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USt bei Amazonrechnungen |
Geschrieben von: BerNeu - 04.06.2019, 15:37 - Forum: Steuern
- Antworten (5)
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Hallo,
ich bin seit kurzem in der Firma für die Kreditkartenabrechnung zuständig und jetzt habe ich ein paar Sachverhalte wo ich betreffend USt unsicher bin (hauptsächlich Amazonrechnungen). Wir sind ein österreichisches Unternehmen (AT-UID) ohne Sitz im Ausland:
1. Verkäufer: Korea mit CZ-UID
Lieferadresse in Deutschland (privates Postfach einer Kollegin)
Es wird keine Steuer verrechnet mit Hinweis auf ig Lieferung.
Ist das so in Ordnung? Eigentlich ist es eine ig Lieferung von CZ nach D, oder? Wie ist dies dann in Österreich zu versteuern/verbuchen?
2. Verkäufer: China mit GB-UID
Lieferung nach D (privates Postfach einer Kollegin)
Diese Rechnung ist einfach ohne Steuer ausgestellt ohne Hinweis auf ig Lieferung. Es ist meiner Meinung nach aber derselbe Sachverhalt wie Nr. 1, oder?
3. Lieferant: Korea mit DE-UID
Lieferung nach D (privates Postfach einer Kollegin)
Hier wird mit 19% deutscher USt verrechnet. Ist das richtig? Wenn ja, kann ich dann die deutsche VSt ohne Probleme rückfordern?
Ich hoffe, dass mir jemand Klarheit in meine 3 Fälle bringen kann.
LG
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Grundsätzliches zum Vorschreibeverfahren |
Geschrieben von: andreas - 28.05.2019, 11:40 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo,
ich hätte eine grundsätzliche Frage zum Vorschreibeverfahren. Vorteil soll ja sein, dass man keine eigene Berechnung der Beiträge durchführen muss. Soweit ich das verstanden habe, ist das im neuen mBGM-Verfahren auch so. Man meldet nur die Höhe des Entgelts und der Sonderzahlungen und damit hat es sich.
Wie läuft das aber mit dem Abzug der DN-Beiträge. Der Lohn ist ja schon an den Dienstnehmer zu zahlen, bevor die Vorschreibung von der GKK kommt. Muss man die DN-Beiträge dann erst recht selbst berechnen?
Danke & lg,
andreas
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Bearbeitung von Buchhaltungen - nur aufgrund von Listen |
Geschrieben von: Manfred - 27.05.2019, 13:53 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (2)
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Ich habe die Anfrage einer Firma wegen der Übernahme der Buchhaltung.
Diese Firma möchte mir die Listen (Saldenlisten,..) übermitteln und diese sollte ich nur einspielen und daraus die UVA, usw.. erstellen,
möglicherweise auch die Bilanz.
Die AR+ER werden beim Klienten bereits verbucht.
In dieser Form werde ich das natürlich nicht machen (Haftungsproblem)
Wie geht Ihr in solchen Fällen vor?
Welche Unterlagen lasst Ihr Euch mit den Listen mitsenden, um die korrekte Verarbeitung der Belege zu kontrollieren?
Danke für Ihre Tipps
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Metaller KV - jubiläumsgeld |
Geschrieben von: Jakob Tot - 26.05.2019, 17:34 - Forum: Kauf / Verkauf
- Antworten (2)
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Guten abend!
Kann mir bitte jemand sagen, ob es im Metaller-gewerbe Metaller KV ein Jubiläumsgeld gibt.
Wenn eines besteht , ab wann und bei welchen Jahren?
- für einen ‚Arbeiter’-
Vielen dank
J.Tot
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Abfindung für Verdienstentgang |
Geschrieben von: wito75 - 24.05.2019, 14:59 - Forum: Steuern
- Antworten (3)
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Liebes Forum,
ein Klient erhält auf Grund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls und der folgenden Berufsunfähigkeit von der Versicherung des Unfallverursachers eine Einmalige Abfindung von rund 70tsd. Euro. Dieser Betrag wurde von einem Rechtsanwalt berechnet und wäre für einen Zeitraum von 22 Jahre.
Ist dieser Betrag nun im Jahr des Zuflusses voll steuerpflichtig oder kann das auf mehrere Jahre verteilt werden?
Danke!!
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Businessplan-Prognoserechnung |
Geschrieben von: Christa - 23.05.2019, 10:33 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Hallo Forum!
Ein Klient von mir hat einen größeren Kredit beantragt für den Kauf einer Werkstatthalle.
Nun wird hier ein Businessplan und/oder eine Prognoserechnung verlangt.
1. dürfen wir das als BiBu - im BiBu-Gesetz habe ich diesbezüglich nichts herausgelesen,
2. hat jemand schon so etwas erstellt,
3. wie sieht das aus mit Risikio, Haftung.....?
Danke für eure Meldungen!
Christa
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Umsatzprovision monatlich/quartalsweise |
Geschrieben von: Robert - 23.05.2019, 09:17 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (4)
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Hallo,
einer DNin wird monatlich eine laufende Umsatzprämie ausbezahlt.
Einmal jährlich dann auch noch eine weitere Prämie (ausschlaggebend ist der erreichte Umsatz).
KV: allg. Gewerbe Ang.
https://www.wko.at/service/kollektivvert...bszuschuss
Abrechnung erfolgt auch als lfd. Anteil.
https://www.noedis.at/cdscontent/?conten...007.680330
Meine Fragen:
Nachdem vom Umsatz abhängig wären vermutlich auch Schnitte (Krank/Feiertag/Urlaub) nötig.
Komme ich da irgendwie raus (außer natürlich die Prämie soweit kürzen, damit die Einrechnung von den 13 Wochen das wieder abdeckt)?
Evtl. wenn die Berechnung der Prämie so gestaltet wird, das die Umsätze auch der DNin im Krankenstand/Urlaub zugerechnet werden (obwohl das Geschäft ein anderer macht)?
Weitere Frage:
kann sowas Thema für UZ/WR sein (sprich Einrechnung)?
Ändert eine monatliche Auszahlung auf quartalsweise vermutlich genauso nichts...
DANKE für Eure Meinungen.
LG
Robert
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