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| Kollektivvertragsaktualisierungen KW 19/2020 |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 08.05.2020, 16:06 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 19/2020
A) Asphaltierer/innen - KV-Abschluss per 1.5.2020
Erhöhung der KV-Löhne um 2,90 %
B) BARS - KV-Abschluss per 1.1.2020 bzw. 1.2.2020
Für das Bundesland Wien konnte eine Lohn- und Gehaltserhöhung rückwirkend mit 1.2.2020 von 2,7% erreicht werden. Auch alle tätigkeitsbezogenen Zulagen und Zuschläge werden rückwirkend erhöht.
Alle anderen Bundesländer werden mit 1.1.2020 entsprechend der jeweiligen Landeskoppelung erhöht.
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| Basispauschalierung 6 oder 12 % |
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Geschrieben von: Manuela - 07.05.2020, 21:33 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Liebe Forumsmitglieder,
ein Klient ist Gesellschafter-Geschäftsführer (Beteiligung 29 %) einer Versicherungsagentur (GmbH).
Er ist operativ im Verkauf von Versicherungsprodukten tätig.
Kann ein Betriebskostenpauschale von 12 % angesetzt werden oder sind trotzdem nur 6 % möglich?
Herzlichen Dank!!
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| Covid-19-Risikogruppe-Verordnung ist da! |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 07.05.2020, 21:25 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Überraschend schon mit heutigem Tag (wenngleich das Bundesgesetzblatt für die gesetzliche Grundlage noch nicht in Kraft steht) wurde die "Covid-19-Risikogruppe-Verordnung kundgemacht.
Diese Verordnung gibt den Ärzt/innen die Wegweisung, wie sie die Risiko-Bewertung aus medizinischer Sicht vornehmen dürfen und in welchen Fällen sie ein Covid-19-Attest ausstellen dürfen.
Die Verordnung trat rückwirkend mit 6. Mai 2020 in Kraft.
Erstmals mit Wirksamkeit dieses Datums können bzw. konnten Covid-19-Atteste ausgestellt werden, auf deren Basis dann die weiteren Maßnahmen wie zB. Dienstfreistellung mit Entgelts- und Kostenrückerstattung durch die ÖGK erfolgen können.
Zum Text der VO geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl...I_203.html
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| AMS muss mit einem 30 Jahre alten System abrechnen - Korrekturen sind daher.... |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 07.05.2020, 19:56 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Zuletzt kam sehr häufig die Rückmeldung, wie man denn Fehler bei der Abrechnung mit dem AMS, die aufgetreten sind, im Nachhinein korrigieren kann.
Meine heutigen Recherchen waren insoweit sehr interessant.
Es kam nämlich zu Tage, dass man eine derartige Korrektur ob der bereits in die Jahre gekommenen AMS-Software definitiv nicht durchführen kann.
Kontaktiert man das AMS in dieser Angelegenheit (zB über e-AMS), so erhält man folgende Information:
Information an Firma:
Sehr geehrter ………..,
leider ist es technisch nicht möglich, die Abrechnung eines Kalendermonats mehrmals zu verarbeiten. Eine Korrektur des Betrages ist erst am Ende des Kurzarbeitszeitraumes im Zuge der Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel möglich.
Ich ersuche Sie daher, mir eine korrigierte csv-Datei PER MAIL auf die Mailadresse xxx unter Angabe der Projektnummer zu übermitteln.
Bitte markieren Sie in dieser Datei die Person und die korrigierten Daten.
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| Schadenersatz Verdienstentgang |
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Geschrieben von: Silvia - 07.05.2020, 15:49 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Eine Klientin hat ihre Ärztin auf Körperverletzung verklagt und hat vom Gericht einen Verdienstentgang zugesprochen bekommen den die Versicherung der gegnerischen Partei zahlen muss.
Die Frage ist nun, ist dieser Schadenersatz einkommensteuerpflichtig?
Ich weiß leider nur, wenn die eigene Betriebsausfallversicherung zahlt, dann ist das einkommensteuerpflichtig (da ja die ursprünglichen Prämien an die Versicherung auch Betriebsausgabe waren).
Aber wie verhält sich das in diesem Fall? Hat hier Jemand Erfahrung?
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| Kurzarbeit Abrechnung Paradox |
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Geschrieben von: erich - 06.05.2020, 08:15 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Guten Tag zusammen, ich habe den Fall eines Mitarbeiters, der ab Mitte März in Kurzarbeit ist und vorher jeden Monat 40 Überstunden/Monat ausbezahlt bekommen hat (und auch geleistet hat). Dadurch sinkt nun sein Einkommen massiv, da diese Überstunden wegfallen. Wenn ich nun die SV-Bemessung z.B. im April auf das März Niveau durch eine SV Aufstockung anhebe (da waren es noch 30 Überstunden), dann verdient er netto weniger, wie wenn ich das nicht tue und vom Normallohn (171,6 Stunden x Stundensatz) ausgehe (BAU Mitarbeiter ohne BUAK). Soll ich die Kurzarbeitsstunden nach dem Ausfallsschnitt bezahlen, wie auch z.B. den Feiertag im April... ich bin da jetzt echt ratlos und denke, die Variante mit seinem Normallohn ist aus Mitarbeitersicht kurzfristig die Beste für ihn, zumal noch dazukommt, wenn ich von diesem ausgehe, er nur 15% Nettoabzug hat und ansonsten 20%.... viele Wege, aber kein Ausweg? Danke für euer Mitgefühl...
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