| Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
| Benutzer Online |
Momentan sind 273 Benutzer online » 0 Mitglieder » 269 Gäste Applebot, Bing, Google, Yandex
|
| Aktive Themen |
Prognostizierte Arbeitslo...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 16:47
» Antworten: 0
» Ansichten: 17
|
Geringfügiges Dienstverhä...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 15:56
» Antworten: 0
» Ansichten: 15
|
Sehr interessanter Artike...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 09:36
» Antworten: 0
» Ansichten: 22
|
Eventualkündigung (zweite...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 18:01
» Antworten: 0
» Ansichten: 21
|
Sachliche Weisungen contr...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 16:43
» Antworten: 0
» Ansichten: 24
|
Nachversteuerung ig Erwer...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Reinhold Auer
13.08.2026, 14:54
» Antworten: 3
» Ansichten: 59
|
Neu für Bevollmächtigte: ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 12:34
» Antworten: 0
» Ansichten: 28
|
BABE-Kollektivvertrag wur...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
13.08.2026, 08:57
» Antworten: 0
» Ansichten: 27
|
Ersatzweise BUAG-Winterfe...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
12.08.2026, 17:09
» Antworten: 0
» Ansichten: 28
|
Die voraussichtlichen Wer...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
12.08.2026, 16:40
» Antworten: 0
» Ansichten: 29
|
|
|
| Steuerliche Beurteilung von Tagesgeldern aus vertraglich vereinbarter Anwendung eines Kollektivvertrages sowie im Falle freiwilliger Tagesgeldüberzahlung über KV |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.05.2023, 16:22 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
BFG vom 11.04.2023, RV/5101424/2019
§ 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988
§ 26 Z 4 EStG 1988
So entschied das BFG:
1. Vereinbarte ein in Österreich ansässiges Unternehmen mit seinen Arbeitnehmern die Anwendung des Kollektivvertrages für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe, weil es selbst keinem Kollektivvertrag unterworfen war, jedoch einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft zugehörig war, so waren die tatsächlich bezahlten Tagesgelder als "freiwillig gewährt" anzusehen, was wiederum die Anwendung der Anlaufphasen zur Folge hatte.
2. Die Tagesgelder konnten somit nicht nach § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 zeitlich unbeschränkt abgabenfrei bleiben. Sie wurden zwar gemäß einem Kollektivvertrag bezahlt, jedoch nicht aufgrund eines Kollektivvertrages, sondern aufgrund einer vertraglich getroffenen Vereinbarung, die mit allen Arbeitnehmern getroffen wurde.
3. Kam es bei den Angestellten zur Gewährung zur Gewährung von höheren Taggeldern, als sie nach dem Kollektivvertrag gewährt werden mussten, lag aber die Höhe innerhalb der Steuerfreibeträge (€ 2,20 pro Stunde), so konnte jener Betragsteil, der über dem KV-Wert, jedoch innerhalb des Steuerfreibetrages lag, maximal für die Dauer der jeweils anzuwendenden Anlaufphase abgabenfrei bleiben.
|
|
|
| Arbeitgeberkündigung vor Feststellung einer Behinderteneigenschaft |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 15.05.2023, 15:40 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Arbeitgeberkündigung vor Feststellung einer Behinderteneigenschaft
OGH vom 29.03.2023, 8 ObA 5/23b
§ 8 Behinderteneinstellungsgesetz
§ 14 Behinderteneinstellungsgesetz
So entschied der OGH:
1. Die Arbeitgeberkündigung eines begünstigten Behinderten darf nach 8 Abs 2 BEinstG erst ausgesprochen werden, wenn der Behindertenausschuss zugestimmt hat.
2. Der Kündigungsschutz setzt nach § 14 Abs 1 und 2 BEinstG aber einen Bescheid der Verwaltungsbehörde voraus, mit welchem die Behinderteneigenschaft festgestellt wird.
3. Ob einem Dienstnehmer Behinderteneigenschaft zukommt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ausschließlich von der Verwaltungsbehörde zu beurteilen.
4. Der Oberste Gerichtshof hat deshalb bereits ausgesprochen, dass der Kündigungsschutz eines begünstigten Behinderten nach dem BEinstG erst mit jenem – im Bescheid ausdrücklich festgestellten – Zeitpunkt beginnt, für den das Vorliegen einer Behinderung von der Verwaltungsbehörde festgestellt wurde (9 ObA 30/06m; 9 ObA 86/06x).
5. Da die Behinderteneigenschaft der Arbeitnehmerin erst (rückwirkend) ab 14. 5. 2019 festgestellt wurde, bleibt die Arbeitgeberkündigung vom 3. 5. 2019 wirksam.
|
|
|
| Bauleistung |
|
Geschrieben von: Lena - 10.05.2023, 08:57 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
|
 |
Liebes Forum!
Mein Mandant (Steinmetz) liefert und montiert Küchenarbeitsplatten beim Kunden eines Küchenstudios. Das Küchenstudio bestellt im Auftrag des Kunden beim jeweiligen Hersteller z.B. Dan oder Haka. Das Küchenstudio besorgt natürlich auch die Montage. Ist die Lieferung der Einbauküche durch das Küchenstudio (meiner Meinung nach Handel) als Bauleistung zu sehen? Müsste mein Mandant seine Leistung (Einbau der Arbeitsplatte) mit Übergang der Steuerschuld fakturieren?
Danke für eure Infos!
|
|
|
| Energiekostenzuschuss 4.Quartal 2022 |
|
Geschrieben von: chr2 - 09.05.2023, 15:43 - Forum: Steuern
- Antworten (6)
|
 |
Liebe Kollegen!
Beim EAR Rechner in welches Wirtschaftsjahr gehört der Energiekostenzuschuss 4.Quartal 2022
gleich wie Cofag Förderung im Jahr der Zugehörigkeit d.h.im Jahr 2022 oder
bei der Zahlung im Abschluss 2023 ?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Schöne Grüße aus der Steiermark
|
|
|
| Steuererklärung Beteiligungsveräußerung - welche Kennziffer? |
|
Geschrieben von: rankl - 08.05.2023, 20:05 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
|
 |
Werte Kollegen,
ich habe folgende Frage, mein Klient (100% Gesellschafter) hat seine GmbH ordnungsgemäß liquidiert und hat nun den Abwicklungserlös (abz. Anschaffungskosten) zu versteuern. Die Liquidation ist soweit ich das verstanden habe, als Veräußerung des Kapitalanteils zu verstehen. Wo ist das richtig in der Steuererklärung einzutragen? Bitte um Eure Mithilfe. Danke
LG, Susanne
|
|
|
| Gaststättenpauschalierung |
|
Geschrieben von: Daniel - 08.05.2023, 12:40 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
|
 |
Hallo Kollegen,
vlt kann uns hier jemand weiter helfen
Anwendung Gaststättenpauschalierung 2022
durch die Basispauschale ergibt sich im schlechten Covid Jahr ein Verlust
somit Verlust der Mobilitäts und Energiepauschale - die Basispauschale wird
in der höhe angestezt das ein NULL Ergebnis herauskommt.
Folgejahr:
Bindung für 3 Jahre an die Basispauschale?
Mobilitäts und Energiepauschale erst wieder ab 2025 möglich?
ist diese vorgehensweise korrekt - ich wähle ja nicht freiwillig nur die Basispauschale.
trotzdem Verlust der Mobilitäts und Energiepauschale?
wechsel zu EAR bringt ebenfalls eine Bindefrist von 3 Jahren - das eine schlechte Jahr ist jetzt echt ein Spielverderber?!
danke Euch
|
|
|
| Entwicklung von Software |
|
Geschrieben von: NicoleR - 28.04.2023, 19:33 - Forum: Steuern
- Antworten (3)
|
 |
Hallo,
mein Klient erstellt individuelle Software für verschiedene Unternehmen.
Einerseits über die Schweizer Freelancer Plattform upwork, und andererseits auch direkt an die Kunden.
Ich habe aber folgende Frage, ist seine Leistung eine elektronisch erbrachte Dienstleistung oder eine sonstige Leistung?
Definiert wird die elektronische DL ja unter anderem so: "Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert ist und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung". Trifft bei der Erstellung von individueller Software nicht zu, oder wie seht ihr das?
Danke und LG
Nicole
|
|
|
|