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  Beantragung Kindermehrbetrag in der E1+L1K für 2021
Geschrieben von: Manfred - 04.08.2022, 19:34 - Forum: Steuern - Keine Antworten

Ein Hilferuf hat mich von einer Klientin erreicht, die Anspruch auf den Kindermehrbetrag (KMB) hat.
Sie hat die Formulare in Finanz-Online genauso wie im Jahr 2020 ausgefüllt (habe ich kontrolliert)
aber der KMB wird bei der Berechnung nicht gerechnet - nur der Alleinerzieherabsetzbetrag.

Gibt es da im Programm einen Fehler?

Unter den "Allgemeinen Daten " ist unter "für einen allfälligen KMB erkläre ich ..."  das Häckchen gesetzt (=JA)

Vielen Dank für Ihre Tipps.
M. Haslinger

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  Bekanntgabe eines neuen Arbeitnehmerwohnsitzes fällt unter die Treuepflicht
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.08.2022, 11:15 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Bekanntgabe eines neuen Arbeitnehmerwohnsitzes fällt unter die Treuepflicht

OGH 8 ObA 19/22k vom 22. April 2022
§ 1153 ABGB

So entschied der OGH:

1. Nach der Rechtsprechung muss sich ein Arbeitnehmer den Empfang eines Schreibens, das an der dem Arbeitgeber bekanntgegebenen Adresse zugestellt wurde, auch dann zurechnen lassen, wenn er dort nicht mehr wohnhaft ist, aber den Wohnsitzwechsel seinem Arbeitgeber nicht gemeldet hat.

2. Bei der Bekanntgabe einer zustellfähigen Wohnadresse handelt es sich um keine bloße Obliegenheit, sondern um einen Aspekt der Treuepflicht des Dienstnehmers.

3. Dementsprechend hat der Oberste Gerichtshof bereits darauf hingewiesen, dass der Arbeitnehmer „verpflichtet“ ist, seine Wohnanschrift und auch einen späteren Wohn-sitzwechsel bekanntzugeben, damit der Arbeitgeber ihm gegenüber rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben kann.

4. Auch wenn der Arbeitgeberin eine E-Mail-Adresse bekannt war, über die der Arbeit-nehmerin Nachrichten übermittelt werden konnten, so handelt es sich dabei um keine gleichwertige Kontaktmöglichkeit, speziell dann, wenn man bestimmte Rechtshandlun-gen (zB Kündigungen) nur schriftlich aussprechen darf.
5. Reagierte die Arbeitnehmerin auf die per e-mail vom Dienstgeber übermittelte Auffor-derung, eine zustellfähige Adresse bekanntzugeben, nicht, so handelte es sich dabei um eine gröbliche Dienstpflichtverletzung, die – hier nach § 44 des NÖ Spitalärztege-setz – eine Arbeitgeberkündigung rechtfertigte.
6. Erging diese an die „falsche Adresse“ (weil der Dienstgeberin trotz Aufforderung keine aktuelle Wohnadresse bekanntgegeben wurde), so wurde diese Kündigung wirksam zugestellt.

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  Erkundigung nach den „Kündigungsgründen“ beim Betriebsratsvorsitzenden ist kein Verlangen zur Kündigungsanfechtung durch den Betriebsrat
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.08.2022, 10:51 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Erkundigung nach den „Kündigungsgründen“ beim Betriebsratsvorsitzenden ist kein Verlangen zur Kündigungsanfechtung durch den Betriebsrat

OGH 9 ObA 29/22f vom 22. April 2022
§ 105 Abs. 4 ArbVG

So entschied der OGH:

1. Widerspricht der Betriebsrat einer geplanten Arbeitgeberkündigung, so kann der betroffene Arbeitnehmer binnen einer Woche nach dem Ausspruch der Kündigung vom Betriebsrat verlangen, diese Kündigung bei Gericht anzufechten.

2. Kommt der Betriebsrat diesem Verlangen nicht nach, so hat der Arbeitnehmer binnen zwei weiteren Wochen die Möglichkeit, die Kündigung vor Gericht selber anzufechten.

3. An das „Verlangen“ des Arbeitnehmers an den Betriebsrat, die Kündigung anzufechten, sind keine besonderen formellen Ansprüche zu stellen. Wesentlich ist, dass aus den Erklärungen des Arbeitnehmers insgesamt hervorgeht, dass er möchte, dass seine Kün-digung durch Ausübung des Anfechtungsrechts nach § 105 ArbVG wieder aufgehoben wird (8 ObA 216/00y, 8 ObA 48/19w = WPA 11/2022, Artikel Nr. 183/2020).

4. Erkundigte sich eine Arbeitnehmerin mittels eines Schreibens an den Betriebsratsvorsitzenden innerhalb der ersten Woche nach Ausspruch der Arbeitgeberkündigung „nur“ nach den Gründen, die zur Kündigung geführt hatten, so lässt sich daraus noch nicht ableiten, dass sie auch „verlangte“, dass der Betriebsrat die Kündigung vor Gericht anficht.

5. Dadurch hatte sie dann in weiterer Folge aber dann keine Möglichkeit mehr, selber die Kündigung vor Gericht anzufechten.

6. Das primäre Recht zur Anfechtung einer Arbeitgeberkündigung hat ihm Falle des Betriebsratswiderspruchs der Betriebsrat und das auch nur dann, wenn der Arbeitnehmer dies auch ausdrücklich verlangt. Nur dann, wenn trotz Arbeitnehmerverlangens der Betriebsrat untätig bleibt, kann der Arbeitnehmer selber die Anfechtung der Kündigung vor Gericht einleiten.

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  Entsendung oder Nicht-Entsendung nach Österreich im Straßenverkehr - DAS ist hier die Frage
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.08.2022, 15:00 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Etwas, das für die Personalverrechnung nicht unbedingt von unmittelbarer Bedeutung ist, aber eventuell für den oder die arbeitsrechtlich Interessierte:n oder aber sogar sehr wichtig, wenn man ausländische Unternehmen berät, die Arbeitnehmer:innen nach Österreich zur Arbeitsleistung "entsenden" oder sehr wichtig, wenn man Mitarbeiter:in im grenzüberschreitenden Transportgewerbe ist.

Es geht konkret um die Frage, wann man als "mobiler Arbeitnehmer" dem LSD-BG unterworfen ist (weil von Entsendung gesprochen wird) und man daher auch (was aber EU-weit gilt) einem neuen Meldesystem unterliegt (nicht mehr ZKO, sondern "IMI") und wann man als "Ausnahme" gilt, weil keine Entsendung vorliegt und trotzdem in Bürokratie ertrinkt.

Schrank nennt das Ganze in einem aktuellen Editorial einen "teuren unionsrechtswidrigen Administrationsmoloch für Ausgenommene" (RdW 2022/359RdW 2022, 449 Heft 7 v. 19.7.2022).

Dort, wo im Zuge grenzüberschreitender Einsätze "Entsendung" im Sinne des LSD-BG nach Österreich vorliegt (zB bei Kabotagen), erfolgt nun nicht mehr die Meldung über die ZKO-Stelle, sondern über "IMI" (dem Binnen-Informationssystem).

Dort, wo eine Ausnahme vom Tatbestand der Entsendung vorliegt, will man sich diese Ausnahmen auch nachweisen lassen und sie auch kontrollieren können (neuer § 21a LSD-BG, der verpflichtet, dem Fahrer bestimmte Dokumente mitzugeben = Bereithaltungspflichten - ein Verstoß dagegen kostet bis zu € 20.000,00 an Verwaltungsstrafe.

Das nennt man wohl "Markliberalisierung" im "Austrian Style".

Texte und Materialien dazu finden Sie hier (die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 19.06.2022):

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...ndex.shtml

Die Wirtschaftskammer Österreich hat dazu ein sehr gutes Informationspaket geschnürt, das Sie hier finden:

https://www.wko.at/branchen/transport-ve...sektor.pdf

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  Abschreibung / Anschaffungswert Pferd / lebende Tiere / Pflanzen
Geschrieben von: Robert - 03.08.2022, 11:20 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (2)

Hallo,
ich werde demnächst die Buchhaltung für einen Gewerbebetrieb der einen Reitbetrieb hat, übernehmen. Derzeit wird das nicht gut gemacht und soll auf ordentliche Beine gestellt werden...

Meine Frage:
Hat ein Pferd eine Afa?
Bzw. wenn ja, und ich habe einen Anschaffungswert weil das Tier gekauft wurde, dann über die Nutzungsdauer von z.B. 20 oder 25 Jahre?
Wie wäre es aber wenn das Pferd selbst gezüchtet wird und eben ein Fohlen geboren wird. Wie kommt man da (sofern überhaupt Afa geltend gemacht werden kann) zu einem Anschaffungswert?

Selbiges wäre ja bei Pflanzen die gezüchtet werden.

DANKE für Eure Hilfe,
LG
Robert

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  Familienbonus PLUS – für den Ex oder den „Neuen“?
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.08.2022, 11:11 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Familienbonus PLUS – für den Ex oder den „Neuen“? 


BFG RV/7104384 vom 16. Mai 2022

§ 33 Abs. 3a EStG 1988



So entschied das BFG:


1. Steht für ein Kind der Unterhaltsabsetzbetrag zu, kann der Familienbeihilfenberechtigte und/oder der Unterhaltsleister den Familienbonus Plus beantragen.


2.  Der (Ehe-)Partner des Familienbehilfeberechtigten hat neben dem Unterhaltsleister keinen Anspruch, selbst wenn der Familienbeihilfebezieher den Familienbonus Plus nicht geltend macht.

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  Familienbonus PLUS für in Deutschland lebende Kinder
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.08.2022, 10:33 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Familienbonus PLUS für in Deutschland lebende Kinder

VwGH Ra 2021/15/0067 vom 06. April 2022

BFG RV/5100067 vom 16. Mai 2022

§ 33 Abs. 3a EStG 1988

So entschied der VwGH:

Familienbonus Plus steht auch für in Deutschland lebende Kinder ohne Stellung eines Antrages auf Familienbeihilfe zu, wenn
• der Anspruch auf eine Differenzzahlung dem Grunde nach gegeben ist und
• aufgrund der höheren ausländischen Familienleistung die Differenzzahlung betragsmäßig Null wäre,
• wenn dabei der Anspruch auf Differenzzahlung dem Grunde nach im Einkommen-steuerverfahren nachgewiesen wird.

Da das deutsche Kindergeld höher ist als die österreichische Familienbeihilfe, ist somit eine Antragstellung auf eine „Differenzzahlung“ nicht erforderlich und reicht die Glaubhaftmachung, wonach die Voraussetzungen für eine Differenzzahlung theoretisch erfüllt wären im Steuerveranlagungsverfahren aus.

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  Mindestlohn - wenn kein KV
Geschrieben von: BERNI - 03.08.2022, 07:38 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Ein Unternehmen (Übernahme von Dienstleistungen im Brief- und Warenversand) hat keine KV-Zugehörigkeit.

ist da auch der "Mindestlohn" (nicht gesetzlich) von 1500,00 für 40 Stunden zu rechnen?

danke

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  SVS-Pflicht bei Auslandsaufenthalt
Geschrieben von: Manfred - 02.08.2022, 20:02 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Keine Antworten

Gibt es, wenn sich der Unternehmer im Ausland (Brasilien) befindet eine Ausnahme aus dem GSVG?

Ich habe folgenden Fall:
Ein Ehepaar betreibt gemeinsam ein Handelsunternehmen (e.U.) - angemeldet auf die Frau.
(Dabei handelt es sich nur um 3 Lieferungen pro Monat die direkt vom Lieferanten in DE an den Kunden geliefert werden.)

Die wenige nötige Arbeit leistet der Ehemann (ohne jegliches Entgelt) 
Die Frau ist nunmehr bereits seit November 2021 durchgehend in Brasilien.

Die SVS kann ja in dieser Zeitraum z.B.: weder aus der Unfallversicherung noch aus der Krankenversicherung eine Leistungen erbringen.

Gibt es da eine Möglichkeit für eine Ausnahme?

Vielen Dank für Ihre Tipps.
M. Haslinger

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  Kind übernimmt Pflegekosten des Vaters – außergewöhnliche Belastung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.08.2022, 19:00 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kind übernimmt Pflegekosten des Vaters – außergewöhnliche Belastung

BFG RV/7100292 vom 17. Juni 2022
§ 34 EStG 1988

So entschied das BFG:

1. Jener Teil der Pflegekosten, die der Gepflegte mangels Vermögens und hinreichenden Einkommens nicht selbst tragen kann und die tatsächlich von dem einzigen Kind des Gepflegten getragen werden, erwachsen dem Kind zwangsläufig und sind außergewöhnlich.

2. Die wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist durch Ansatz des Selbstbehaltes zu berücksichtigen.

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