019, 16:16 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Bei einer bereits liquidierten und im Firmenbuch gelöschten GmbH schreibt dass FA ja die K-VZ vor, bis die Erklärungen über den Liquidationszeitraum veranlagt wurden.
Für einen Klienten haben wir bereits vor mehreren Wochen die Erklärungen über Finon gemeldet (1-7/2018).
Wenn das FA für die Bearbeitung nun vor dem 15.8. mit der Bearbeitung nicht mehr fertig wird, folgt daraus, dass
dann der Klient die K-VZ bezahlen muss und bekommt er sie nachträglich wieder gutgeschrieben?
Welche Zeiträume muss er dann gutgeschrieben bekommen?
Gelöscht wurde die GmbH in 7/2018.
Danke für Ihren Tipp.
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umsatzsteuerbefreite Bildungsleistung? |
Geschrieben von: Christa - 22.07.2019, 15:41 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Hallo Forum!
Eine Klientin betreibt ein Fußpflegestudio.
Sie bildet in diesem Studio auch Personen für diese Tätigkeit aus, die anschließend ebenfalls auf diesem Gebiet tätig werden können.
Fallen diese Bildungsleistungen unter die neue USt-Befreiung?
Vielen Dank!
Christa
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